Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- V (1928-1929)
- Issue
- 7 (1.7.1928)
- Date
- 1928-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
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lietci der ^eutralroobljabrtsfteUe und zwei Per tretern des Deutsch Israelitischen Gemeindebun des. Jeder Landesverband bat Anspruch auf eineu Vertreter. Umfaßt er mefir alS 10000 Seden, so entfällt aus je 10000 Sfflen und jeden Ueberschuß ein Vertreter. Doch soll die Fahl der Vertreter eines Landesverbandes unter der >>älste der Geianitvertreterzabl bleiben. Ter Rat setzt sich demnach aus 2i> »ichlpreußischcu und l vreus;ischen Vertretern und weiteren Ver ireiern, also auS insgesamt '>7 Mitgliedern zuianiinrn. Württemberg wird uvei Vertreter Iiaben.. Der %it ift Ci'iiiui der t'iei.ngebung und der Eiekniive. Er wäbll ein aus li Mitgliedern b<* stellendes Präsidium, das die lausenden Ke 'chaite fiit)v( und bei Gesabr an Stelle des Rates Vcschlüsse iaiien und selbständig aussübren kann. ^ei„e Beschlüsse sind dem Rate vorzulegen und t*. i!n;t von diesem ans,er >iiajl gesetzt iverden T-e Re-chsiagniig bestellt aus Abgeordneten der Laiidesvetbäiide und aus!löchneus 12 vom Rate bernj.nen Mitgliedern. Leine Abgeordneten werden no:: den Landesverbänden gewählt, sofern dieie ^i'ureieivirianiinlnngen aus demokratischer i.llrundlage gewählt suid. Wo dies nicht der Fall Mi, nnden llrwableu ftatt. Die Landes'verbände i iiiKiifeii jni je OuuO Seelen und einen Rest von mindestens .'>000 Seelen einen /»lbgeorduc :eii und einen Ersatzmann. Landesverbände, die w>uiger als <HrX> Seelen ninjassen, wäblen die ans die Gesamnabi ilner Bevölkerung fallende» Abgeidneten geineinschaillich. Tie Reichstagung »Hiebt demnach aus etwa 00 Abgeordneten. Zu die fen kommen noch >2 vom Rat ernannte Kulturträger und iwar nach dem Vorschlag der theologischen Lebransiallen 0. der Lebrcrverbände 2, des Oanlorenverbandes I. der Zentralwoblsabrtssielte I, des Deutsch Israelitischen O'emeindebundes 2 Bkitglieder. Weitere Mitglieder dis zur >döcli>izal>l von .0 beruft der Rat aus den übrigen nichivoliiilchen jüdische» Drrganisationen des Reiches, unter denen sich voraussichtlich je eine Vertreterin des Frauenbundes und ein Vertreter der Fugend iinden wird. Die Reichstagung tritt in der Regel alle :! Fabre znsamine». Sie ist Cniiiu der i'ns, tzgebnng und ieyi den Rauslialt sch. - 84 — Rat und Reichslaguug könneil in gemeinschaftlicher Sitzung öffentliche Kundgebung«! erlassen die im Gesamtinteresse der deutschen Juden geboten sind. Ein aus 15 Mitgliedern bestehender Ständiger Ausschuß vertritt die Reichstagung in dringenden Fällen. Fragen des Kultus und des Ritus sind vor der Beschlußfassung den Ausschüssen der beiden re ligiösen Hauptrichtungen zur Begutachtung zu überweisen. Aus Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder beider Körperschaften ist ein weiterer religiöser Ausschuß zu bilden, der von den Mitgliedern des Rates und der Rcichstagung in gemeinschaftlicher Wahlhandlung zu wählen ist. Wird von einem Ausschuß Einspruch aus religiösen Bedenken erhoben, so kommt lediglich ein Beschluß einer religiösen Rich tung des Verbandes zustande, für den der Reichsverband Mittel nicht bewilligen kann. Vor der Stellungnahme gegenüber Behörden hat der Verband, wenn Einstimmigkeit nicht vorlicgl, die beiden Ausschüsse zu hören und deren etwaige abweichende Anschauungen ge trennt bekannt zu geben. Bei der Vertretung gegenüber Behörden sind grundsätzlich Ratsmitglieder der beiden Richtungen gleichmäßig hinzu zuziehen. An repräsentativen