Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- IV (1927-1928)
- Issue
- 7 (1.7.1927)
- Date
- 1927-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 11)
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von 16 durch einen beamteten Schächter geschlachteten Tieren trotz sofortiger Entfesselung kein einziges sich erhoben und Gehversuche gemacht hat. — Die Abstimmung ergab Annahme der schächtfeindlichen Anträge mit 79 gegen 7 Stimmen. (ITA.). Was Kann der Rabbiner und Neligionslehrer für die Erhaltung der geschichtlichen Erinnerungen und der vorhandenen Denkmäler in seiner Gemeinde leisten? Referat, gehalten im diesjährigen Fortbildungskurs der Rabbiner und ReligionSlehrervon Rabbiner Dr. M. K a h n, Bad Mergentheim. „In jckem Geschlechte ist der Mensch verpflichtet, es so anzusehen, als ob er selber aus Mizrajim herausgezogen wäre, denn es steht geschreiben: Du sollst deinem Sohne erzählen: um dieser Dinge willen hat der Ewige mir getan bei meinem Auszug aus Mizrajim." Mit diesem Ausspruche wollen unsere Weisen uns lehren, wie wichtig die Kenntnis der Vergangenheit für das Verständnis der Gegenwart ist. Man soll die Vergangenheit gleichsam neu erleben. Wir Juden sind umsomehr auf die Pflege der Vergangenheit angewiesen, als unsere Gegenwart und Zukunft in der Vergangenheit wurzelt. Aber nicht allein die Geschichte des Gesamtvolkes ist von Wichtigkeit für unssondern auch das Ergehen einer jeden einzelnen Gemeinde; denn jede Gemeinde ist ein Volk im Kleinen mit den Aufgaben und Pflichten, die der Gesamtheit obliegen, mit den gleichen Anschauungen und Bestrebungen wie die Nation im Großen. Die Schickfale der emzelnen Gemeinde gehm konform, dem Schicksale des Gesamtvolkes. Deshalb ist es Notwendigkeit zu erhalten und zu pflegen, was von der Vergangenheit überkommenen Gegenstände was von der einzelnen Familie sich auf unsere Zeit gerettet hat. Da ist nun vor allen Dingen zu erhalten und zu pflegen die religiöse Ueberlieferung: d. h. die Kenntnis der Thora und alles dessen, was zu ihr gehört: die Uebung und Ausführung der religiösen Gebote und Verbote, die Eigentümlichkeiten des Gottesdienstes, des Dienstes an den Toten und Aehnliches, was alles unter dem Namen Minhag zusammengefaßt wird. Die Pflege aller dieser Einrichtungen ist ein wesentlicher Teil der Lebensarbeit des Rabbiners und Lehrers. Danken aber kommt die Erhaltung und Pflege auch der scheinbar mehr nebensächlichen aus der Vergangenheit überkommenen 'Gegenstände und Ueberlieferungen in Betracht; ich meine solche, die sich auf das Leben der Vorfahren beziehen, ihre Sitten und Gewohnheiten, ihre Vergnügungen und Bediengnisse betreffen; ihre Schicksale und Anschauungen, soweit sie eigentümlich sind; fernqr, Gegenstände, die entweder selber durch ihre Inschriften oder Formen geschichtlichen Wert haben oder bei geschichtlichen Ereignissen eine Bedeutung gehabt haben. Darum muß der Mann, welcher sich um derartige Dinge kümmern will, zunächst sich die Kenntnisse und das Verständnis dessen aneignen, was geschichllich merkwürdig ist, worauf er also sein Augenmerk richten soll. Dazu wiü» ihm in allererster Reihe der Besuch von Museen und historischen Sammlungen verhelfen, denn dort sieht er was „geschichtlich", was von Wichtigkeit und Bedeutung ist, und selbstverständlich, ob etwas der Obhut und Pflege würdig ist. Museen und Sammlungen sind von keinem Orte weit entfernt und leicht zugänglich. Jüdische Sammlungen, Museen haben wir in! Frankfurt am Main, außerdem hat man solche in der Jahrtausend-Ausstellung in Köln und auch in der Gesolei in Düsseldorf sehen können, zum Tell auch vor dem Kriege in Stuttgart in der Ausstellung kirchlicher Kunstgegenstände. In Zeitschriften und Büchern kann man viAe Kunst- und geschichtliche Gegenstände abgebildet und beschrieben finden. Ganz besonders lehrreich und bildend für unsere Zwecke ist die Reihe von Bänden der Zeitschrift für „Jüdische Volkskunde" von Grunwald in Wien, die in der Bibliothek des Rabbinervereins vorhanden sind. Wie man diese Gegenstände behandeln und' pflegen soll, kann man in einer Schrift des Prof. Dr. Gradmann, Landeskonservator für Württemberg, „Anweisungen zur Denkmalpflege", Stuttgart 1912, bei Karl Grüninger Nachlesen. Wie sind nun geschichüiche Erinneirungen zu erhalten? Selbstverständlich durch Aufzeichnen. Dabei ist vor allem darauf zu achten, daß nur Beglaubigtes ausgezeichnet witt>; zumindest wird das zweifelhaft Wahre und gar Sagen- und Legendenhafte als solches bezeichnet werden müssen. Hat man eine Lokalchronik zusammengestellt, so wird man das Werk zum Abdrucke in einer jüdischen historischwissenschafllichen Zeitschrift oder in einer Württembergischen Zeitschrift bringen. Das Original legt man in das Archiv der Gemeinde oder in das Archiv des Oberamtes. Es ist aber mit der Aufzeichnung nicht genug. Man mache auch die Gemeindemitglieder mit den