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Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden · 1912-10-01 · 12 (10.1912) · p. Seite 8

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Journal
Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
Volume
6 (1912)
Issue
12 (10.1912)
Date
1912-10-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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— 8 — Am 28. Januar nun schlägt die Regierung den S e p a r a t i 8 t e n.(nicht etwa umgekehrt!) die Beibehaltung des bisherigen Rechts vor. Die Mitwirkung der Separatisten scheint im wesentlichen sich darauf beschränkt zu haben, diesen Vorschlag der Regierung anzunehmen, und — wenn wir recht unterrichtet sind — demnächst auf Anregung der Regierung diesen Regierungsvorschlag als eigenen Antrag gegenüber den Parteien zu vertreten. Auf wessen Anregung die Regierung zu diesem Vorschlag gekommen ist, steht bisher nicht fest. Rührte der Vorschlag von den Separatisten her, so würde vermutlich Herr Cahn nicht unterlassen haben, dies zu bemerken. Vom Verband rühriger gleichfalls nicht her; möglich wäre nur, dass er als eine Art Eventualantrag aus dem Eingang der Verbandsdenkschrift v. 7. Januar entnommen sein könnte, wo es heisst, dass durch den Entwurf die „jüdischen Staatsangehörigen die jfesten Rechtsansprüche, die ihnen gegenwärtig auf diesem Gebiet zustehen" verlieren Würden, wo also immerhin der bisherige Rechtszustand als ein gegenüber dem Entwurf vorzuziehender hingestellt war. Selbstverständlich auch hat die Regierung ihren Vorschlag nicht allein gegenüber den Separatisten gemacht, sondern hat ungefähr um die gleiche Zeit, nämlich am 30. und 31. JanXiar, auch den Vorsitzenden des Zentral Vereins und Vertreter des Verbandes hierüber gehört. Diese haben jenem Vorschlag, soweit er sich auf konfessionelle Schulen bezog, nicht widersprochen, sondern sich nur endgültige Stellungnahme ihrer Vereine vorbehalten und betont, dass die Beschwerden bezüglich der Vorschriften über Erteilung des Religionsunterrichts hierdurch nicht behoben seien. Der Sieg, den so auf diesem Gebiet die Separatisten mit einem nicht von ihnen herrührenden Antrag gegen einen in Wahrheit nicht vorhandenen, sondern nur eingebildeten Feind, den Verband, erfochten, rechtfertigte gewiss ihr „Tedeum, das zum Himmel emporschallt" (Cahn S. 35)! Verschiedener Meinung kann man darüber sein, ob die Taktik derer die richtige war, die mit der im erzwungenen Rückzug befindlichen Regierung schon auf halbem Wege endgültig Frieden schlössen, oder ob es richtiger gewesen wäre, noch etwas länger zuzuwarten, da es nicht unmöglich schien, den Rückzug noch etwas weiter sich ausdehnen zu lassen. Diesseits bestand die Anschauung, dass die Separatisten, ohne sich dessen bewusst zu werden, sich von der Regierung benutzen liessen, um deren Rückzug zu decken, jener unschuldsvollen Regierung, von der Cahn S. 23 entschuldigend bemerkt: „Offenbar hatte die Staatsbehörde sich ursprünglich die Folge der uns berührenden Bestimmungen des Entwurfs, namentlich des § 24 Abs. 1 desselben, nicht mit voller Klarheit vor Augen gestellt." 4i Jüdische Religionslehrer und jüdischer Religionsunterricht an christlichen Volksschulen. Zu diesem Punkt sind bis auf einige nachstehend erwähnte Einzelheiten — die tatsächlichen Vorgänge unstreitig. Eine Wiedergabe des Wortlauts der Urkunden ist daher nicht erforderlich.

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