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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1935-11-01 · 15 (1.11.1935) · p. Seite 112

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
XII (1935-1936)
Issue
15 (1.11.1935)
Date
1935-11-01
Page
Seite 112 (sequence 2)
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— 112 — Rufruf zum Opfer. Gemeinsamer Appell der jüdischen Grossorganisationen. I)ir jüdischen <rroß«>rguhisaiiom*n Reich»\*»rtrelung. X«Milr.il.iii»4rhiiß für Hilft* uni Aufbau. Preußischer rhaml jüdischer G«»m#in«len. dit* anderen Land« >\ci blinde u. s. t. haben eihen gemeinsamen Aufruf Nil die .Indische Winterhilfe Massen. Wir veröftVnlln heu diesen Appell. d»*r schfm mit der letzten Aus- •».du* der .JiemeindezeitUni:' auf Veranlassung des Isj.id. Oltcrruls in Beilng«*nft>rm unseren Lesern zu ging. na« hstehend ihm lunaN iip Wortlaut: - Dir Juden sind in diesem Jahr am Winterhilfswerk des Deutschen \ olkes nicht beteiligt. Sie »erden durch das W interhilfswerk des deutschen Volkes nicht betreut und sollen auch zu Spenden nicht herangezogen werden. Der Reichsbeauftragte für das Winterhilfswerk de» Deutschen Volkes hat die Betreuung der hilfsbedürftigen Juden der Zentral»ohifahrt»steile in Gemeinschaft mit den ihr ange»rhlo»*enen Stellen, In Berlin mit dem Wohlfahrt»- und Jugendamt der Jüdischen Gemeinde nach den von ihm genehmigten Richtlinien als Jüdische Winterhilfe überlassen. I>ie Richtlinien für die Jüdische Winterhilfe sehen für die Gebenden Opfer von gleicher Art und Hohe, für die jüdischen Hilfsbedürftigen im Rahmen der aufzubringenden Mittel Leistungen gleicher Art und gleichen Cmfangs wie das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes vor. Damit sieht die jüdische Gemeinschaft in IN*ut»eh- Innd vor einer neuen, großen, moralischen, finanziellen und organisatorischen Aufgabe, die zu den bisherigen Verpflichtungen für die Durchführung konstruktiver Hills- und \nfbauarbeit hier und in Palästina hinzu tritt. In wenigen Tagen und Wochen muß ein Werk gegenseitiger Hflfe und Solidarität errichtet werden, das den letzten jüdischen Hilfsbedürftigen in kleinsten Orten unsere Hilfe bringt und jeden Juden zum Opfer für die Jüdische Winterhilfe heranzieht. Die unter/eiehneten Verbünde. Gemeinden und Organisationen rufen zur tätigen Mitwirkung an der Jüdisrhru Winterhilfe durch persönlichen Einsatz ond durch Opfer an Geld und Sachspenden auf! Kein Hungernder unserer Gemeinschaft darf in diesem Winter ohne Nahrung, kein Bedürftiger ohne Kleidung und niemand ohne Obdach sein! Niemand darf in seinem \ertrauen auf unsere Hilfsbereitschaft enttäuscht werden, t nserr Gemeinschaft, die für die Linderung der Not des Winters in diesem Jahr auf sieh selbst gestellt ist, wird niemanden iru Stieb lassen! Seid Euch t.urer Verantwortung hewuHl. wenn die Jüdische Winterhilfe I urer Gemeinde in diesen Tagen zum ersten ~ Wal an I lieh heranlritl. Die Richtlinien - für die Jüdische Winterhilfe. . .> i ' ' i.i.i.pidt i Judi»« h«*n Win!« r i lo.g.-iidcu Hi» hllmien. «In uns vom ' - .1 : ■»'•••- i Mir \W«*Mcntli« htmg als rgclx*n .; .1! » In : n di.- I. ,-f.lllgcn a) Lohn- und («ehaltsifiiptänger während der t>- nmiiatigen Dauer der J. W H. I. Kt. 193.'» bis 31. 3. 193H mindestens monatlich in Prozent der ahgcfiihrten I .ohiisteiier. mindestens aber in jedem Fall ICM. ll.