Vertretungen sol len rabbinische Mitglieder des Rates teilnehmen. Tie Taggelder der Abgeordneten fallen den Ländern, die der übrigen Vertreter dem Reichsverband zur Last. Tie Ausgaben werden auf die Landesverbände umgelegt, die Umlage wird nach der Seelenzahl festgesetzt und zwar mit Zweidrittelmebrheit in beiden Körperschaftsorganen. Ter Hauslialtplan wird auf drei Jahre auf gestellt. Ter Reichsorganisalion können sich Landes und Gemeindeverbände anschließen, die im deut schrn Reiche ihren Sitz habe» und Körperschaften des öffentlichen Rechtes find. Es ist auf die An gtiederung von Gemeindcverbänden des deut scheu Sprachgebietes außerhalb des deutschen Rei ches hinzuwirlen. Hoffentlich erfüllen sich alle die großen Erwartungen, die sich an diese endgültige Organisation der deutschen Juden knüpsen. Die deutschen Juden im Weltkriege. Rach Mitteilungen des parlamentarischen Unter, suchungsausschusse» de» deutschen Reichstage». Der Reichstagsabgeordnete Dr. Julius Moses veröffentlicht im Israelitischen Familienblatt Mitteilungen aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß des Reichstages über die Beteiligung der Juden am Weltkriege, die auf allgemeine Beachtung Anspruch erheben. In diesem Ausschuß kam der Sachverständige General von Kühl, Chef der Heeresgruppe Kronprinz Rupp- -echt, auf die oft erwähnte Judenzählung des preußischen Kriegsministeriums zu sprechen und erklärte, daß ihm keine Festlegung irgendwelcher Art bekannt geworden, daß die Juden an der Front ihre Schuldigkeit nicht getan hätten. „Meine persönlichen Erfahrungen und die Erfahrungen, die mir von anderen übermittelt worden sind, lassen erkennen, daß die Juden an der Front ebensogut ihre Schuldigkeit getan haben wie die andern auch." Seine Angaben ergänzte der Vertreter des Reichswehr - Ministeriums, Oberstleutnant von Stülpnagel: „Ich bin Generalstabsoffizier gewesen, von der Division ansangend, also "direkt an der Front, bis herauf zur Heeresgruppe. Ich möchte scharf unterstreichen, was Exzellenz von Kühl eben sagte. Ich habe schon als junger Generalstabsoffizier bei der 6. preußischen Division die Erfahrung gemacht, daß diejenigen Juden, die an der Front waren, ihre vollste Pflicht und Schuldigkeit getan haben. Ich will erwähnen, daß es mir eine Freude war, als unter den Ersten auch einem Juden das Eiserne Kreuz verliehen wurde." Auch der Sachverständige Oberst a. D. Schwertseger äußerte sich durchaus objektiv: „Ich habe im Kriege jahrelang Gelegenheit gehabt die Verhältnisse im Generalgouvernement Belgien kennen zu lernen, das als Etappe anzusehen ist. Im Bereich des Generalgouvernements Belgien waren natürlich an verschiedenen Stellen besonders der politischen Verwaltung und der wirtschaftlichen Behörden Angehörige der jüdischen Religion, und es ist damals verschiedentlich auch an das Generalgouvernement mit dem Wunsch hcraugetretcn worden, eine stärkere Auskämmung ÄIIlll!i!!!!ll!I!ll!Ii!i!l!lIl!!l!IllIIlII!!l!Il!Iil!l!llI'!IIlI!!^IIlll>!uili!i!H!!iIlllIl!lll!llllIlllllllIIllllIlIIllll!IllllIIlllilllI»IllIllWlIlltlIlllillIlIIlII>I»llllllIll»llllIlIlIIllIllIllll»IlIIlIlIlIlIllllllllIl»lllllIllIl»llIlli!lllll!lIlllillllllllllllI S C H I E D M A Y E R Planolortetabrltf v. J. u. P. Schledmayer STUTTGART, Neckarstrasse 12, FLÜGEL / PIANINOS Ecke Ulrlchetraeee HARMONIUM Ferien-Freud cn.. -ie «in*] /u nirht geringem Teil von der zweckmäßigen Kleidung . . auch \orr der richtigen Vui-rü-mng abhängig. wenn Sie Hoch- und Wandertouren. \uto- oder ^a-»er- Sport mit den Ferirntagcn verbinden wollen. 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