Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- V (1928-1929)
- Issue
- 21 (1.2.1929)
- Date
- 1929-02-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
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- 272 — DAS UNBEKANNTE PALÄSTINA BILDER AIS DEM FILM .FRÜHLING IN PALÄSTINA* ,M°.° P.lsf.i4.-B..d..«.e«,p..d.. WafferfSIle de» 3ar»»k De«enltisch» i» einer JtU»cck(inik Alt» «n# neue 3aramkbrfi(kc wird uliein g?.peitDienerii±er Mißbrauch?c? lK'diheiligrn -.'lamen? Derfianben. Tamik in Die 2u\lung Der -.Bibel und de- Judeuluiii? >i:m lflot^erlänerungrparagrathen ,:e fcunu'iimci. Jie .Aatierläfterunp iit lieber ein: Weiühlrroheit. Ir* ln unsittlich. Da-?, war D:n '.WinnenictieH heilig in, zu verlästern. Eine solch: Handlung inafl eine '-Barbarei sein, eine Sünbe in sie nicht- Sotratcr, der die Götter -flriecheu laudr venvirsi. .vird al? flouerleugner zum Tode verurteil, und in doch sicher religirier alr seine Schergen gewesen. Alr Sünde gilt lediglich im Judeiiliim die :tf:t;en)ienerei und der Mißbrinch de? Golternamenr zu göyendienerisctien, Zwecke». Paragraph 1 soll im neuen Slrasgesetzbuki - durch Den Paragraphen ISO ersetzt werden- Para graph >66 lautet: „Wer dadurch, daß er ösien.lich in beschiinbsenden Aeußerungen Gott läner», ein Aergernir gibt, oder wer öffentlich eine der christ lichen elirchen oder ein: andere mir Morooration? rechte» innerhalb der Bundesgebiete? besteh.md:?kie igionrgesellschasl oder ihre Einrichiunzen und Gebräuche beichimpii - - - wird mit Gefängnis bir zu drei fahren be'trart." Tiefer Paragraph berauirft zwei völlig Heterogene Begriffen die öf ientliche Länerung .flouer mit de: Beschimpfung der innerhalb der Bundesgeöieier bestehenden R: ligionrgemeiiischaslen, ihrer triurtfitun^en und lflebräuckie. Tie letztere mag im Interesse der Bürgersriedenr strafbar sein, aber die Absicht, die Ehre -flaue? sirasrechtlich zu schützen, ist für den re-igiösen Menschen eaenio unerträglich ivr: sur den irre.ig,äsen. Wer ifloir leugnet, wer nach ernstem inneren .Ringen zur Negation Gone? gekommen und sich osse» über dieser ihn viel leicht selbst tief erschütternde Ergebnis seines Ten kenr außen, kann doch nicht gut dafür vom Staatsanwalt belangt werden. Hier handelt er sich um eine philosophisch: und weltanschauliche Ueberzeugung, deren Bestrafung „mit lflesäng nir dir zu drei fahren' eine UngeHeuerlicktrtt bedeutet. Aber nicht weniger unerträglich ist er für de» gottbewußien Menschen-, der in der Gol terüberzeugung lebt und webt, daß dar Gesetz den .Gottesleugner alr Berbrecher brandmarkt. Ei» frommer Mensch wird niemair dar „Aergernir' empfinden, um dessenwillen die Slrassälligkeii der Lästerer? gnorden wird. Er wird er sicherlich schmerzlich empfinden, daß er Menschen ohne Goiterbewußtsei» gibt, er wird den Menschen, der seinen lfloit verloren, im Bewußtsein der beglückeitden eigenen Gottesüberzeugung viell:ichi bedauern, er njirb sich wahrscheinlich bemühen, ihm de» Heimweg zu Gott zu bahnen aber „Aergernirwird er nicht an ihm nehmen, er sei denn, daß er ein beschränkter Fanatiker oder ein engstirniger Finsterling ist. Tie ganze Geister ^amHmniumimiiitiiini(iiimnmaai«iiiuaiiHiniflimf«aiiaini geschickte der GRenichheit tönt von Lästerungen dessen wieder, war dec einen Partei heilig, d:r anderen überlebt erschien. Aber der Schutz der Staatsanwaltes sür eine angefochlene lleberzru gung in ein Widerspruch in sich selbst, ein letzter .