Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg
- Volume
- 15 (1938)
- Issue
- 10 (16.8.1938)
- Date
- 1938-08-16
- Page
- Seite 86 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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86 Jüdisches Gemeindeblatt für die Israelitischen Gemeinden in Württemberg 16. 8. 38 XV. Nr. 10 monisbeschättigungen, denn die Leute kommen in bezug auf die Sprache unglaublich vorbereitet her. ..Das lernen wir nebenbei ", ist die ständige Redensart. Wer aber nicht spanisch spricht, kann nicht produktiv arbeiten . . . Aus Rio de Janeiro. Juli 1937... Nachdem ich eingesehen hatte, daß es mit meinen bescheidenen Sprachkenntnissen unmöglich sei, eine Position als Kaufmann zu finden, besann ich mich auf meine Eignung als Elektrotechniker und fand auch mit Glück eine Position als Hilfsarbeiter in einer Fabrik elektrischer Geräte mit einem Verdienst von 1 Dollar per Stunde, was 200 Dollar monatlich gleichkommt. Sprachkenntnisse sind das Wichtigste, was man haben in u ß. Ich nehme hier natürlich weiter Unterricht und bin soweit mich mit Ach und Weh verständlich machen zu können. Ohne Sprache, wenigstens etwas zu können, sollte niemand rausgehen. f-^* * I ' *W 9 Ein Tag in Tiberias Aus dem „Palästinensischen Tagebuch" Von Manfred Sturmann Tiberias ist als Stadt soanders als die Städte Jerusalem, Tel Awiw und Haifa, daß man sich in eine neue Welt versetzt glaubt, wenn man sich, von Afule über das malerische Nazareth kommend, diesem Orte nähert. Tiberias. rings von Bergen eingeschlossen und unter dem Meeresspiegel liegend, mutet wie eine versponnene idyllische Märchenstätte an-. Es ist wahrlich so, als wären die Stürme der Zeit über die Stadt hinweggebraust, ohne sie anzurühren. Hier treffen wir auf jmverfälscliten Orient. Mir schien es. da ich aus dem Autobus stieg, als wären wir in einer Stadt aus Tausendundeine Nacht gelandet. Bezeichnend für Tiberias ist der alte Jischuw: Schon im Bet Cholim bei Afule wurde mir ein Fischer aus Tiberias gezeigt, der Turban und Burnus trug, dessen dunkelbraunes Gesicht von einem wundervollen Bart umrahmt war und der. in echter orien- Isr. Gemeindevorsteheramt Groß-Stuttgart. Betrifft: Kartenabgabe für die hohen Feiertage. I. Synagoge Die Karten für die gemieteten Synagogenptätze werden den Mietern in der Zeit vom 7. bis 14. September 1938 durch Boten ins Haus gebracht. Der Mietpreis ist aui der Karte angegeben und ist dem Boten bei Ueberbringung der Karten auszuhändigen. Wir bitten die Gemeindemitglieder dringend, der« Boten doppelte Wege zu ersparen. Karten, welche durch den Boten nicht abgeliefert werden konnten, können am Donnerstag, den 15. und Freitag, den 16. September 1938 in der Zeit von 10—12 Uhr vormittags und 3—5 Uhr nachmittags bei der Gemeindepflege, Hospitalstraße 36, II. gegen Entrichtung des Mietpreises abgeholt werden. Neilvermietung von Plätzen erfolgt schon jetzt werk tag vormittags von 9—12 Uhr: es sind nur wenige Plätze verfügbar. Für die Plätze, die nicht rechtzeitig gekün- Kennkartcn für Juden Im Reichsgesetzblatt vom 26. Juli 1938 ist eine Verordnung über die Einführung eines allgemeinen polizeilichen Inlandsausweises enthalten, die am 1. Oktober 1938 in Kraft tritt, Nach dieser Verordnung wird als allgemeiner polizeilicher Inlandsausweis eine Kennkarte eingeführt. Der Reichsminister des Innern hat im Einvernehmen mit dem Reichsjustizminister in einer dritten Bekanntmachung bestimmt, daß Juden (§5 der ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935), die deutsche Staatsangehörige sind, unter Hinweis auf ihre Eigenschaft als Jude b i s zum 31. Dezember 1938 bei der zuständigen Polizeibehörde die Ausstellung einer Kennkarte zu beantragen haben. Für Juden, die nach dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung geboren werden, ist der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Geburt zu stellen. Juden über 15 Jahre haben sich, sotalischer Ruhe auf einem niederen Stuhl hokkend, vor sich hinsann. Selbstverständlich hielt ich ihn für einen Araber. Es war aber ein Jude. So wie die Stadt ihren Charakter bewahrt hat. haben auch die Juden ihr an die Araber assimiliertes Leben bewahrt: sie sind äußerlich kaum von ihren nichtjüdischen Mitbürgern zu unterscheiden, kleiden sich wie sie und spre.hen arabisch als Muttersprache. Sie wohnen nicht in getrennten Bezirken wie