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Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden · 1908-05-01 · 2 (5.1908) · p. Seite 3

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Journal
Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
Volume
2 (1908)
Issue
2 (5.1908)
Date
1908-05-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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— 3 — teil haben, als sie dem Zag der Konzentration, der Wanderang von den kleinen i Gemeinden in die grossen folgen. Während die Grossgemeinden überall stark \ anwachsen, schrumpfen, die Zwerggemeinden immer mehr ein und schwinden dahin. Besonders in Pommern und Preussen scheint die Existenz der kleinen Gemeinden in wachsendem Grade bedroht; in der Provinz Ostpreussen ist. man zurzeit eifrig bemüht, den kleinen Gemeinden durch Zusammenlegung mehrerer zu einem Kulzentrum die Möglichkeit einer eigenen Religionsübung und Religionslehre zu erhallen. Was die Einwanderung fremdstaatlicher Juden iu Deutschland anlangt, so zeigen unsere Berichte, dass ihr Umfang vielfach übefschätzt wird. Eine ganze Reihe von Bezirken hat einen Zuzug ausländischer Juden so gut wie gar nicht aufzuweisen, und nur in wenigen Grossstädten hat diese Einwanderung einen erheblichen Umfang. Stimmen, die die weitere Anwesenheit dieser fremdländischen Juden als eine ernste, dringend der Lösung bedürftige Schwierigkeit bezeichnen, sind ganz selten. . Was die Haltung der Behörden diesen jüdischen Ausländern gegenüber angeht, so ist schwer ein Urteil zu bilden, weil oft nicht klar ist, wie weit die die Juden treffenden Massregeln allgemeiner Natur oder nur eigens für Juden im Gebrauch sind. So hat man uns von München aus besonders ersucht, zu konstatieren, dass man dort (im Gegensatz zu einer Aeusserung an dieser Stelle) nicht den Eindruck hat, dass jene, die fremdstaatlichen Juden treffenden Verfügungen der Behörden speziell antisimitischer Natur seien, dass vielmehr nur die gegen alle Ausländer üblichen Massnahmen in Anwendung kämen. In anderen Orten hat man im Gegenteil die Meinung, dass fremdstaatliche Juden ' weit schroffer als andere Ausländer behandelt würden. Hier reicht das Material unserer Korrespondenz ersichtlich nicht hin und wird durch anderweitige Nachforschung ergänzt werden müssen, wenn man Klarheit gewinnen will. — Den 4 einheimischen Juden, den einzelnen wie den Gemeinden gegenüber, gab das Verhalten der Behörden keinen Anlass zu Beschwerden, darin stimmt die grosse Mehrheit der Berichte überein. In Bezug auf die jüdischen Schulangelegenheiten wird den staatlichen Behörden sogar vielfach besonderes Wohlwollen nachgerühmt. Zu diesem Ruhme kontrastiert freilich die ausserordentliche Kargheit schmerzlich, mit der man im preussischen Etat die unterstützungsbedürftigen jüdischen Schulen bedacht hat! Auch sei bei dieser Gelegenheit erwähnt, wie völlig ungeordnet die Frage des jüdischen Religionsunterrichtes an den höheren Schulen - I namentlich in Preussen ist. Berichte aus der gleichen Provinz, ja aus dem gleichen Kreise konstatieren völlig verschiedene Zustände in den einzelnen Orten. Dort ist der Religionsuntericht obligatorisch, dort ist er, soeben unverbindlich eingeführt, dort fehlt er völlig. In Württemberg ist diese Frage kürzlich durch eine allgemein gültige Verordnung im Sinne des obligatorischen Unterrichtes entschieden worden. [•"... Den schneidensten Kontrast aber zu der Haltung unserer Behörden — von denen man im ganzen angibt, dass sie meistens korrekt und gemäss dem Sinne unserer Gleichberechtigung aller ohne Unterschied des Glaubens verbürgenden

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