Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- XII (1935-1936)
- Issue
- 15 (1.11.1935)
- Date
- 1935-11-01
- Page
- Seite 113 (sequence 3)
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— 113 — Oberrat der Isr. Religionsgemeinschaft Württembergs StuMgart-W, Königstrasse 82 An sämtliche Gemeindemitglieder in Stadt und Land! Der Oberrat hat durch den Aufruf, den die Reichsvertretung, sämtliche Landesverbände und grossen Organisationen der Juden in Deutschland herausgegeben haben, die Gemeindemitglieder schon auf die Aufgaben aufmerksam gemacht, welche ihnen durch die Durchführung der Jüdischen Winterhilfe gestellt werden. Der Oberrat wendet sich heute an sämtliche Juden in Württemberg mit der Bitte, sich ihrer Verantwortung bei dieser grossen Aufgabe bewusst zu sein, die die jüdischen Gemeinden auf sich gsnommen haben. Aufruf. Wieder steht der Winter vor der Tür, die harte Jahreszeit für alle Notleidenden und Hilfsbedürftigen. Das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes betreut in diesem Jahre jüdische Hilfsbedürftige nicht und zieht die Juden auch nicht als Spender heran. Jedoch steht die Jüdische Winterhilfe unter der Aufsicht des Reichsbeauftragten für das Deutsche Winterhilfswerk. Nach den von dem Herrn Reichsbeauftragten für das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes genehmigten Richtlinien führt die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juflen in Verbindung mit den jüdischen Gemeinden Deutschlands die Jüdische Winterhilfe durch. Die jüdischen Gemeinden haben die ernste Pflicht auf sich genommen, die Aufbringung der nötigen Mittel und ihre Verteilung an die jüdischen Hilfsbedürftigen sicherzustellen. Demzufolge ergeht heute der Ruf unserer Gemeinschaft an alle unsere Mitglieder: Opfert für die Jüdische Winterhilfe in dem gleichen Masse, in dem Ihr in den vergangenen Jahren das allgemeine Winterhilfswerk unterstützt habt Wir treten jetzt an alle heran, um ihr freiwilliges Opfer an Einkommen oder Vermögen in den gewohnten Formen des Winterhilfswerks zu erbitten. Wir müssen dabei darauf hinweisen, daß neben dieser Aufgabe auch weiterhin die Aufgaben der Jüdischen Nothilfe durchgeführt werden müssen: für die Armen und Bedürftigen des Landes im ganzen Jahre zu sorgen und die Berufsumschichtung und Auswanderung zu ermögliche^. Auch die „Blaue Karten-Sammlung“, die für diese Zwecke durchgeführt wird, dar/ nicht unterbrochen werden. Wir wissen, daß wir große Opfer verlangen, die Schwere der Zeit erfordert diese aber von uns. Der Oberrat erbittet und erwartet von allen die gleichen Leistungen, wie sie das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes verlangt. (Die Richtlinien hierfür kommen auf Seite 112 dieser Nummer zum Abdruck). Der Oberrat ist sicher, dass sich alle durch ihr Opfer zu unserer schwer ringenden Ge- ' meinschaft bekennen und das Vertrauen rechtfertigen werden, das die Bedürftigen unserer Gemeinschaft in ihre Hilfsbereitschaft setzen. Wir bitten, dem ehrenamtlichen Ausschuss der Jüdischen Winterhilfe die ungeheure Arbeit, die die Organisation zur Durchführung der Jüdischen Winterhilfe — sowohl Sammlung als auch Verteilung der Spenden — erfordert, dadurch zu erleichtern, dass alle von sich aus die ihnen zugehen- - den Zeichnungsscheine in der für sie angemessenen Höhe ausfüllen und umgehend der Geschäftsstelle einsenden. ~ , L e v i. Ehrenamtlicher Leiter der jüdischen Winterhilfe in Württemberg: Direktor G. Gumbel, Stuttgart, Cäsar Flaischlenstr. 7 / Geschäftsstelle: Stuttgart,Hospitalstr.36, II. Stock, Fernsprecher 90351 / Postscheck-Konto: Jüdische Winterhilfe in Württemberg, Stuttgart Nr. 17747; Giro-Konto: Städtische Girokasse Stuttgart Nr. 62091. Lieber die Geldspenden hinaus werden folgende Sammlungen veranstaltet: a) Eintopfspenden monatlich einmal, erstmals am 10. November, .b) Pfundsammlungen monatlich zweimal. Wir bitten, die Anzeigen in der »Gemeindezeitung für die Israel. Gemeinden Württembergs“ sowie die Anschläge an den Synagogentüren, an jüdischen Vereins- und Speisehäusern, genauestens zu beachten. Für die Jüdische Nothilfe in Württemberg können Spepden überwiesen werden an: Israel. Fürsorgeamt, Stuttgart, Postscheckkonto Nr. 18493; Landesverband für Isr. Wohlfahrtsbestrebungen (L. J. W.) e. V., Stuttgart, Postscheckkonto Nr. 16985. , Anträge auf Beihilfen sind umgehend bei der Geschäftsstelle einzureichen.