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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1931-12-01 · 17 (1.12.1931) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
VIII (1931-1932)
Issue
17 (1.12.1931)
Date
1931-12-01
Page
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IVi > i-t 11• r Xrrtrrtri (1(1 i-r. Belijiioiomich .miIm ii 11 ml <l<‘r Xcrwultcr ihre**. X rrmöuetigeblieben. Er übt weiter die Auf.-icht über ,Ii>- X erw .iltiing der Kcligioii'gcmcindcn und übe, de,, Religionsunterricht. Xor allem aber i'l i aiub mich den Bestimmungen der neuen erf.'"iniä wie bisher das sichtbare Orpm der ■- .i 'anil'it miui'.ition der I .iimlc'gcineinden. Es (fei j || - - bei der Jalm-'W ende da« Hiren/eiigilis Wünsche für l leerer Bitte, uns anläßlich des Jubiläums des |sr. Oberrats einige Worte /ur Verfügung zu stellen, wurde durch Einsendung der nachfolgenden Beiträge entsprochen. Oie Srhriftleituns. JUchtsaumalt De. Simon 9tagum, JMiugeH: Präsident der Israel. Landesversammlung U eint wir III diesem Jahr dei unii 100 Jahre /nrinklif-enden /eil i'edenken. in welcher die amaliL'e l-i. < Iber-Einhenbcliürde gc- -diaflcn wurde, -I, Lönnte ('S di'n Xnscheiu gew II-ICII. als ab w ii um einen I eil statt des!. /um (a -en'tand unserer Erinnerung allen. In \\ irklithkeit 'ind w ir uns bew nßt. ,:.;|t ii'eie J!u<k'(hau der gesamten Regelung dei \ ei halt ni"e der Israeliten in XXürttein- ■m ie ejlt. wie sic ihien gl nudlc geiideu \us- ■:i! i k findet in dem (.esc!/ null 2>. Xpril IN2**. Dot, i'l ainh die ..(Iber-Behörde" /UI Eiih- ■ um. dei ■ Vuf'nht und 1 .i-itung über das guti/c I'i. Edithen- und \imenwcseu augeordnet, de daun dnnh die Eönigl. X erordniing vom 2". < Iktnbei Is*>| ihre in» Ein/elne gehende!': gl Imig und X ei w ii kliehimg fand. Mau ii: :hie dl ingeiiil w uii'dicn. (hilf jeder wiirt-!, ud>ergis<f,c Jude dieses ( ,es,-t/ liest, dessen :■ i - - i 11111 ü eine I )i'|iO'il ii >n seines Inhalts gibt :ii‘ den Wollen: ..In der Xb'icht. die öffentüifiec \eilialtni"e der israelitischen Glauaeii'-‘ .enossi-n nn Eönignich dur<h eine /eit- -cmalfe < -eset/gebnng mit der allgemeinen Wohlfahrt in I cbereinstiinmnng /11 bringen, und die \iis|>iIiIiin^ und Befähigung diesei - ''(aal'- Vngehi-ngen /um Genüsse der bürgerlichen lieihte gegen L ebci iiahme der bürgeriidien l’tliihten mögliihst /» befördern." item I - sc, wild damit in einem Ausschnitt er ichllilh. wie die X erhältniss,. unserer Olaueiisicenossen in siaatsbürgerlidier und reliriosi-, Be/ichung noch jm X rgen waren und -.-.ie ^ro!< die I oits,hritte gewesen sind, die dieses f.i’si i/ fiji die damalig«' /.eit brachte. Jet/t wai in 5 I ausgesprochen, dal! die im Eon in reichte in heimischen Israeliten die Rechte der w in Itembei giscfren Ente, tauen genießen, letzt -ind -ie allen bürgerlichen Gesetzen a ilei worfeii und haben alle Pflichten und . eisianfien dei ulnigen l ntertanen zu erfüllen. freilich ist bei den Rechten noch der — 182 - ausgestellt werden, dal! er allen in ihn gesetzten Erwartungen stets vorbildlich entsprochen und eine außerordentlich segensreiche Arbeit im Dienste der Juden des EaIldes und damit des Vaterlandes, geleistet hat. XI ö g e e r auch i in n e ii e n j a h r h u n der! zum Heil der Gesamtheit w alten und w i r k e n! Das ist der ei n in ii t i g e XX u n s cli der wärt- I e m b c r.g i - ch e u J u d e n h e i I. den Oberrat. Xorbehalt beigefiigl: ..soweit nicht da» gegenwärtige Gesetz eine Ausnahme begründet" jetzt werden in Art. 12 de r auf die Person beschränkte Schutz-X erbatid der bisherigen Schiit/judcn. sowie* die besonderen Abgaben an Schutz- und Schirm-Geld aufgehoben und jetzt erst wird eine Reihe von Beschränkungen ans der XX eit ge schafft, deren Bestehen man beim Lesen des Gesetzes erfährt und als in hohem Maße beschämend empfindet. Manchevon dem. was in dem Gesetz noch steht, kommt uns trotz der Befreiung, die es bringt, als demütigende Bevormundung vor. aber daändert nichts an der Tatsache, dal! die drei Abteilungen des Gesetze*- mit ihren b2 Artikeln ..Von den bürgerlichen Verhältnissen der Israeliten“. ..Von dem Schulwesen der Israeliten“ und von dem „Kirchenwesen der Israeliten" eine außerordentliche X erbesserung der Lage unserer Glaubensgenossen