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Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden · 1908-05-01 · 2 (5.1908) · p. Seite 4

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Journal
Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
Volume
2 (1908)
Issue
2 (5.1908)
Date
1908-05-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Verfassung sei — bildet nach wie vor die Zusammensetzung eben dieser Beamtenschaft. Hier ist von jener verfassungsmassigen Gleichberechtigung aller Konfessionen nichts zu spüren; jüdische Beamte in irgendwie bemerkbarer Anzahl kennt überhaupt nur das' Eisenbahnressort, und auch hier avancieren die tüchtigsten und erprobtesten Beamten (Beispiele lehren das!) nicht über einen gewiäsen Rang hÄaus — wenn sie Juden sind. "Was das gleichfalls in keiner Weise dem Gedanken der Parität entsprechende Schicksal der Juden in der richterlichen Laufbahn anlangt, so liegt darüber ja. bereits die Spezialarbeit des Verbandes, vor. Vollends bekannt ist die Unzugänglichkeit der militärischen Karriere für den Juden in Deutschland. Während sich in Preussen dieser Ausschluss der Juden auch au? die Reserve erstreckt, werden in Bayern wenigstens noch Reserveoffiziere kreiert; unlängst erst wieder 16 in München. Auch der aus dem Münsterschen gebürtige jüdische Offizier, der vor nicht langer Zeit in Südafrika kämpfend fiel, war natürlich Reserveleutnant bayerischer Prägung. Selbst unter den Militärärzten und Stabsveterinären des aktiven Heeres findet sich in Norddeutschland kein Jude. Wie weit Juden sich unter den Kapitulanten und Unteroffizieren befinden, geht aus unseren Berichten bisher fast gar nicht hervor, und wir möchten diesen Punkt der Aufmerksamkeit unserer Korrespondenten noch Besonders empfehlen. Denn aus Militäranwärtern setzt sich ja ein grosser'Teil unserer mittleren und unteren Beamtenschaft zusammen, und es müsste einmal festgestellt werden, wie weit die sehr schwache Vertretung des jüdischen Elements, in der Subalteriibeamtenschaf t damit zusammenhängt, dass den Juden die Kapitulation erschwert resp. aussichtslos ist, weil man sie nicht solange behält, dass sie eines Zivilversorgungsscheins teilhaftig würden. — Was die Stellung der Juden beim Militär sonst noch anlangt, so ist besonders auffallend der Mangel jeder' einheitlichen Regelung bezüglich der Behandlung der jüdischen Feiertage und des Sabbats. Unsere Koirespondenten melden in diesem Punkte das aller verschiedenste. Neben Bezirken, wo überhaupt kein fester Gebrauch besteht, haben wir Garnisonen, wo der Feiertagsurlaub der jüdischen Soldaten zwar offiziell angeordnet, praktisch aber nie erteilt wird, und wieder andere, wo' er nur1 auf Antrag des Rabbiners erteilt, und wieder solche, wo er regelmässig und spontan erteilt wird. Bei einigen Regimentern ist auch in bestimmten Abständen ein Sabbat den jüdischen Soldaten freigegeben, während man anderwärts diese Gepflogenheit nicht kennt. — So wie hier fehlt den an die Sabbatheiligung an-' geschlossenen Fragen auch auf geschäftlichem Gebiet noch die allgemeine Regelung: das Problem der Sonntagsarbeit, die von den Sonnabends schliessenden jüdischen Engrosgeschäften in bescheidenen Grenzen gefordert wird, ist nach dem Vorgang von Köln und München nun auch in Frankfurt a. M. und Posen aufgerollt worden. Hier steht eine reichsgesetzliche Regelung bevor, die hoffentlich liberaler Natur sein wird, — hat man doch selbst in England, dem klassischen Lande der strengen Sonntagsruhe, den jüdischen. Kaufleuten diese Forderung bewilligt.

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