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Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg · 1938-10-16 · 14 (16.10.1938) · p. Seite 114

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg
Volume
15 (1938)
Issue
14 (16.10.1938)
Date
1938-10-16
Page
Seite 114 (sequence 2)
Language
German
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.114 Jüdisches Gemeindeblatt für die Israelitischen Gemeinden in Württemberg 16 10. 38 XV. Nr. 14 Dichter auf seiten der Chassidim. die damals nicht als Zerstörer des Bundes, Trunkenbolde und Taugenichtse geächtet werden durften. Auf seinem liebevollen Verständnis für die um ein inneres Licht Kämpfenden beruht seine erschütternde Erzählung ..Der Ver stoßene". in der ein vornehmer Jüngling. R. Gerschom, von der Hohen Schule bereits mit der Krone der Tora geschmückt, und verlobt einer edlen Jungfrau, unter dem Fluche des gekränkten Zaddik. Rabbi Uriels. dahin sie-lit. dessen Lehre sein Herz angezogen und gleichsam gesprengt hat. Aber der stille Held der wunderbaren Novelle „Und das Krumme wird g e r a d e" (deutsch von Max Strauß) ist durchaus kein Chassid. son dern ein schlichter, frommer Jude. Menasche Chaiitn Ha-Kohen muß sein Weib Kreindel Tscharne verlassen, um auf der Wanderschaft von milden Gaben soviel zu sparen daß er sein herabgekommenes Hauswesen wiederherstellen könne. Unterwegs verkauft e r sein gutes, auf seinen ehrlichen Namen lau tendes Empfehlungsschreiben an einen gewissenlosen Bettler, verliert aber den Erlös im Rassen in einer Schenke. Er muß länger wandern: jener Bettler stirbt: man findet bei ihm das Empfehlungsschreiben: Menasche Chajim gilt fortan als tot. Seine vermeintliche Witwe heiratet einen andern, wird von diesem Mut ter eines Kindes: der Totgeglaubte kehrt zuuick und sieht, daß sein Weib unwissentlich in Sünde lebt. Da vollbringt er die große Entsagimg, sich in die Einsamkeit eines Friedhofs zurückzuziehen, durch Fasten und Ka- Steien seinen Körper dem Tode näher zu bringen, und meinen l'od als Gnade zu erbitten und zu empfangen. — Auch die köstliche Erzählung ..I m .H e r z e n der Meere" handelt zwar von der Fahrt einer kleinen Gruppe von Chassidim nach dem heiligen Lande: doch ihr- Held. R. Chananja, vollbringt seine edelste Tat, indem er nach Zeugen für den Tod eines übel beleumundeten Mannes erfolgreich sucht, um die Witwe nach rabbinischer Vorschrift der „Verlassenschaft" zu entreißen. Das neueste, größere Werk Agnons liegt ganz auf dem Gebiete der Folklore: es heißt - Jamim noräim". d. h. Die H o c h t a g e . im Lichte der Ueherlieferung und Legende. So wollen wir denn auch nicht voraussagen, was dieser reiche und edle Geist in Zukunft 'uns noch schenken könnte. Genug und übergenug ist es bereits, ihm zu danken mit „Jefctscher kochacha." Die Richtlinien für die Jüdische Winterhilfe Für die Durchführung der Jüdischen Winterhilfe gelten die folgenden Richtlinien, die uns vom Israel. Oberrat zur Veröffentlichung übergeben wurden. Darnach betragen die Mindestsätze: a) Lohn- und Gehaltsempfänger zahlen während der sechsmonatigen Dauer der Jüdischen Winterhilfe 1938/39 (1. Oktober 1938 bis 31. März 1939) monatlich mindestens 10% der abgeführten Lohnsteuer. b) Lohn- und Gehaltsempfänger, die wegen ihres geringen Einkommens nicht zur Lohnsteuer herangezogen werden, entrichten ein Opfer von monatlich RM. 0.25. c) Festbesoldete, die neben ihrer Lohnsteuerleistung noch