-liest Der mittelalterlichen Aussassung, daß der Staat mit seinen Zwangsmitteln in geistige qämvje eingreifen darf. Ter Paragraph ISO bedeutet derhalb eine Wen bnng zum Besseren, indem in ihm von Gott nicht mehr die Rede ist. Tasür will er aber den „G.auben schützenwar wahrhaftig keine Besserung bedeutet. Tahinter und darunler kann sich tausenderlei bergen, war sachlich und sin lich anfechtbar ist, zumal die Boraursetzung sür die Strafverfolgung einer solchen Sünde gegen den Glauben dar „Aergernirgeblieben ist, dar irgend ein Organ der Staates, etwa ein Schutz mann, an der Glaubenrlästerung genommen hat. Tie unerträglichen Bedenklichkeiten der Para graph 166 werden so aus den neuen Paragraph 180 vererbt und damit verewigt. Soll ein ge; setzlicher Schutz gegen religiöse Berlästerungen l bestehen bleioen, >o kann er sich einzig aus! Verleumdungen beschränke», die wider besserer j Wisse» und Gewissen gegen bestehende Religions j gemeiuschajten, ihre Einrichtungen und Gebräuche i (man denke dabei an die Ritualmotftlüge, an i die Beschimpfung Der jüdischen Sittenlehre) »er I breitet werden. Gott und der Glaube bedürfen j dieser Schützer nicht.! Rabbi Chija sagt im Talmud: „Wer heut . zutage eine Lästerung Götter hört, ist nicht zum Zerreißen der Weiber (als äußerer Zeichen höchster Trauer) verpflichtet. Wenn du dar nicht sagen wolltest, so würde heute kein Mensch (wegen der Häufigkeit der Lästerungen) ein ganzer Kleid tragen können.' Ter ernste Humor dieser Wörter, dar von einem tiefsrommen Manne stammt, kennzeichnet die Stellung der Bibel und der Judentum? zur Frage der Rechsschutzes der Gotcheit. Auch in dieser Frage darf die Bibel und die religiöse Uebeclieserung alr ein Wegweiser der modernen Menschheit gelten. Oie portugiesischen Maronen. Von Dr. Lavoslav Sik. Er ist ganz gut, wen» man in unserer heu kigen materialistischen Zeit' noch einmal an Wunder glaubt und gerade de» Materialisten, die solche Wunder auch exakt bewiesen haben wollen, nird er fromme», wenn man ihnen das, Wunder greifbar vor Augen führen kann. Bon einem großen, ja unerhörten Wunder kann ich berichten, dar in der >lGeschichte al ler Religionen und Zeiten nicht' seinergleichen Hai. Richi nur die Juden, speziell die sephardi schen, um deren Vorfahren er sich ja handelt, wer den gespannt aufhorchen, sondern alle Menschen, die guten Sinner sind und in Religion und 'Ration eiwar Höherer sehen, alr eine bloße Marktware, die man je nach Zeitumständen und Zweckmäßigkeitsgründen wechseln kann. Im Jahre 1492 wurden die Juden aur Spanien, im Jahre 1497 aur Portugal vertrieben. Wer von ihnen im Lande blieb, mußte den katholischen Glauben annehmen, hundertlausende verließen dar Land und fanden hauptsächlich in den Ländern der Jrlam eine neue Heimat. Viele Juden kamen damalr auch nach Bor nie», Talmatien und Serbien und da sie an Bildung, -Zahl und Einfluß den dort ansäßigen Juden bedeutend überlegen waren, hatten letz tere innerhalb weniger Generationen die kasti lianische Sprache und den Gotterdienst nach spa nischem Ritur angenommen. Ebenso war er in Afrika, Palästina, ja sogar im fernen Indien. Er entstanden unsere „Sepharden", die ja noch heute untereinander und im Gemeindeleöen di« spanische Sprache in ihrer kastilianischen Mund art der 15. Jahrhundertr, vielfach mit hebräischen und slawischen Worten vermengt, in den zahlreichen Zeitschriften und Blättern, mit hebräschen Schriftzeichen geschrieben, dar sogenannte „Ladino", gebrauchen. Viele von denen, die in Spanien zurückgeblieben waren, hatten die katholische Religion aber bloß zum Scheine angenommen und hielten in Schlupfwinkeln verstohlen ihren Gottesdienst. Wehe aber jenen, die hiebei von der Inquisition und deren zahllosen Häschern ertappt wurden! Lebenslänglicher Kerker war die mildeste Strafe, denn in der Regel war ihr Los der Scheiterhaufen. Ein trauriges Kapitel in der Geschichte der Menschheit bilden die spanischen Autödafees, denen Marauen und auch Protestanten zum Opfer sielen. Kein Wunder also, daß die meisten Scheinchristen, wenn sie nur irgend konnten, fluchtartig dar Land verließen, besonders als sich in Amsterdam und Hamburg, später auch in England, in Süd- und Nordamerika Zufluchtsstätten für die ihres Glaubens wegen Verfolgten fanden. So entstanden die großen sephardischen Ge- ^MMlWIllMIlMlWIMWWIltlltlWIIWl 8 C H I E D M A Y E R Ptanofortafabrtk v. J. u. P. OohMmayw STUTTGART, Neckarstrasse 12, cok« uirtohatraM« HARMONIUM FLÜGEL / PIANINOS MISTE TAUSOH STIMMUNGEN BEQUEME TEILZAHLUNGEN Ffnspreohf •M41/4I iiwutntiHUHiiiiiiimiiiiniiHiiiiiiiiiiiimiitiiiniinamiBamBminimiiiiMimiiimmiinninHiimliHii