Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- XII (1935-1936)
- Issue
- 15 (1.11.1935)
- Date
- 1935-11-01
- Page
- Seite 111 (sequence 1)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/4904101-5442819-5443424--4446-4908207- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Gemeinde Herlung _fttr die tfroelttiltfren (Stmeinttw Würlteinvergs Sezugaprei« Rjl 1.13 viertestährlich. zuzü-lich Pest- und Zuftestgebühr Postscheckkonto Zar S& drf^eint monatlich zweimal, am 1. und 16. Sei XI4terttcfncn infolge HSHerer (Dnoall befiehl l»in Zfnfprud: auf 7ta4H(f<ning de« Slatte« ob. RllckerftaMing de« Sejug«g,ide« Verlag und Sdhrlftleitun^: 3fraelifif(6e Verlagsanstalt G. m b H. Kernspr. 23328 » Gtuttgart-7! » Kasernenstr. 13 Anzeigenpreise laut aukltegender Preisliste. Seiträge find zu. richten an die Redaktion. Aicknverlangte Manuskripte »erden nur zurüSgesandt. wenn Ilückpono deillegr XU. Jahrgang Stuttgart, 1. November 1935 Nr. 15 Amtl. Bekanntmachungen. StutlKiart. 14. Oktober IMS. Israelitischer Obrrral. Nr. 3343. Br II. 4. An sämtliche Vorstchrrüinler. 1. Gemäß jj 84 drr Verfassung der Israelltisrhrn Religionsgemeinschaft Württembergs vom 18. Müri 1924 endigt dir Wahlperiode drr Israelitischen Landrxversammlung mit drm Ablauf des Jahres 1933, Ille Amlsduuer drr Ende 1929 grwühllen Milglirdrr der Israelitischen Vorsteherümler endlßl gleichfalls mit drm Ablauf des Jahrrs 1933, soweit sie ■lieht schon im Jahre 1932 geendigt hat. Ebenso indigl dir Amlsdaurr derjenigen Vorsteher, «eiche nicht gewühlt, sondern kooptiert worden sind. Ex haben somit dir Wahlen zu drr Laudrsvrrsuniinlung und zu den Vorxtrhrriimlrrn hlnxirhtlirh drr im Jahre 1929 gewühlten Mitglieder, die ulrhl 1932 auxgesrhieden sind, und hinsichtlich drr kooptierten Mitglieder Im Dezember 19.33 slaltzufindrn. 2. Als Wahltag bestimmen wir Sonntag, den 1. Dezember 19 3 3. Dir Zahl drr zu wühlenden Vorsteher ergibt sich aus 8 20 drr Verfassung. Die Wahlbezirke für die l.andesversammlung und dir Zahl der In jedrm Bezirk zu wühlenden Abgeordneten sind in 8 78 der Verfassung bestimmt. Für die Zahl drr Wahl berechtigten ist maßgebend drr 1. November 1933. Der Erweiterte Oberrat hat in seiner Sitzung vom 10. Oktober 1933 beschlossen, filr die diesmaligen Wahlen zur Landexverxammlung und filr die diesmaligen Vorsteher« ahlen weitere Bestimmungen zu treffen: Darnach ist filr jedes Mitglied zur Landrsverxammlung gleichzeitig ein erster und zwei- Irr Ersatzmann zu wühlen; 8 77 Abs. 2--1 drr Verfassung werden entsprechend angewendet. Ferner ist für jeden Vorsteher, also sowohl filr dir Im Amt verbleibenden als filr die neu gewühlten,.je ein Ersatzmann zu wühlen. Für diesen Ersatzmann werden 8?? Abs. 2 und 3 der Verfassung entsprechend angewendrl. Der Oberrat ist rrmücbtigt, Gemeinden von der Verpflichtung zu befreien, daß Ersatz münnrr IBr die Vorsteher zu wühlen sind. fl. Die Wählerlisten sind vom Grmrindrpflrger anzulegen oder zu ergänzen, und es sind «larin auch die wahlberechtigten Frauen und Mridehrn aufaunehmen. Die Bestimmungen über die Auflegung der W ühlerlistrn. Ober die Öffentliche Be kanntmachung drr Auflegung und Uber etwaige Einsprachen sind genau zu beachten (Verfassung 8 23). Die Wühlrrlixtr Ist daher xpütrxtens vom 2 4. November 19 3 5 an aufzulegen, und es ist spütestens am 17. November 19 3 3 in ortsüblicher Weise bekanntzugeben: 1. daß, zu welchen Stunden und an welchem Ort die Vorsteherwahlen und dir Wahlen zur laindesVersammlung am 1. Dezember 1933 stattfinden werden, 2. daß nach 8 21 und 8 79 drr Verfassung für diese Wahlen alle münnllchen und weiblichen Mitglieder der Rellgionsgrmeindr, welche am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht und wenn sie das 25. Lehensjahr zurOckgelegt haben, auch die Wühlharkelt zur Landesversammlung besitzen. Für die Vorstebrrümter sind nur münnliche Gemelndemltglledrr, die am Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet haben, wählbar, 3. daß zur Wahl nur zugelassen werden darf, «er in die Wählerliste aufgrnommrn Ist, und daß, da dir Wühler drm Vorsteheramt nicht vollständig bekannt sein künnrn. jedem Wahlberechtigten empfohlen wird, sich sofort selbst zur Wählerliste zu melden, 4. daß, wann und wo die Wählerlisten zur öffentlichen Einsicht aufgelegt sind, 5. daß jeder Wahlberechtigte befugt Ist, spätestens