zur Einkommensteuer veranlagt werden, entrichten neben ihrer monatlichen Spende in Höhe von mindestens 10 Prozent ihrer Lohnsteuer ein monatliches Opfer in Höhe von lr', ihres für das Jahr 1937 veranlagten Einkommensteuerbetrages an die Jüdische Winterhilfe, soweit die Steuerschuld nicht durch Lohnabzug getilgt wird. Diese 1'! werden also lediglich von der Einkommensteuerschuld errechnet, die durch Vorauszahlung und die Abschlußzahlung getilgt worden Ist d) Gewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe, sowie sonstige Einkommenbezieher, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, entrichten monatlich ein Opfer in Höhe von I' i des für das Jahr 1937 veranlagten Einkommensteuerbetrages für die Jüdische Winterhilfe. e) Inhaber von Offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgese'' arten entrichten monatlich V des für das j- 937 veranlagten Einkorn mensteuerheti. , a die Jüdische Winterhilfe. f) Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe sowie sonstige Einkommenbezieher, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, opfern einen Mindestbetrag von monatlich RM. 1.— während der Dauer der Jüdischen Winterhilfe. g) Personen, die nur zur Vermögensteuer, nicht aber zur Einkommensteuer veranlagt sind, entrichten monatlich ein Opfer in Höhe von V > des für das Jahr 1937 veranlagten Vermögenssteuerbetrages an die Jüdische Winterhilfe. Personen, die sowohl zur -Einkommenals auch zur Vermögenssteuer veranlagt sind, entrichten 1% des veranlagten Vermögenssteuerbetrages, wenn die auf dieser Grundlage errechnete Summe höher ist als der auf Grund der Einkommensteuerveranlagung zu errechnende Betrag. 2. Jüdische Eintopfspende An den Eintopfsonntagen der Jüdischen Winterhilfe — dem dritten Sonntag der Monate Oktober 1938 bis März 1939 — werden Eintopfspenden in den jüdischen Haushalten und den jüdischen Gaststätten, die als solche gekennzeichnet sind, gesammelt werden. 3. Jüdische Pf undsamm 1 ungen Ferner werden Pfundsammlungen der Jüdischen Winterhilfe angesetzt Bemerkung: Alle Gemeindemitglieder werden um umgehende Uebersendung des Zeichnungsscheines an die Geschäftsstelle der Jüdischen Winterhilfe in Württemberg gebeten. Soweit Spender die Zeichnungen bzw. Ueberweisungen nicht nach den oben angeführten Richtsätzen vornehmen, werden sie durch einen ehrenamtlichen Helfer der Jüd. Winterhilfe besucht werden. Das Opfer an Lohn, Gehalt, Einkommen oder Vermögen für die Jüdische Winterhilfe kann entweder monatlich während der sechsmonatigen Dauer der Jüdischen Winterhilfe oder in Vierteljahresraten, oder auf einmal gezahlt werden. Die nächste Nummer erscheint Jm: 1. November Anzeigenschluß am: 26. Oktober 1938 Fotografie Samson Co. Stuttgart, Königstr. 60 To lefon 23364 Vorschriften-Fotos für Kennkarte Paß-und Familianbildsr Postkarten etc. Am Samstag, d«n 11. Oktober 193S, treffen wir um abends in Göppingen, im Hotel 1^ Dettelbacher beim gemütlichen Simchas-Thorah-Tanz Auswanderer kaufen DamenwäscQe ScQürzen Morgenröcke bei felma Malle Stuttgart. Olgaslr. lOO, Tel. 70310 JSilberfuchse liefert sehr vorteilhaft Hermann Braun Niederstetten Telefon Nummer 144 Werbet für uns! III Bücherrevisor Eppstein STUTTGART, Sattlerstraße 2 Farnrut 90336 £udwi)i$ JUartin Xederi»aren/a6itft, Iflm Schrankkoffer, Kabinenkoffer Aluminium» und Lederkoffer aller Art Kauft bei unseren Inserenten! 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