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Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden · 1912-10-01 · 12 (10.1912) · p. Seite 3

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Journal
Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
Volume
6 (1912)
Issue
12 (10.1912)
Date
1912-10-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Es wäre nicht ohne Interesse, wenn Herr Rabbiner Dr. Münk-Berlin, der in den letzten Jahren wiederholt — wenn auch nur in einzelnen Angelegenheiten und unter Vorbehalt — mit Kenntnis der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" mit dem Verband zusammengearbeitet hat, und der das Gahnsche Buch öffentlich empfiehlt, die Güte hätte, sich auch öffentlich zu äussern, ob in dieser Beurteilung des subjektiven Moments er der ersteren oder der letzteren der Cahnschen Ansichten oder vielleicht beiden zustimmt. In objektiver Beziehung stellt Herr Cahn im wesentlichen vier Behauptungen auf: 1. der als Folge des Regierungsentwurfs drohenden Auflösung vorhandener jüdischer Volksschulen seien die Anträge des Verbandes nicht in genügender Weise entgegengetreten; 2. auch bezüglich der Bestimmungen über Neuerrichtung jüdischer Schulen habe der Verband nicht in genügender Weise die Interessen der Juden gewahrt; - 3. erst die Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums habe dadurch, dass die Beibehaltung des bisherigen Rechts vorgeschrieben wurde, die jüdische Volksschule gerettet; 4. die vom Verband erstrebte Gleichstellung des jüdischen Religionsunterrichts und der jüdischen Religionslehrer an christlichen1 Volksschulen mit dem Religionsunterricht und den Religionslehrern christlicher Minderheiten, die ursprünglich auch von der Freien Vereinigung beantragt, demnächst aber — wie Gahn jetzt ausdrücklich zugesteht — absichtlich von der Freien | Vereinigung zu Fall gebracht wurde, würde, wenn sie erreicht worden wäre, den Interessen des religiös-konservativen Teils der Juden Schaden gebracht haben. In dem oben erwähnten früheren Bericht hatten wir gesagt: „Der Erfolge jener gegen den Verband gerichteten Agitation hat man sich gerühmt. Es wird Sache des einzelnen sein, nach Prüfung selbst zu urteilen, welche von beiden Seiten die Gesamtinteressen dar Juden in richtigerer Weise vertreten hat. Unseres Erachtens beruhen die Begründungen, mit denen jene Körperschaften ihr Auftreten gegen die Verbändsanträge zu rechtfertigen suchten, überwiegend,, wenn nicht ausschliesslich auf missverständlicher Auslegung des Textes des Gesetzentwurfs und der hierzu vom Verband gestellten Aenderungsanträge. Hätten die betreffenden Körperschaften vor Einbringung ihrer Sonderanträge an das Abgeordnetenhaus Fühlung mit dem Verband genommen, so wäre es vermutlich unschwer möglich gewesen, bei mündlicher Aussprache oder durch Schriftwechsel jene Missverständnisse aufzuklären und zu beseitigen. Aus unbegründetem Misstrauen in die Unparteilichkeit der Verbandsleitung unterliessen sie eine solche Fühlungnahme und boten dadurch den gemeinsamen Gegnern einen willkommenen Vorwand, ihren Widerstand gegen die Gleichstellung der

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