am 2 6. November gegen dir aufgelegte Liste wegen l'rbrrgehung von Wahlberechtigten «ater «egen Aufnahme unberechtigter Personen mündlich oder schriftlich beim Vorsteberamt Einspräche zu erheben, 6. daß auf den Stimmzetteln für dir Wahl zur Landesversammlung die Abgeordneten und die ersten und zweiten Ersatzmänner je als solche uusdrUeklleh zu bezeichnen sind und drr Name des ersten und zweiten Ersatzmannes unmittelbar hinter den Namen des Abgeordneten zu stellen Ist, den der erste und, wenn dieser wegfällt, der zwritr Ersatzmann ersetzen soll, 7. daß auf den Stimmzetteln für dir Vorsteher wählen dir Ersatzmänner für die verbleibenden und für die neu zu wühlenden Vorsteher als solche ausdrücklich zu bezeichnen sind und der Name des Ersatzmannes unmittelbar hinter den Namen des Vorstehers zu stellen ist, den er ersetzen soll. III. Belebsa «Isländer sind wahlberrrhtigt und wählbar, wenn sie das obrnbrzrlrhnrtr Alter am Wahltag rrrrleht haben und außerdem seit drei Jahren In einer wärt lern belgischen Israrlitisehen Rellgionsgrineinde wohnhaft sind. IV. Dir Wahlen werden von einem Wahlausschuß geleitet, dessen Mitglieiler nach 8 24 Abs. 1 der Verfassung vom Vorsitzenden des Vorsteheramtrx zu berufen sind. Für dir Wahlhandlung Ist dafür zu sorgen, daß zwei Wahlurnen, eine für dir Wahl zum Vorsteheramt, eine für die Wahl zur Landrsvrrsammlung, zur Verfügung stehen. Dir Wahlhandlung selbst soll In Gemeinden ntlt bis zu 40 Wahlberechtigten mindestens 1 Stunde, In Gemeinden mit bis zu 100 Wahlberechtigten mindestens 2 Stunden und In Gemeinden mit mehr als 100 Wahlberechtigten mindestens 3 Stunden, In Stuttgart 8 Stunden ununterbrochen dauern. Eni übrigen ist 8 24 der Verfassung genau zu beachten. Nach Schluß der Wahlhandlung Ist über dir Vorsteherwahl und über die Wahl zur Landrsver- Sammlung je eine besondere Niederschrift aufzzinebmrn und von den Mitgliedern des Wahlausschusses zu beglaubigen. Je zwei Formulare für diese Niederschriften liegen bei. V. Mit der Niederschrift über die Wahl der Vor Steher sind dir Stimmzettel In einem versiegelten Paket zu verwahren. Das Ergebnis der Wahl der Vorsteher ist vom Wahlausschuß selbst fextzuxlrllrn und alsbald nach drr Wahl in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen. Eine Mehrfertlgung geht drm Obrrrat zu. VI. Dir Niederschrift über dir Wahl zur Landrsvrrsammlung ist mit den Stimmzetteln, die In rin versiegeltes Paket elnzuschllrßrn sind, sofort an den Oberrat einzusenden, der gemäß 8 82 der Verfassung das Gesamtergebnis der Wahl filr jeden einzelnen Bezirk alsbald feststellen und den Vor steherümtrrn bekanntgeben wird. VII. Für die Vorsteher«ahlen In Stuttgart und Bad Cannstatt werden mit Rücksicht auf die bevorstehende Vereinigung dieser Gemeinden noch besondere Anordnungen erlassen. VIII. Der Oberrat fügt Formulare für dir Wahlen bei. Er ist In allen 2« eifelsfüllen zu weiteren Auskünften bereit. Le vi. Lebenherr & Landaner Bauantermehmung OagrOndct IM5 Telefon 82497 / Rouen bergatr. 83 Neubauten / Umbauten Reparaturen umiwimwmutimiiwaiiuiuintiiumuniHiiiiiuiiiiuiiiiuimmimiiimu |ilB| |#C Mönchhaldenstraße43 lllElillC Telefon Nr. 25339 Polstermöbel and Innendekoration S&anunfäta SCHALS / SCHLEIER "/ MÜTZEN / KRAGEN ■arloastraKa 12 JUWELIER JUWELEN - GOLD - SILBER UHREN - MODESCHMUCK bringen üne JUetonautooafilin Jfaböt- Jfeufieiten Damen-u.Herren-Schuhe Beachten Sie die Reichhaltigkeit unserer Schaulenster-Auslagen. Einige Preislagen : RM. 7.90 8.90 9.50 10.50 12.50 und höher. twetet* Stuttgart KOnigatraaa« 08/00 — Kfonprtnratraaa« 10 Marktplatz 4 PALESTINE& ORIENT LLOYD BERLIN W1S MEINEKESTR.2 TEL.: J1 BISMARCK 7303 Vertretung Stuttgart: SIEGFRIED SCHWARZSCHILD Königstr. 43 a (Haut Kallmar) Tel. 289 92 3am«nyiäiefc Strümpfe tor Damen, Herren und Kinder Große Auswahl Niedere Preise Fried m *»***.., (V <WU',-««V Bluttgarl, •üchMMtrsM 18 Kohlen Holz durch KohtonbUro X Walter Levf AlezanderstraBe tl, Telefoe ZftCl Fritz Schmittj FriedhofgKrtnerei Anpflanzen und Unterhalt« voa Grabstätten and Um« Stattgart Telefon 204 9 Blumen ladea Fiiedbofstr.3 Warbung bringt nnu« Kunden! Jeden Einkauf bei unseren Inserenten I Auch Sie benötigen! ADAX Durchschreibbücher von der führenden Spezialfabrik_ SfliiiatscM DerttsdrtttOctorFa STUTTGART / FELIX WOLFI Stuttgart-N, Kftnlgatr. 1. (Maratailbau). Tal. 90l6fe