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Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden · 1910-10-01 · 8 (10.1910) · p. Seite 3

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Journal
Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
Volume
4 (1910)
Issue
8 (10.1910)
Date
1910-10-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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- 3 — die Ausweisungen zum grossen Teil auf holländische Juden beziehen, also auf ein MenscbenmateriaJ, das in Deutschland gewiss nicht als kulturell mindlerwertig bezeichnet werden kann, so ist die Annahme nicht von der Hand zu weisen, dass ^urch dort die häufigen Ausweisungen in d^m jüdischen Glauben der Betroffenen ihre Ursache haben. — Es Hess sich auch in einem Einzelfall im Osten bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis feststellen, dass die Behörde von dem Bestreben geleitet wär, die dauernde Niederlassung jüdischer Familien möglichst zu verhindern. Dass in diesen Dingen speziell in Preussen die Verhältnisse ein gut Teil schlechter sind als ini übrigen Deutschland, beweisen die vorliegenden Zahlen. Wenn wir diejenigen uns gemeldeten Fälle von Ausweisungen überblicken, bei denen ein anderer Grund als die Religion der Betroffenen ganz unauffindbar ist, so kommt auf öl Fälle in Preussen nur ein einziger im Reich (Oldenburg). Dem entspricht auch das — umgekehrte — Zahlenverhältnis für Preussen bezüglich der gewährten Naturalisationen. Von den wenigen Naturalisationen ausländischer Juden in Deutschland kommen nämlich, soweit wir ermitteln konnten, nur 36°'o auf Preussen. Selbst wenn man sich nur an das Verhältnis der Bevölkerungszahlen hält und nicht berücksichtigt, dass die Ausländer — und deshalb auch die Naturalisationsgesuche — wahrscheinlich in Preussen> verhältnismässig zahlreicher sind als in anderen Reichsteilen, müsste der Anteil Preusse.'is über 60% betragen, also fast das Doppelte der von Preussen tatsächlich gewährten Naturalisationen. — Da unsere .Erhebungen über Ausweisungen und Naturalisationen noch nicht beendigt sind, so ersuchen wir alle unsere Korrespondenten, uns weiter über alle ihnen bekannt werdenden Fälle in der von uns erbetenen Alt auf dem Laufenden zu halten. Gegenüber den inländischen Juden gibt das Verhalten der Verwaltungsbehörden, auch der preussischen, keinen allgemeinen Grund zur Klage — ausser auf dem Gebiete der Aemteibesetzung. Es werden auch erfreuliche Einzelfälle gemeldet, wie das ausserordentliche freundli he Entgegenkommen eines Landrats in Westfalen gegenüber jüdischen Gemeinden in einer Waisenkassenangelegenheit. Aber es kommen immer noch Zurücksetzungen vor wie im Falle Britz, und die oberen Behörden schreiten hiergegen nicht mit der erforderlichen Energie ein. — Das Verhalten der Kommunalbehörden ist im grossen und ganzen einwandfrei. Dagegen gibt es, während die Juden fast überall in den Stadtparlamenten vertreten sind, immer noch zahlreiche Städte in denen es für unmöglich gilt, die Berufung eines jüdischen Stadtrats durchzusetzen. Wenn aus dem Reichslande ein jüdischer Bürgermeister und aus dem äussersteh" Osten ein Bürgermeisterstellvertreter genannt werden, so sind das noch Ausnahmen. In einigen Orten ist in der abgelaufenen Berichtszeit die Aufhebung des Schächtverbots erfolgt, und ein Korrespondent schreibt dies Ereignis insbesondere den Bemühungen unseres Verbandes zu. In einer grösseren Stadt im Westen Preussens ist der Antrag auf Verbot des Schächtens abgelehnt worden. In anderen Orten geht der Kampf hierüber noch weiter, und unser Verband muss der Schächtfrage dauernd seine Aufmerksamkeit widmen.

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