-J.V Bei I estliesoldeteiH die noeli außerdem zur Finkoinmenstciicr herange/ogen werden, tritt noch das monatliche Opfer in Höhe von 3 Prozent ihres für das Jahr l'»34 veranlagten Finkommensteuerbetrags hinzu, soweit die Steuersehuld nicht durch Lohnabzug getilgt wird. Jude bist Du .... 3u(x bist 0u, Kraft von ewiger Kraft, Unsterblichkeit Dein Tell. bas Gott Dir gab. Es stirbt der Ein^lne, das Ganze lebt. Lind in dem Ganzen lebst auch Du unsterblich weiter. Stelle Dein Leben nur hinein in das Gesetz, Nimm aus die Last, und Deine Kräfte stnb unendlich. Ein Tropfen bist Du in dem großen Meer, Ein Körnchen Staub im Winde. Und doch — das Meer, es wäre nicht ohne Dich, Und die, die vor Dir waren. Nimm einen, einen einzigen aus der Kette Des Seins, und alles, alles schwindet hin, 3st nichts. Trage die Kette wie eine Krone, Nicht wie eine Last, die drückt und wuchtet. Hebe Dein Haupt zu den Sternen, Und auf der Erde stehe Dein Fuß sicher und scsi. Äindeglicd bist Du zwischen Ewigkeit und Vergänglichkeit. Do bist, was ewig stirbt und doch ewig lebt, Mensch und Hude. Sa* dem <^edickxdönd«den .Dom Wege* oon Ariedo JRrfHer. Sentzold Levn-Derlag. 9crfin. b) Gewerbetreibende. Angehörige der freien Berufe. Inhaber von offenen Handelsgesellschaften und Koni manditgesellsehaften entrichten monatlich ein Opfer in Höhe von 3 Prozent de» für das Jahr 1934 veranlagten Finkommensteuerbetrags. Soweit sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt sind, wird ein Mindestbetrag von monatlich RM. 1.— erwartet. Steuerpflichtige, die nicht zur Einkommensteuer, aber zur Vermögensteuer veranlagt sind, zahlen monatlich 3 Prozent der für das Jahr 1934 veranlagten Vermögensteuer. Zu a): 1. Die l ohn und Gehaltsempfänger werden gebeten, das ihnen zugehende Formblatt auszufüllen und an das zuständige Israel. \ orsteheramt zu senden. 2. Soweit in einer jüdischen Firma sieh mehrere jüdische Arbeitnehmer befinden, ist die Einziehung und Abführung der Beträge einem Vertrauensmann zu übertragen. 3. Lohnempfänger, die dazu noch Einkommensteuer entrichten, werden gebeten, außerdem den Zeichnung»- schein auszufüllen. Zu b|: 1. Die Gew erbetreibenden usw. werden um umgehende l ebersendung (spätestens innerhalb 8 Tagen} des Zeiehnungsseheines an die Geschäftsstelle gebeten. 2. Soweit Gewerbetreibende usw. die Zeichnungen bezw. t eher Weisungen nicht nach den oben angeführten Richtsätzen vornehmen, werden sie durch einen der ehrenamtlichen Helfer der Jüdischen Winterhilfe besucht. Da» Opfer an Lohn. Gehalt, Einkommen «»der Vermögen für dir J. W. H. kann entweder monatlich während der 6-monatigen Dauer der J. W. HM erstmals am 3t. Oktober, «»der in Vierteljahresraien «»der auf einmal gezahlt werden. Opfer und Verantwortung. Von Han» Sternhelm, Stuttgart. I nsert» Leser haben dieser Tage durch einen vom Israelitischen Oberrat verbreiteten Aufruf der jüdischen Grossorganisationen erfahren, dass die Juden in diesem Jahre am Winterhilfswerk des deutschen Volkes nicht l>etei!igt sind. Sie werden heuer durch das Winter hilfswerk nicht betreut und sollen auch zu Spenden nicht herangezogen werden. „Der Reichsbeauftragle für das Winterhilfswerk des deutschen Volkes”, so heisst es in dieser Verlautbarung, „hat die Betreuung der hilfst»« dürftigen Juden der Zentralwohlfahrtsstelle in Gemeinschaft mit den ihr angeschlossenen Stellen ... nach den von ihm genehmigten Richtlinien als ..J ü - di sc he Winterhilfe” überlassen. Die Richtlinien für die Jüdische Winterhilfe sehen für den Gebenden Opfer von gleicher Art und Höhe, für die jüdischen HilfslM^dürftigen