Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
- Journal
- Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
- Volume
- 6 (1912)
- Issue
- 12 (10.1912)
- Date
- 1912-10-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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jenigon, der in den Anträgen des Verbandes ins Auge gefasst war, ist ein sehr geringer, nnd es ist schwer, Vorteile nnd Nachteile beider gegeneinander abzuwägen. Der vom Lehrerverband dem Verband der Deutschen Juden überwiesene Antrag, mit dessen Inhalt nach Cahn (3. 15) der Verband der Deutschen Juden nicht einverstanden gewesen sein und den er unberücksichtigt gelassen haben soll, ist in etwas geänderter Fassung (die Bereiterklärung der jüdischen Gemeinde zur Beitragsleistung konnte auch ohne Erwähnung im Gesetz freiwillig erfolgen), aber in allen wesentlichen Beziehungen gleichen Inhalts in die Denkschrift v. 7. Januar 1906 als Antrag f 3 (siehe Anlage 2) aufgenommen. Jedenfalls waren auch auf diesem Gebiet die Anträge das Verbandes völlig neutral, in keiner Weise den Interessen derjenigen Gemeinden, welche die Neuerrichtung konfessioneller Schulen wünschen, entgegengesetzt, suchten vielmehr auch die Möglichkeit einer Entwickelnng nach dieser Richtung für diejenigen Gemeinden, die sie erstreben würden, durchaus freizuhalten. / 3. Anteil der Separatisten an dem Erfolg der Beibehaltung: des bisherigen Rechts. Die beiden Eingaben der separatistischen Vereine datieren vom 8. Januar 1906. Keine derselben enthält einen Antrag auf Beibehaltung des bisherigen Rechts. Vielmehr war in beiden der Antrag gestellt, dass die jüdischen Volksschulen an die Schul verbände (d. h. die bürgerliche^ Gemeinden) übergehen sollten unter Beitragsleistung seitens der jüdischen Gemeinde an den Schulverband. Die Delegierten der separatistischen Vereine legten (Cahn S. 20) die Anträge, wie sie in den Eingaben enthalten warin, am 9.—11. Januar der Staatsbehörde und den Führern der Fraktionen dar. I — „Am 28. Januar 1906a fährt Cahn (S. 20) fort, „wurde uns seitens des Vertreters der Staatsbehörde der schliesslich auch Gesetz gewordene Vorschlag gemacht, dass es in Betreff der Schulen bei dem bestehenden Recht sein Bewenden haben .... solle." Hiernach scheint es, dass die beiden separatistischen Entsatzheere (Cahn S. 34) 'erst sehr spät angerückt sind. Denn am 2. Dezember war der Gesetzentwurf eingebracht, am 9. Dezember war bereits seitens der Abgesandten des Verbandes mit Vertretern der Parteien Fühlung genommen, vom 10. Dezember datierte die erste Eingabe des Verbandes, und infolge dieser Einwirkungen hatten bereits bei der ersten Beratung im Abgeordnetenhaus am 11.und 12. Dezember die Redner der Freisinnigen, der Nationalliberalen und des Zentrums in einem den Wünschen des Verbandes entgegenkommenden Sinne sich geäussert. Als die Separatisten eingriffen, wusste daher die Regierung bereits seit einem Monat, dass das Abgeordnetenhaus die Vorlage in diesem Punkte ändern würde. Auch der Monat nach der ersten Beratung im Abgeordnetenhaus war seitens des Verbandes zu erfolgreichen Einwirkungen auf zahlreiche Abgeordnete benutzt worden, und am 9. Januar war auch die zweite, ausführliche Denkschrift des Verbandes eingereicht worden. Die Separatisten fanden daher eine bereits stark erschütterte Stellung der Regierung vor.