in Haifa oder Tel Awiw, sondern leben zusammengedrängt mit ihren arabischen Nachbarn ____ Tiberias ist wirklich die Perle des Landes. Schöner und malerischer kann es nirgends auf der Erde sein, und ich frage mich, ob das alles in Wahrheit vor mir steht, oder ob es nicht nur eine trügerische Luftspiegelung ist. (ieborgen von den Bergen Galiläas, die übertürmt sind von der schneeigen, in den blauen Himmel tauchenden Spitze des Libanon, und digt worden sind, muß der Mietpreis auch dann bezahlt werden, wenn der Platz nicht in Anspruch genommen wird. Ueber Plätze, iür die die Karten bis Freitag, den 16. September 1938 nicht abgeholt sind, wird bei Nachfrage anderweitig verfügt. II. Gustav-Siegle-Haus Für das Gustav-Siegle-Haus werden Eintrittskarten zum Preise von RM 4.— ausgegeben. Für Anträge auf Ermäßigung des Eintrittspreises liegen Formulare bei der Gemeindepflege auf. Schriftliche Beantwortung von Anträgen erfolgt nicht. Die Plätze sind bis spätestens Freitag, ien 2. September 1938, schriftlich bejP der Gemeindepflege anzufordern. Dabei -»ist genau anzugeben, wieviele Herren-, Damen-, Knaben- und Mädchenplätze gewünscht werden. Hinsichtlich der Zustellung, Abholung und etwaiger anderweitiger Verfügung gilt das bei den Synagogenplätzen Gesagte. III. Unterbringung der Kinder In der Synagoge stehen für schulpflichtige Kinder von Platzinhabern eine bebald sie eine Kennkarte erhalten haben, auf amtliches Erfordern jederzeit über ihre Person durch ihre Kennkarte auszuweisen. Sie haben, sobald sie eine Kennkarte erhalten haben, bei Antrügen, die sie an amtliche oder parteiamtliche Dienststellen richten, unaufgefordert auf ihre Eigenschaft als Jude hinzuweisen, sowie Kennwort und Kennummer ihrer Kennkarte anzugeben oder, falls die Anträge mündlich gestellt werden, unaufgefordert ihre Kennkarte vorzulegen. Das gleiche gilt für jede Art von Anfragen und Eingaben, die Juden an'amtliche oder parteiamtliche Dienststellen richten, sowie bei der polizeilichen Meldung. Wird ein Jude bei derartigen Anträgen und Eingaben durch eine dritte Person vertreten, so hat der Vertreter unaufgefordert auf die Eigenschaft des Vertretenen als Juden hinzuweisen, sowie Kenner t und Kennummer des Vertretenen anzugeben. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen sind als besonders schwere Fälle im Sinne der Strafbestimmungen der Verordnung über die Einführung von Kennkarten i anzusehen. (Jüd. Rundschau). geschmiegt an das weiche Ufer des Sees — welch ein Bild! Tiberias ist die Stätte der Ruhe und Heilung — man begreift, daß hier Religionen gegründet werden und Wunder geschehen konnten. Der See leuchtet wie ein blauer, in. der Sonne funkelnder Edelstein, hohe Königspalmen grüßen den Ankommenden, und durch das dunkelgrüne Laub der Pardessin schimmert die goldene Fülle der Orangen. Wir gehen zum See hinunter. Durch winzige Gäßchen mit uralten halbverfallener Häusern. Eine neue Straße, breit wie eine Uferpromenade, führt dem Ufer entlang. Wir können den ganzen See überblicken, er ist glatt wie ein Spiegel. Im Wasser stehen Fischer, die bis zu den Lenden nackt sind. Sie reparieren ihre Netze und beugen sich in die Boote. Einer von ihnen singt — wieder auf diese seltsam monotone Art, die das Ohr des Europäers irritiert. An den Friedhöfen vorbei — sie sehen in Palästina, ohne Blumen schränkte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Es können deshalb nur rechtzeitige Meldungen berücksichtigt werden. Eine Gewähr für Berücksichtigung kann jedoch nicht übernommen werden. Im Gustav-Siegle-Haus können schulpflichtige Kinder in beschränkter Anzahl Freikarten neben ihren Eltern bekommen. Im übrigen stehen für die Kinder Plätze in besonderen Reihen zur Verfügung. IV. Synagoge Bad Cannstatt Es wird darauf hingewiesen, daß auch für die Synagoge Bad Cannstatt an den hohen Feiertagen Eintrittskarten notwendig sind. Den Eigentümern von Synagogenplätzen sowie denjenigen, die schon bisher Plätze gemietet hatten, werden die Karten h der Zeit vom 7. bis 14. September 1938 zugeschickt bzw. durch Boten ins Haus gebracht Der Mietpreis ist auf der Karte angegeben und ist dem Boten bei Ueberbringung der Karten auszuhändigen. Es sind noch eine Anzahl Mietplätze frei. Die Vermietung dieser Plätze und Ausgabe der Karten erfolgt bei Herrn Religionsoberlehrer Emanuel Adler, Bad Cannstatt, Martin-Luther-Straße 1. Hirsch.