Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- VII (1930-1931)
- Issue
- 4 (18.5.1930)
- Date
- 1930-05-18
- Page
- [Seite] (sequence 2)
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Der Senat hält dafür, daß es nicht angezeigt ■lad dl« Mark«» Haas« SOWH.WOLf Öl ornaori Oer Herren schuh f. hAchsts Ansprüche. Einheitspr. M. 1«««0 .SCHUW.WOtfi Das edelste Erzeugnis der Schuhindustrie KAnigstraBe Nr. 3 R. A R» WOLF Ecks Marstaltstr. sein Dasein ringenden Mittelstandes abzuwehren (Hier mindestens /» mildern. Das Bibelgebot: ..Stelle nicht tatenlos dabei, wenn dein Nächster verblutet" 13. Mose 19. 16). muß die deutschen Juden zu bewußter Abwehr aufrufen. Ein Mittel bei dieser Abwehr ist die Begründung einer Jüdischen Arbeitsnachweiszentrale, welche die Zusammenfassung aller jüdischen Wirtschaftskräfte /um ersten Male verwirklicht. Ein interessantes Urteil des Kammergeridits. 1 in l rteil des kammergeridits. das auch sonst in der jüdischen (Öffentlichkeit Beachtung verdient. gewinnt besonderes Interesse durch die I(eran/iehung de» bekannten salomonischen Urteils für die Begründung. Es handelte sich in dein llechtsstreit um die Entscheidung darüber, welchem der in Scheidung stehenden Ehegatten die Bestimmung über das Heim znstehe. in dem die Kinder er/ogen werden sollen. Der Ehemann hatte die Kinder, um sie einem evangelischen Heim /u/uführen. evangelisch taufen lassen: er selb'! war Dissident geworden, aller nicht /um Christentum nbergetrc-ten. Die jüdische Mutter forderte für s„h das Recht, über die religiöse r/ti'Ming der Kinder /II verfügen. Diesen Ans|nu(h erkannte das Kammergericht in dem verhandelten I alle an und gab dem l rteil folge nde B<‘gründuuu Die Kindei der Parteien gehören, nachdem sie im I. lie/einber >92ä evangelisch getauft worden sind, einem Religionsbekenntnisse an. das bis jet/t weder die X nt ragstellerin noch der Ans tragsgegner teilen. Die Antragstellerin ist jüdi- -<hen GIuiiIm-ii»: der Antragsgegner ist. wie er im \ erlmndliing'termkn vom 4. f ebruar persönlich erklärt hat. Dissident. Bei diesem >achverhalte muH zunächst davoti ,11-g, gangen werden, daß der \ntragsgegnefr o denfalls nicht ans religiösen Gründen entscheidenden Wert darauf legt, daß seine Kinder, d^e er-t acht, sieben und fünf Jahre alt sind, gerade in einem evangelischen Kinderheim untergebracht werden. I r hat dann auch auf die f rage des \oisit/i mieii. warum er als Dissident seine Kinder in •inem evangelischen Heime untergebracht habe, erklärt, daß nach seiner Ansicht ein evaitgi :: .he1' Kinderheim saulierer und ordentlicher sei ein jüdisches. Es sind also materielle und nicht ideelle Gründe, die den Antragsgegner einem evangelischen Kinderheim den Vorzug geben lassen. Nun hat allerdings der Antragsgegner die Kinder der Parteien evangelisch taufen lassen. Er hat indessen dem Senate nicht dartun können, ob er dies mit rechtlicher Wirksamkeit gegenüber der Antragstellerin getan hat. Und ferner mußte es auffallen, daß der Antragsgegner selbst bisher nicht zum evangelischen Glauben übergetreten ist. Ankündigungen der jüdischen Vereine Siehe Seife 42. Als der Antragsgegner im Verhandlungstermin vom 4. Februar 1930 hierauf aufmerksam gemacht wurde, hat er persönlich erklärt, er beabsichtige. sich auch evangelisch taufen zu lassen. Diese E rklärung hat jedoch wegen der ganzen Art und Weise, in der sie abgegeben wurde, den Senat davon überzeugen können, daß der Antragsgegner die drei Kinder der Parteien nur deswegen hat evangelisch taufen lassen, um der Antragstellerin. die sich von ihm nicht scheiden lassen will, einen Streich zu spielen. Im Rahmen der vom „Jüdischen Lehrh a u s" veranstalteten Vorträge über „Die Juden in den Ländern außerhalb Deutschlands“ hielt am 24. April Dr. M. Soloweitschik einen hochinteressanten, überaus aufschlußreichen Vortrag über die Juden in den drei russischen Randstaaten Estland, Lettland und Litauen. Gerade dieser Redner war in hohem Grade befugt über die eigenartige Entwicklung der Juden in diesem Teile des ehemaligen russischen Kaiserreiches zu sprechen, da er von 19)9—1922 der erste jüdische Minister im Volksstaate Litauen gewesen. So war das Bild, das er mit Meisterhand entwarf, aus eigenem Elrleben und Mitschaffen entstanden. Seine Darstellungen waren aber auch deshalb ein erlesener Genuß, weil er sich als temperamentvoller Redner und liebenswürdiger Debatten r erwies. Es war also kein Wunder, daß die Zuhörer seinen Worten mit gespannter Aufmerksamkeit folgten. ist, die Sorge für die Person der Kinder einem Manne anzuvertranen, der sich bei der Fassung des so wichtigen und bedeutsamen Entschlusses, in welchem Glauben die Kinder erzogen werden sollen, von Gehässigkeit gegen seine Frau leiten läßt. Die Frage, wer der geeignetere Elternteil für die Personensorge der Kinder ist, beurteilt sich weniger nach Vorschriften des positiven Rechts als nach „apriorischen Rechtsnormen“. Im Hinblick hierauf sei an die bekannte Entscheidung des Königs Salomo erinnert, der bei einem Streite der beiden Mütter das lebende Kind nicht derjenigen zusprach, die es lieber tot, als im Besitze einer anderen sehen wollte, sondern vielmehr derjenigen, die es lieber ihrer Nebenbuhlerin überließ, als hinnahm, daß es mit dem Schwerte in zwei Hälften zerschlagen wurde. Dem Senat will es scheinen, als könne ein Vater, der aus Gehässigkeit gegen seine Frau einen Glaubenswechsel seiner Kinder veranlaßt, dem die Seelen seiner Kinder für ein prozessuales Verteidigungsmittel feil sind, nicht anders gewertet werden, als eine Mutter, die es zuläßt, daß der Körper ihres Kindes mit dem Schwerte zerschlagen wird. Dieses.wahrhaft salomonische Urteil wird mit Befriedigung aufgenommen werden. Einleitend bemerkte der Redner, daß er weniger eine Darstellung der Lage der Juden in den drei Randstaaten bieten wolle, als eine Dynamik der Judenheit dieser Länder, die an sich nicht zahlreich und für die Gesamtheit der Juden so bedeutsam wie die französischen und englischen Juden sind. Dafür weist aber die Entw icklung der Juden in diesen Ländern gerade in den letzten Jahren der Judenheit neue und eigene Wege. , In Estland zählt man etwa 5000. in Lettland 80 000. in Litauen 155 000 Juden. Sie sind also nur ein sehr geringer Bruchteil der sogenannten litauischen Juden im ehemaligen zaristischen Rußland. Trotzdem haben diese kleinen Gemeinschaften in entscheidender Stunde eine große Kraft und ein starkes Selbstbewußtsein bewiesen. Die Juden in den baltischen Randstaaten Vortrag von Dr. M. Soloweitschik. 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