Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- VI (1929-1930)
- Issue
- 22 (18.2.1930)
- Date
- 1930-02-18
- Page
- Seite 297 (sequence 5)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/4904101-5441819-5443123--2477-4906540- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Das liicsotgewesen m dec J^caeC. Qemeinde Stuttgart Vortrag von Joseph Schwarzschild, gehalten im „Verein fürjjüdische Gemeindeangelegenheiten" Der sich durch große Objektivität und Sachkenntnis Bezeichnende Vortrag gibt ein klares Bild von der Tätigkeit des Isr. Fürsorgeamts und der Wohltätigkeitsvereine. Er zeigt, wieviel Gutes durch gemeinsames Wirken geleistet wird, weist aber auch aui die immer mehr wachsende Hilfsbedürftigkeit weitester Kreise hin. Mögen die wertvollen Ausführungen Jose p h Schwärzschi.lds dazu beitragen, daß die Mitglieder der Gemeinde Stuttgart unsere Wohlfahrtsorganisationen mehr noch wie bisher unterstützen! D. Schriftleitung. Das letzte Jahrzehnt hat eine vollständige Umstellung des Begriffes „Wohltätigkeit" herbeigeführt; die einzelne Person und der einzelne Verein können wohl im Rahmen einer bestimmten Nothilfe Wohltätigkeit ausüben, sie entspricht eben der seit Jahrzehnten angewandten Methode, bekannt gewordene Notlage durch eine oder mehrmalige Geldunterstützung zu lindern. Wenn auch diese Art der Unterstützung vom menschlichen Standpunkte als eine persönliche gute Tat unerkannt wird, so hat sie aber gewöhnlich keine nachhaltige Wirkung. Sie wird erst zur Wohltat, wenn sie vereint mit den Grundsätzen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege dem Unterstützungsbedürftigen das Recht gibt, eine genügende Lebenshaltung herbeizuführen oder zu bewahren. — Das Gesetz vom 1). Februar 1924 stellt den Grundsatz auf, daß das Leben jedes Einzelnen heilig und schutzwürdig ist Die Fürsorge hat die Aufgabe, dem Hilfsbedürftigen den notwendigen Lebensbedarf zu gewähren und die Fortsetzung seines Lebens zu ermöglichen. Darunter sind auch diejenigen gemeint, welche körperlich oder geistig krank sind und selbst solche, deren Leben weder für den Staat, noch für die Volksgemeinschaft, noch für die Gesellschaft einen Nutzen zu haben scheint. Der Bedürftige hat demnach kraft Gesetz das Recht, von den Fürsokrgestellen das zu erhalten, was zum Existenz- Minimum gehört. Durch Verhältnisse der Kriegs¬ und Nachkriegszeit sind Umschichtungen der Vermögenswerte erfolgt, deren Einwirkung bei vielen Familien sich außerordentlich ungünstig äußern. Es ist bekannt, daß vielfach heute Notstand ist, wo Reichtum war, und daß frühere Spender die öffentliche Fürsorge in Anspruch nehmen müssen. Politische und wirtschaftliche Verhältnisse zehren an dem Mark des Volkwohlstandes, insbesondere ist der Mittelstand — früher die Kraft des Volkes — in Mitleidenschaft gezogen. Seit 1918 bis zum heutigen Tage löst eine Wirtschafts- oder Finanzkrise die andere ab; immer schwächer werden die Kreise, die seither Stand gehalten haben und immer mehr kommen sie der öffentlichen Fürsorge näher. Aus diesem Grunde werden vom Staate und den Städten alle Anstrengungen gemacht, um die ungeheuren Anforderungen in geregelte Bahnen zu bringen; die freie Wohlfahrtspflege schließt sich der öffentlichen Fürsorge dahingehend an, als sie ergänzend eingreift. Es ist nicht meine Sache, die Einzelheiten der allgemeinen und verbandlichen Bestimmungen und Einrichtungen der Fürsorgepflicht-Verordnung und der freien W ohlfahrtspflege vorzuführen. Aber innerhalb des engen t ürsorgekreises der Stuttgarter isr. Gemeinde kommen wohl alle Fälle vor, die analog dieser Vorschriften und Einrichtungen zu behandeln sind. Seit Gründung der großen Wohlfahrtsverbände, unter welchen die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden eine gleichwertige und geachtete Stellung einnimmt, werden die gleichartig gelagerten Fälle bei allen Wohlfahrtsverbänden nach denselben Grundsätzen unter Inanspruchnahme der öffentlichen Fürsorge erledigt. — Die Verordnung über die Fürsorge- Pflicht bezieht sich auf Deutsche — für Ausländer ist Unterstützung bei Eintritt der Hilfsbedürftigkeit vorgesehen, aber nur insoweit, als sie sich auf die Gewährung des Lebensunterhaltes sowie Krankenhilfe beschränkt. Sofern aber eine zu starke Belastung eintritt und die Kosten von dem Heimatland nicht bezahlt werden, so ist Ausweisung zu erwarten. Die jüdische Wohlfahrtspflege hat es sich in solchen Fällen, die sehr häufig eintreten, zur Aufgabe gemacht, diese Hilfsbedürftigen aus eigenen Mitteln zu unterstützen und öffentliche Fürsorge nur in seltenen und besonderen Fällen in Anspruch zu nehmen. /U^aiseHfÜHdet Nach dem Gemälde von Jankel Xdler Kaatttoaas Schalter Staatenlose genießen, wenn sie den Völkerbundpaß besitzen, die Vorteile der gesetzlichen Fürsorge, ebenso geborene