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Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden · 1910-06-01 · 7 (6.1910) (Apologetische Sondernummer) · p. Seite 4

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Journal
Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
Volume
4 (1910)
Issue
7 (6.1910) (Apologetische Sondernummer)
Date
1910-06-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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-4 4 V- So tief wird in die Gesinnung nicht blos „hineingegriffen", sondern so bestimmt wird sie gesetzlich ausgezeichnet. Das Gesetz, das ist vielmohr die Lehre, gellt eben durchaus auf die Gesinnung. Wer die Rede Kloses im Deuteronomium zu beherzigen vermag, der kann schlechterdings an diesem Springpunkt der Thora nicht zweifeln. Wie wäre auch nur das Gebot der Liebe zu Gott anders denkbar? Es verdient nun aber ferner auch beachtet' und bedacht zu werden, dass in der neuen, noch im Erscheinen begriffenen Ausgabe der „Heiligen Schrift des 'Alten-Testaments" von E. Kautzsch diese Veränderung des Wortlauts nicht verzeichnet wird. Die Ueberseming lautet: „Du sollst nicht Verlangen tragen nach Deines Nächsten Weibe, noch sollst Du Verlangen haben nach dem Hause Deines Nächsten".' (S. 250.) Also nur durch den Unterschied von Verlangen tragen ünd.Verlangen haben wird das neue Wort angedeutet; während allerdings beim Dekalog im zweiten Buche die Uebersetzung lautet: „Du sollst nicht Deines Nächsten Haus begehren". Der Fehler verrät sich dadurch noch schlimmer. Das neue Wort, das aber nicht bezeichnet wird, veranlasst jetzt auch die Veränderung von „Begehren" in das innerlichere .,Verlange.n haben'-. Dafür aber wird das alte Wort, anstatt wie im zweiten Buche mit Begehren, jetzt mit Verlangen tragen übersetzt, sodassder Unterschied wieder ausgeglichen wird. Auch müsste doch .die Anmerkung auf das neue Wort hinweisen. Sic tut es nicht, obwohl sie die Voranstellung des Weibes und ihre Unterscheidung von>den Gütern, Hervorhebt. Auch im zweiten Buche, wo auf die Abweichungen des Denteronomiuins in einer ausführlichen Anmerkung eingegangen wird, wird dieser veränderte Wortlaut nicht erwähnt. « Allerdings findet sich eine dunkle Andeutung davon, die aber die Sache sehr bedenklich verschlimmert. -Die Sätze der zweiten. Reibe beschränken sich, abgesehen von X, auf die all erelementarsten Rechtsforderungen. Wie schon die Gebote der ersten Reihe unter dem Gesichtspunkt stehen: Du sollst Dich nicht vergreifen an dorn, was Gottes ist" (geschmackvoll ist diese Charakteristik des einheitlichen, bildlosen Gottesdienstes nicht), „so die der zweiten Reihe: Du sollst Dich nicht vergreifen an dem, was Deines Nächsten ist. Wenn. X jetzt aus dem Jus in die Moral ablenkt", (also doch! aber wodurch denn?) „so liegt es nahe, dass auch hier eine Umbildung stattgefunden hat (war es ursprünglich ein Verbot des Wuchers?)," Vor allem fragen wir: Welche „Umbildunghat denn stattgefunden? Warum wird denn nicht gesagt, dass sie vernehmlich in einem neuen Worte für Begehren und Gelüsten besteht? Hiejr musste es gesagt werden, und es wird nicht gesagt. Auf die in Klammer eingeschobene Frage von dem Wucher, auf den kein Wort im entferntesten hinweist, einzugehen, widerstrebt es uns; wir haben die Folgesätze noch zu beachten: „Das alles weist namentlich, weon „der Nächste" eben nur der Volks- und Stammesgenosse ijst, auf eine sehr alte Grundlage. Den Gehalt dieses Dekalogs, so geschickt die Zusammenstellung der für Religion und Sittlichkeit in Frage kommenden Gebiete ist, darf man ohnehin nicht üburtreiben". (sie'.} ..Nicht nur das KvangeUnm hat einen anderen i*. ' ' .V'"' V- -_* ' ' | j

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