Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg
- Volume
- 14 (1937-1938)
- Issue
- 14 (16.10.1937)
- Date
- 1937-10-16
- Page
- Seite 118 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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118 Jüdisches Gemeindeblatt für die Israelitischen Gemeinden in Württemberg 16. 10. 37 XIV. Nr. 14 l«$0. Die Kolonisten erhalten sich jetzt ganz unabhängig von den Produkten der Hühner und Milchwirtschaft. Die Krnte. die durch die verschiedenen klimatischen riintlüsse als mittefmäBig bezeichnet werden konnte, gab trotzdem einem großen Teil der Siedler die Möglichkeit, den Lebensstandard noch zu verbessern. Neuanschaffungen vorzunehmen und auch scrioij eine Abzahlung ihrer Schuld zu leisten. Die Richtlinien für die Jüdische Winterhilfe Für die Durchführung der Jüdischen Winterhilfe gelten die folgenden Richtlinien, die. uns venu Israel. Oberrat zur Veröffentlichung übergeben wurden. Darnach .betragen die Leistungen: a) Lohn- und Gehaltsempfänger zahlen während der sechsmonatigen Dauer der Jüdischen Winterhilie 1937/38 (I. Oktober 1937 bis 31. März 1*38) monatlich mindestens 10' der abgeführten Lohnsteuer. h) Lohnand Gehaltsempfänger, die wegen ihres geringen Einkommens nicht zur Lohnsteuer herangezogen werden, entrichten ein Opfer von monatlich RM. 0.25. c) Festbesoldete, die neben ihrer Lohnsteuerleihtung noch zur Einkommensteuer veranlagt werden, entrichten neben ihrer monatlichen Spende in Höhe von mindestens 10 Prozent ihrer Lohnsteuer ein monatliches Opfer in Höhe von I ihres für das Jahr 1936 veranlagten Einkommensteuerhetrages an die Jüdische Winterhilfe, soweit die Steuerschuld nicht durch Lohnsteuer getilgt wird. Diese l werden also lediglich von der Einkommensteuerschuld errechnet, die durch Vorauszahlung und die AbschluBzahlung getilgt worden ist. d) Gewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe, sowie sonstige Einkomraenoezieher, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, entrichten monatlich ein Opfer in Höhe von 1' o des für das Jahr 1936 veranlagten Einkommensteuerbetrages für die Jüdische Winterhilfe. e) Inhaber von ()neuen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften entrichten monatlich I des für das Jahr 1936 veranlagten Einkommensteuerbetrages an die Jüdische Winterhilie. f) Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe sowie sonstige Einkommenbeziehcr. die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, opfern einen Mindestbetrag von monatlich RM. 1.— während der Dauer der Jüdischen Winterhilfe. Zu a) I. Die Lohn- und Gehaltsempfänger werden gebeten, das ihnen mit dem Zeichi ungssehein zugehende Formblatt umgehend auszufüllen und an das zuständige isr. Vorsteheramt zu senden. 2. Soweit in einer jüdischen Firma sich mehrere jüdische Arbeitnehmer befinden, ist die Einziehung und Abführung der Beträge einem Vertrauensmann zu übergeben. 3. Lohnempfänger, die dazu noch Einkommensteuer entrichten, werden gebeten, außerdem den Zeichnungsschein auszufüllen. Zu d) 1. Die Gewerbetreibenden usw. werden um umgehende Uebersendung des Zeichnungsscheins an die Geschäftsstelle der Jüdischen Winterhilfe in Württemberg gebeten. 2. Soweit Gewerbetreibende usw. die Zeichnungen bzw. Leberweisungen nicht nach den oben angeführten Richtsätzen vornehmen, werden sie durch einen der ehrenamtlichen Helfer der Jüdischen Winterhilfe besucht Das Opfer an Lohn, Gehalt, Einkommen oder Vermögen für die Jüdische Winterhilfe kann entweder monatlich während der sechsmonatigen Dauer der Jüdischen Winterhilfe oder in Vierteljahresraten, oder auf einmal gezahlt werden. Die Kunst zu trösten Von Frieda Valientin. Berlin. Immer haben Juden untereinander es als ihre heilige Pflicht erkannt, bekümmerten Menschen mit Trost zu Seite zu stehen, mit Teilnahme und mit warmem Gefühl des Mitempfindens den Leidenden und Bekümmerten Trost zu geben. Ein Kardinalgesetz des Judentums hält uns an. Witwen und Waisen, Menschen in Trauer zu trösten. Zum Trösten aber gehört mehr, als ein gutes und mitfühlendes Herz. Zum Trösten gehört ein feiner, ein großer Takt. Beim Trösten kann — so merkwürdig es auch klingen mag — eher das Gefühl als der Takt ent-. behrt werden. Im Zusammenklang aber von TANNE Kaufhausges.m.b.H., Stuttgart, Tübingerstr. 6 Reutlingen < Ebingen •Augsburg Pelze Mäntel, Jacken. Silberfüchse, Felle usw. in großer Auswahl. Feine MaBarbeit Pelzhaus Reinbold Feuerbach. L> dwiostraCe '5 Telefon 81131 W. Wolf & Söhne Baumwolle und Baumwollabfälle Putzwolle Stuttgart - Untertürkheim Musik im Hause hebt d. Stimmung v. Jur-g u. 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