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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1931-03-16 · 24 (16.3.1931) · p. Seite 289

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
VII (1930-1931)
Issue
24 (16.3.1931)
Date
1931-03-16
Page
Seite 289 (sequence 5)
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I irt); seit einigen Jahren stehen sie unter dem der Trennung von Staat und gar . Isr. Oberrat nadi Kirdie. Der Rabbiner war anfangs ein zugereister würdiger Jude, außerdem waren in der Gemeinde noch ein Vorsänger und Sdiulklopfer vorhanden. Der erste, 1760 genannte Rabbiner ist Jakob Bär aus Fellheim. Später wurden noch ein Kantor und ein Synagogendiener angestellt. Der Vorsänger war zugleich Lehrer, besorgte auch vertretungsweise rabbinisdie Funktionen. Auf Jakob Bär folgte als Rabbiner Lämmle bis 1804; dann Levy 1804 bis 1824: später Wassermunn bis 1833. Alle diese Rabbiner wurden von der Gemeinde angestellt. Auf diese folgten später. von der Wurttemberßischen Regierung berufen. Jakob Kaufmann bis 1832, Abraham Wälder 1876: Nachfolger war Rabbiner Kahn, dann vertretungsweise der in Landau (Pfalz) amtierende Dr. Linstein, dann Rabbiner Treitel. der vor kurzem in hohem Alter verschieden ist. Nach ihm wurde das Rabbinat Laupheim aufgehoben und ist heute eine Filiale von Ulm. während das Umgekehrte früher der Fall gewesen ist Von Wohlfahrtseinrichtungen seien erwähnt: Die Chcwra-Kadischa, Chewra-Talmud-Tora, Chewra-Nosdiim. Außerdem ist eine Stiftungs- »liege Matan-Bessesser vorhanden; dahin gelangen Jahrzeitstiftungen, deren Zinsen für „Lernen" verteilt werden. Dieser Wohltätigkeitsverein wurde 1834 gegründet, der Fr.-Verein 1838. der Talmud-Tora-Verein 1780, die Chewra-Kadischa gleich zu Beginn der Gemeindeentstehung. Die Gemeinde hat einen Leseverein „Concordia“. 1846 gegründet, einen Gesangverein „Frohsinn“. ein Jahr vorher entstanden, der durch Gesänge den Gottesdienst stimmungsvoll gestaltet. Für Unterricht unterhielten die Israeliten zunächst Haus- und Wanderlehrer. Line jüdische Volksschule wurde 1823 eingerichtet im Gasthaus zum Rad. Lrster Lehrer war Simon Tannenbaum: es gab 109 schulpflichtige Kinder. 1830 wurde die Schule in das der Synagoge gegenüberliegende Rabbinatshaus verlegt. Da durch viele Geburten die Kinderzahl ständig wuchs, wurde - 289 - 1808 ein neu erbautes Schulhaus in der Radstraße bezogen. Von Lehrern seien genannt Preßburger. Elsäßer. Heimann. Gideon. Heute ist die jüdische städtische Volksschule wegen der verminderten Schülerzahl (13) nur noch Privatschule. , Als Kuriosum füge ich hinzu: Die Freiherrn v. Weiden hatten über ihrem Schloßportal folgende Inschrift angebracht: ..Ein Jua und ein Schwein, darf hier nicht herein“. Aber die Weltgeschichte ist das Weltgerichte, denn später ging das Schloß in jüdischen Besitz über, und der Besitzer. der es erwarb (Kilian v. Steiner), hatte schon als Kind Aergernis an der Inschrift genommen und schon damals versichert, er würde alles daran setzen, diesen Schandfleck für seine Glaubensgemeinschaft zu entfernen. Und so geschah es auch. Fran Dr. Treitel, Laupheim. Gegen das Schädüverboi in Ulm. Wie'wir in letzter Nummer schon mitteilten, hat die deutschnationale Ulmer Rathaasfraktion einen Antrag eingebracht, der praktisch anf ein Schäcfatverbot hinauslänft Da der Gemeinderat demnächst über diesen Antrag verhandeln wird, hat Rabbiner Dr. Julius Cohn, Ulm, an den Gemeinderat eine Erklärung gerichtet, die wir nachstehend auszugsweise wiedergeben. Die Schriftleitung. Einleitend und grundsätzlich möchte ich bemerken. daß nicht nur jede Tierquälerei nach den Lehren der jüdischen Religion aufs strengste verboten ist. sondern daß im Gegenteil der Schutz des Tieres von ihr mit größtem Nachdruck gefordert wird. Das ist für den Kenner der jttdisd^en Religion aus den beiden Religionsquellen des Judentums, aus der Heiligen. Schritt. wie auch aus dem Talmud, aber auch aus dem nach tulmudischen Schrifttum mit Leichtigkeit zu er- TAPET EN LINOLEUM VORHÄNGE HIENERWADEL BUl T Sen Anzahl von Belegstellen, rfügung stehen, will ich nur die hierfür zur *Ve einige herausgreife Ex. 23.5 lesen wij: „Wenn Du den Esel Deines Feindes unter seiner Last erliegen siehst. — würdest Du es unterlassen, ihm aufzuhelfen? Du sollst helfen, ihm | seine Last zu erleichtern.“ Daran knüpft der j Talmud die allgemeine Bemerkung: „Tierquälerei ist von der Heiligen Schrift verboten.“ jDeut. .25,4 lesen wir: „Du sollst dem Ochsen das Maul nicht verbinden, wenn er drischt.“ Dieses Verbot bezieht sich auf die im Orient in biblischer Zeit übliche Sitte, durch Ochsen oder Pferde das Getreide austreten zu lassen. Die biblische Bestimmung wird nach der tulmudischen Auslegung auf alle Arbeitstiere bezogen. An zwei Stellen der Heiligen Schrift. Ex. 2(j. 9 und Ex. 23. 12. wird die Sabbathruhe auch für das Tier gefordert. Die Heilige Schrift verbietet, ein Tier, das Opfer zwecken dienen s$ll. zu kastrieren. Die talmudische Gesetzesauslegung erweitert dieses \ erbot auf alle Tiere, ob sie zum Opfer geeignet sind oder nicht. Dap Verbot: „Du sollst nicht mit Ochs und Esel zuspmmenpflügen“ (Deut. 22.10). wird von dem jüdischen Gesetzeslehrer Ihn Esra (lebte etwa um tl'iO) dahin erklärt, daß diese Tiere in ihrer Kra t ungleich seien, das Zusammenspannen .also eine Tierquälerei bedeuten würde. Aus ähnlhhen Gesichtspunkten erklärt auch Maimonides c us Verbot (Lev. 22.28): „Ein Rind oder Schaf, e: selbst und sein Junges, sollt ihr nicht an einem Tage schlachten.“ Es soll dadurch verhütet we den. daß man das Junge vor Das gute Geschenk In Keramik-Kunst, Kristall kaufen Sie bei Seil 1723 Slullqarl - Morklplali Tcl.255J4 Unsere Ausstellung: Festliche Tisch-Dekorationen ist eröffnet SBoonetamp echt Original Erhältlich in allen guten Geschäften I Lebende Forellen. 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