im Rahmen der aufzubringenden Mittel Leistungen gleicher Art und Fmfangs wie das Wintcrhilfswerk des deutschen Volkes vor”. Mit dieser Anordnung des Herrn Reichst»« auftraglen für das Winterhilfswerk des deutschen Volkes ist unserer Gemeinschaft neben den vielen, schweren Aufgaben, die sie zu lösen hat, eine neue entstanden, eine Aufgabe von l>ecieutsamer moralischer Tragweite. ..Kein Hungernder unserer Gemeinschatt darf in diesem Winter ohne Nahrung, kein Bedürftiger ohne Kleidung und niemand ohne Obdach sein!” Mit diesem dem Aufruf entnommenen Satz wird ein Appell an unsere Gemeinschaft gerichtet, dem man ein Echo — des sind wir gewiss — nicht besonders zu wünschen braucht. Wir haben ja nur in unser Herz hineinzuhorchen. wir brauchen nur auf den S«*hlag dieses jüdischen „lev” zu hören, um zu wissen, w a s wir zu tun haben. Ohne uns seihst ein Loh auszustellen — das eine dürfen wir in dieser Stunde sagen: Juden haben sich nie den Armen und Bedrängten verschlossen! Stels bal>en sie die zentrale Forderung ihrer Religion — das Gebot der .. Zedokoh” — erfüllt, immer hal»en sie gewusst, dass die werktätige Liehe am Nelx*nmensehen echte Heiligung des göttlichen Namens ist. ..Zedokoh" . . . Wörtlich heißt dies „Gerechtigkeif. Jeder bewusste um! wissende Jude kennt aixr den tieferen Sinn dieses Worts, das die Grundlage unserer Sittenlehre seit Jahrtausemien ist. dessen Klang uns vertraut wie Mutterwort . . . Durch unser gesamtes jüdisches Schrifttum zieht sich als stete Mahnung die Forderung der Wohltätigkeit als Pflicht. Wenn unsere Weisen, wie Mainionides sagt, vor jedem Gelx t den Armen eine Galx» reichten, uni es so zum rechten Gelx*! zu machen, dann spricht aus dieser in ihrer Schlichtheit besonders rührenden Geste das tiefe Gefühl für die untrennbare Beziehung von Religion und Tat auf dieser Welt, die Gottes ist mit allen ihren Geschöpfen. So sagt auch der Talmud, dass das Vergehen eines Menschen, der. wenn die Allgemeinheit leidet, glaubt, ruhig zu Hause hleilxn zu können und in der Beschaulichkeit seines Einzeldaseins seinen Frieden zu halx n. nie gesühnt werden k«mne . . . Wir .1 u «I e n in Deutschland sind a u f g erufen! Aufgerufen zürn Werke der Jüdischen Will* tcrhilfc. zur Sorge für alle, die unserer Hilfe l>edürfeii. So wollen wir denn weit unsere Herzen «öffnen, sie den Brüdern und' Schwestern entgegenschlagen lassen, dass jeder in unserer Gern« ins« haft wisse: Du stehst nicht allein! Wer je die Heilskraft und lindernde (»Ute hilfreichen Zuspruchs an sich seihst erfahren durfte, wer je verspürte, was es heisst, wahre Freund«* in der Not zu lx»sitzen. der wird nicht I»eiseile stehen, wenn es jetzt gilt. Opfer zu bringen. Ihr )x*dürftigen Brüder und Schwestern in Israel, wir schenken nicht, wir gehen keine Almosen — nein: wir tun nur unsere jüdische Pflicht, wir stehen für Euch nach Für den Herbst Trilcotagen und Strümpfe <n gfrovscr Auswahl T A UUF Kaufhauuges. m. b. H. 1 Stuttgart, Tabingeretr. 6 5t*men de* ffucfigtotefiondel* i i Simon Berg & Cie. TUCHGROSSHANDLUNG Stutlgart / Charlottanstraße 26 S. Mayer jun. TUCHGROSSHANDLUNG Stuttgart / Wilhelmstraße 11 Qold= und SMecmacen Eneringe / Silberne und versilberte Bestecke / Geschenkartikel Qold= und SMetcepaealucen gut und billig Eigene Werkstätte A. fait / Juwelier MitQüed der Gemeinde Rotebühlstraße 1B / Telefon 61418 Gebr. Bloch TUCHGROSSHANDLUNG Stuttgart / Eberhardstraße 20 J. Z. 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