Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
- Journal
- Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
- Volume
- 6 (1912)
- Issue
- 12 (10.1912)
- Date
- 1912-10-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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"Wiedergaben des gegnerischen Standpunktes, gegen den angekämpft wird*), hier und da werden auch gegen den Verband Aeusserungen und Anträge, die von anderen herrühren und vom Verband weder veranlasst noch gebilligt sind, ins Feld geführt, so dass für den, der nicht zufällig die Tatsachen ganz genau kennt, es sehr schwer gemacht ist, das wild durcheinander liegende Richtige und Falsche von einander zu scheiden. ßel dieser Art des Buches muss auf ein Eingehen auf alle Einzelheiten der Darstellung und der Beweisführung verzichtet werden. Die entscheidenden Eingaben und sonstigen Urkunden, ohne welche niemand sich ein selbständiges Urteil zu bilden in der Lage ist, sind (abgesehen von den Kommissionsbeschlüsseu zu § 24 und einigen kleineren Anträgen) bei Cahn nirgends im Zusammenhang gegeben. Wer die Einzelheiten selbständig "nachprüfen will, sei daher verwiesen auf den Anhang des seinerzeit erstatteten „Bericht über die Tätigkeit des Verbandes der Deutschen Juden bei der Vorbereitung des Preussischen Volkaschulunterhaltungsgesetzes von 1906", wo alle jene Urkunden unverkürzt abgedruckt sind. Einzelne Exemplare dieses Berichtes sind im Bureau des Verbandes noch vorhanden und können auf "Wunsch abgegeben werden. Hier ist daher nur auf die Hauptgesichtspunkte des ersten Teils der Cahnschen Schrift eingegangen. "Wie Herr Cahn — oder, wie er in seinem Buch von seinen Gegnern mehrfach sagt, „der Mann" — die Leiter des Verbandes in subjektiver Beziehung beurteilt, wird nicht ganz klar. Denn zwar sagt er.(S. 115): „Wir zweifeln keinen Augenblick, dass die Verbandsführer in bestem Glauben also vorgegangen sind" und (S. 104): „offenbar lag es den Vertretern des Verbandes im allgemeinen ferne, das orthodoxe Judentum durch ihre vorliegende Tätigkeit verletzen zu wollen", am Schlüsse aber seines einleitenden Kapitels — also an einer hervorragenden Stelle seines Buchs — bringt er einen Vergleich, in dem er den Verband gleichstellt dem Heerführer einer belagerten Stadt, der „in treuloser Weise" so operiert, dass das Heer der Belagerer nahe daran ist, die Feste zu stürmen; wie er dann den anderen Truppen, die unbekümmert um seine Parole heranstürmen und die Rettung vollziehen, keine Anerkennung zolle, so .zeigt sich dentlich die perfide Gesinnung, die ihn beseelt hat". - »i '- *J Um die Behauptung nicht ohne Beleg zu lassen, zwei Beispiele: Auf der ersten Seite seines Baches schreibt Cahn:. »Der Verband wünscht nämlich in seiner ausführlichen Denkschrift vom 7. Januar 1906 in dieser Beziehung weiter nichts, als dass die Auflösung vorhandener Volksschulen auf Antrag des Schulverbandes; durch den Unterrichtsminister erfolgt." Durch das kleine Mittel des Gesperrtdruckens des Wortes „Auflösung" und durch Verschweigung des Umstandesj dass nach dem Entwurf die Auflösung auch einseitig durch den Unterrichtsminister ohne Antrag des Schnlverbandes erfolgen konnte, ruft hier Cahn bei dem unbefangenen Leser eine Vorstellung von dem Verhalten des Verbandes hervor, welche der richtigen gerade entgegengesetzt ist. Auf S. 17 druckt Cahn aus dem früheren für den Verband erstatteten Bericht ab: „Zu $; 24 des Gesetzes stellte der Abg. Cassel den in der Anlage 19 abgedruckten Antrag, der in wesentlichen, — nicht in allen — Punkten den Anträgen -des Verbandes der Deutschen Juden entsprach." Er fährt fort: „Dieser Antrag Cassel beginnt mit den Worten" und druckt dann von. den 9 Absätzen des Antrages Cassel nur den ersten Satz des ersten Absatzes, obwohl er weiss, dass'gerade dieser Satz in vollem Gegensatz zu den Anträgen des Verbandes stand. . -