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Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden · 1909-05-01 · 4 (5.1909) · p. Seite 15

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Journal
Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
Volume
3 (1909)
Issue
4 (5.1909)
Date
1909-05-01
Page
Seite 15 (sequence 15)
Language
German
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<fr 15 — 1 . Ich gebe in Folgendem Bericht iiach der Reihenfolge der Punkte des Fragebogens unter Weglassung von Funkt D. ' ' ■ ■ Zu Ä. Zuzug ist lediglich in . S. und R. festzustellen, beide Male aus der Provinz selbst. In S. steht dem. gegenüber der Wegzug eines Kaufmanns mit seiner Familie nach. A. Die kleinen Gemeinden;sind -hier wie durchweg im Osten fast ausnahmslos im Rückgange ' begriffen. Ein charakteristisches Beispiel ist B.,' wo vor w.enigen\Jahren noch eine nicht unansehnliche Gemeinde bestand, die jetzt in jeder Beziehung zurückgegangen ist. Zu B berichtet lediglich L. die Zuwanderung des Kultusbearnten (türkischen Staatsangehörigen) L. Demselben war durch Ministerialerlass vom 24. Januar v. Js. die Ausübung der Funktion eines Schächters in der. Synagogengemeinde L. widerruflich gestattet worden. Auf den -Antrag der Gemeinde um weitere Betätigung hat der Regierungspräsident den Provinzialsynagogenverband zur gutachtlichen Aeusserung aufgefordert. Trotz unserer Befürwortung hat laut Schreiben des Regierungspräsidenten vom 25. Oktober^ v. Js. der Herr Minister die Bestätigung abgelehnt. . - " In S. (Reg.-Bez. A.) ist dagegen seit dem Oktober 1906 ein russischer Staatsangehöriger B. als Schächter und Vorbeter mit Genehmigung der Regierung angestellt. Wir hatten das- Gesuch befürwortet mit der. Einschränkung, dass den» Genannten der Unterricht nicht übertragen werden solle. Ebenso hat die A—er Regieruhg auf unsere Befürwortung unter tlem 12.'Juni v. Js.- die-Verwendung ..des ausländischen Juden. P." als Schachter und Vorbeter in H. widerruflich genehmigt. Allerdings ist inzwischen diese Genelynigung gegenstandslos geworden, da. P. den Ort H. verlasseh hat. i Hier folgt eine ausführliche Darstellung der Behandlung ausländischer Juden durch die Behörden und die ziemlich ergebnislos verlaufenen Verhandlungen mit den obersten Provinzialbehörden. Die Darstellung kann mit Rücksieht auf die Namen der Beteiligten nicht ^veröffentlicht werden. ., '' Zu C weiss lediglich' L. von einem Aufschwung zu berichten* Auf Grund des Etats der E. Gemeinde und der Aufstellung der Steuerleistungen. die mir vorgelegen haben, .muss ic h jedoch diesen Bericht als>irrig bezeichnen. Zu E wird durchweg günstig belichtet. Nur B stellt fest, dass gesellschartlicher Verkehr mit der cltristlichen Bevölkerung sich nur auf die Männer beschränkt. Iii den meisten Orten sind Juden in städtischen Ehrenämtern tätig, die Aerzte und Anwälte erfreuen sich durchweg der Achtung der Bevölkerung. Vom Antisemitismus ist erfreulicherweise nichts zu berichten. Zu F. Die meisten Berichte bezeichnen das Verhalten der Behörden als gut, .bezw. , korrekt oder entgegenkommend. B. berichtet, dass der Antrag des Leiters des Schlacht- " -hauses auf Verbot des Schächtens einstimmig abgelehnt worden ist. L. und R. berichten, dass die Behörde sich um die jüdischen Gemeindeangelegenheiten nicht bekümmere. Das ist jedoch nur teilweise zutreffend. Im allgemeinen haben die Kommunalbehörden keine Veranlassung, sich mit den Angelegenhelten der jüdischen Gemeinden zu befassen.- Bei den Regierungen finden wir Entgegenkommen. Die Bestrebungen des Verbundes der Synagogeiigemeinden eine Besserung der Religionsunterrichtsverhältnisse herbeizuführen, werden lebhaft gefördert. Vor Jahren hereits haben die Bezirksregierungen durch Rundschreiben den' Gemeinden den Anschluss an die Pensionskasse für. Kultusbeamte dringend empfohlen und wiederholt Berichte hierüber eingefordert. Ebenso haben die Regierungen den Gemeinden dringend die Unterordnung unter die Schulinsj>ektion des Verbandes, im vorigen Jahre die Anwendung des vom Verbände festgestellten formal Vertrages bei Anstellung der Beamten empfohlen. Ganz besonders wertvoll aber ist es. dass seit Anfang 190«; die Tiegierungen vor Bestätigung eines bisher noch nicht in der Provinz amtierenden, Beamten ein Gutachten des Ausschusses des Verbandes der Synagopeugemeinden über seine Qualifikation einfordern. Wir haben dadurch mehrfach die Anstellung völlig ungeeigneter Elemente verhüten können und auf die Gemeinden behufs Besserung der Unterrichtsvei hältnisse einwirken können. Darüber hinaus geht eine mir Ende April zugegangene Anfrage des Regierungspräsidenten. ob die von einem Kultusbeamten vollzogenen Trauungen als giltig anzusehen seien. Es handelt sich um solche Brautpaare, von denen ein Teil russischer Staatsangehörigkeit ist. Ich habe in meinem Bericht beantragt, für die Zukunft die Standesämter anzuweisen, in solchen Fällen, ' in denen die kirchliche Trauung obligatorisch ist, die Bescheinigung des zuständigen Rabbiners zu verlangen Jund habe die Verteilung der Gemeinden unter die wenigen Rabbinate auf Grund der Tabelle Angegeben, die seiner Zeit aus Anlass einer aualogen Verfügung bezüglich der Ehescheidungen (Justizministerialblutt 1004 S. 240) dem Justizminister vom Rabbinerverbaude überreicht worden ist. . / > V< ■ ' A i

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