Deutsche, selbst wenn sie ihr Heimatrecht verloren haben, sofern sie freiwillig oder gezwungen nach Deutschland zurückkehren. Frühere Angehörige fremder Staaten können öfters ihre Papiere nicht erhalten, weil die Register der Geburtsorte durch Invasion feindlicher Heere vernichtet wurden; es bedarf seitens des Fürsorgeamtes vieler Schreibereien, um den Nachweis der Herkunft der Gesuchsteller zu erbringen Das isr. Fürsorgeamt behandelt alle Gesuche aufs eingehendste. Es werden zunächst die Verhältnisse des Einzelnen oder der Familien geprüft. Die Kopfzahl, das Alter, der Gesundheitszustand, Beruf und Arbeitsverhältnisse sind zu ermitteln, um die Notlage beurteilen zu können. Sind die Gesuchsteller erwerbslos, so werden ihnen für einen bestimmten Zeitraum monatliche Unterstützungen von 30 Mk. bis 130 Mk. zugebilligt, je nach dem Befund des Notstandes. Vielfach werden Lebensmittelpakete an Stelle von Bargeld abgegeben. Derartige Fälle gehören zu den regelmäßig sich wiederholenden Unterstützungen. Einmalige Unterstützungen ergeben sich bei vorübergehender Notlage; sie werden gewährt als Beihilfe zum Lebensunterhalt, zur Miete, in Krankheitsfällen, zum Erwerb von Wandergewerbescheinen usw. Soweit dringendes Bedürfnis vorliegt, sorgt das Fürsorgeamt für Kleidungsstücke, Wäsche und Bettzeug. Die W interfürsorge umfaßt die Beschaffung von Holz, Kohlen und Kartoffeln, die in ausreichender Menge den Bedürftigen ins Haus geliefert werden. Außer Mazzen zu Pessach werden noch den regelmäßigen Unterstützungsempfängern zu den Festtagen und Chanuka besondere Gaben verteilt: Diese Wirtschaftsfürsorge entspricht etwa der Tätigkeit, welche vor dem Bestehen des Fürsorgeamtes die Aufgabe der Vereine war, allerdings erfolgte sie nicht in der gegenwärtigen systematischen Weise. Die Gesundheitsfürsorge schließt das Gebiet der Krankenpflege und der Erholung in sich. Sie wird nach meiner Erfahrung in ganz großzügiger Weise betrieben. — Mehrere Vertrauensärzte haben sich zur Verfügung gestellt, nach deren Anordnung die Kranken teils zu Hause, teils in Krankenhäusern behandelt werden. In besonderen Fällen werden Spezialärzte zu Rate gezogen. Ohne Rücksicht auf die Kosten werden alle Hilfsmittel angewandt, um gegen Krankheiten anzukämpfen. Monatliche Dauer der Krankheit nluß in manchen Fällen in Betracht gezogen wei den. — Trotz der Schwierigkeiten wird auf Wi nsch auch rituelle Kost geboten, soweit dies de ' Krankheitszustand erlaubt. Besondere Sorgfalt wird der Tuberkulosenfürsorge gev idmet. Diese Krankheit, eine Folge von Unterer lährung und schlechter Wohnungsverhältnisse, ist unter den minderbemittelten, so auch bei den ausländischen Juden sehr verbreitet und ist die! brge aller Fürsorgeämter. Gefährdete Kinder werden so schnell wie möglich in Anstalten ugtergebracht oder unter besondere Aufsicht gest :11t. — Die Erholungsfürsorge dehnt sich auf Erw adisene und Kinder aus, sie gehört in das Gebic t der vorbeugenden Fürsorge; von dem Grunds atze ausgehend, daß rechtzeitiges Eingreifen ztzr Stärkung der Gesundheit, Krankheit verhütdt, werden Gesuche auf Erholung wohlwollend behandelt und bei bejahender Feststellung durch den Vertrauensarzt genehmigt. Luft- und Bladekuren kommen in Frage Das Bedürfnis d irnach scheint zu wachsen, denn solche Gesud e vermehren sich von Jahr zu Jahr. Wir haben si hon Fälle gehabt, bei denen Mutter und Kinder intergebracht werden mußten, weil die Kinder >ei Abwesenheit der Mutter ohne Pflege und : Aufsicht waren. — Die Kinder bedürftiger Fa nilien werden alljährlich von dem Vertrauensai et untersucht und soweit nötig nach Kreuznach, t issingen oder an einen Luftkurort gebracht. De s isr. Waisenhaus in Eßlingen hat ebenfalls in den letzten Jahren eine Anzahl Kinder zu m :hrwöchentlichen Kuren aufgenommen. Die K nder stehen während des Jahres unter ständi {er Obhut die Fürsorgerin veranlaßt bei sd (echtem Gesundheitszustand sofortige ärztliche Untersuchung und entsprechende Behandlung. — Wochenhilfe wird, soweit Bedürfnis vorh inden ist, gewährt und der Säuglingspflege di: entsprechende Sorgfalt gewidmet. Durch das Entgegenkommen des Herrn-Dr. Gustav Einste in ist es dem Fürsorgeamt möglich feworden, ve schiedene Kinder an den orthopäd. ürnkursen eilnehmen zu lassen. Von dieser gesundheitför iernden Einrichtung wird regelmäßig Gebrai ich gemacht. Die Anstal sfürsorge bezieht sich auf solche Personen, dii aus besonderen Gründen einen eigenen Hau: halt nicht mehr führen können oder die vere nzelt stehen und ohne Pflege sind. Bei Kindern ist es gewöhnlich eine Frage der Erziehung, welche die Einweisung in eine Anstalt vorsieht.]— Innerhalb württemberg kommt gewöhnlich das Altersheim in Sontheim und das MI Die beste 30 I IM A" JetyacU 25 M. Stuttgart, JCönigstcafie 2 5, Eingang Sehulstea$e