bedeutete und in vielen Bestimmungen zeitlich weit der Emanzipation der Juden in anderen deutschen Lande steilen vorauseilte. Dauerte es doch noch bis zum Bunde-gosef/ vom ».Juli 1869. bis der letzte Rest der r e ch t I i ch e n Zurücksetzungen der deutschen Juden beseitigt und die durch das Religionsbekenntnis begründeten rechtlichen X erschiedenheiten in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung aufgehoben wurden. In all dieser Zeit war.Wenn auch in anderer Verfassung.' die Ist. Oberkirchenbehörde, die ihre Fortsetzung im heutigen Oberrat gefunden hat. Eiihrerin in der Entwicklung der Isr. Religionsgemeinschaft, Wahrerin ihrer innejren Belange und würdigste Vertreterin nach außen. Mögen sich auch weiterhin immer die Männer finden, die wie seither in vollster Pflichterfüllung, als Mitglieder des Oberrat-. ihrer Xufgabe gerecht werden. Julius Rothschild, Stuttgart: Vorsitz, der verfassunggeb. Landeskizchen- Versammlung (1930—24) und Präsident der Landesversammlung (1934 — 30). AImir die hohe Ehre erwiesen wurde*, im Jahre 1920 als Abgeordneter der verfassunggebenden Landeskirchenversammliing und im Jahre 1921 al» deren Vorsitzender gewählt zu werden, war ich mir der verantwortungsvollen Aufgabe, die diese Aemter stellen, wohl bewußt: aber im Vertrauen auf die bewährten Mitarbeiter, sowie auf die hervorragende Zusammensetzung der Oberkirdien- Qlasss.lüels Stuttgart z Mittrvachtbau 4 DAS HAUS I FÜR f DEN HERRN liehürdt* übernahm ich gerne die auf mich gefallene Wahl. Die Schöpfung der neuen X erfassuiig unserer Israelitischen Religionsgemeinschaft ' Württembergs entstund nach mühevollen Vor arbeiten der Israelitischen Oberkirchenbebehörde durch die verfassungebende Landeskirchen veoummlung. nachdem der Entwurf der Oberkirchenbehörde in einem sieben glictlrigcu Ausschuß der Landeskirchen Versammlung unter dem Vorsitz, des Herrn Ministerialrat Dr. Otto Hirsch, sowie im Plenum derselben gründlich durchberaten und in manchen Punkten verbessert und ergänzt worden war. Die Besorgnisse, die man an manchen Stellen ob des Ucbergangs von den alten Verhältnissen in die neuen hegte, erwiesen sich als grundlos, denn der staatliche Präsident Herr von Bälz. der bisher in vorbildlicher Weise die Geschäfte geleitet hatte und beinahe unersetzlich schien, war nicht nur ein gute r Führer gewesen, sondern er hatte* es auch verstanden. Schule zu machen. Daher gelang es den Mitgliedern des neuen Oberrats. unter dem Xorsitz seines Präsidenten, des Herrn Regierungsrat Dr. Xördlinger. die L’eberleitung in die neuen Verhältnisse reibungslos zu vollziehen und die Geschäfte, in gegebenen Fällen auch gemeinschaftlich und in liestem Einvernehmen mit der Landesversaminlung. fortzuführen. Das gute Verhältnis zwischen Oberrat und Landesversatnnilung blieb auch in der Folgezeit ungestört. Die Zusammenarbeit der beiden Organe ist mustergültig, ebenso auch die neue Verfassung selbst, die allen Angehörigen der Religionsgemeinschaft jeder Richtung gleiches Recht und gleichen Schutz zugesteht. Mein Wunsch geht nun dahin, daß dieses harmonische Zusammenarbeiten bis in die fern-te Zeit bestehen und sich zum Segen unserer Gemeinschaft answirken möge! 'Präsident De. JCad o. SSäla, Stuttgart: Ehern. Präsident d. Isr. Oberkirchenbehörde Hundert Jahre einer Behörde — ein stolzes Wort, wenn hinter ihm rastlose Arbeit in treuer PflichterfülEinig und segensreicher Erfolg stehen. Und beides dürfen die ehemalige Israel. Oberkirchenbehörde und der heutige Israel. Oberrat. innerlich eine Einheit und nur äußerlich im Namen verschieden, mit Recht im Blick auf das erste Jahrhundert ihres Bestehens für sich beanspruchen. Geschaffen in der Zeit des sog. Staatskirdientums. d. h. der weitgehenden staatlichen Beaufsichtigung aller Religionsgesellschaften. die übrigens damals gerade für diese neue Schöpfung recht wertvoll war. ist sie heute 6tntt0a*t atBBOtttOMmll anläßlich des hundertjährigen Bestehens Ser Israelitischen Oberkirchenbehörde (.israelitischer Oberrat) ^ainslciq, 12. Dezember 1931, vorm. 9 Uhr. Isr. Dorsteheramt. mööl. ober leere« 3lmtner an ältere Dame evtl, auch mit Küchrnbrnützung zu vermiete«. Offerten unt. P. 209 an die Gem.-Ztg. 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