Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- IV (1927-1928)
- Issue
- 3 (1.5.1927)
- Date
- 1927-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Belongs to
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72 - 2. Für Aussegnen einer Mark Mark Wöchnerin . . 3. Für die Mitwirkung der Beamten bei Trauungen 5 3 insgesamt .... 4. Für Erteilung eines Di- 20—100 10- 50 missorial:. 5. Für die Mitwirkung der Beamlen bei einer Sehe:- 5 5 dunz insgesamt . . . 6. Für die Mitwirkung der Beamten bei Bestatt un- 20—100 20— IM gen insgesamt . . . 7. Für die Abhaltung des Trauergottesdienstes im 20—IM 10- - 50 Haus: . . . 15 10 8. Für jeden Lehrvortrag (Schiur) im Trauer Hause nach der Trauerwoche die Gchühr für eine Stunde Religionsunterricht; die^ Gebühr beträgt für eine Stunde Religionsunterricht zurzeit 1.80 Mark. , 9. Für das Erlernen des Laienens ist die Gebühr für eine Stunde Religionsunterricht nach der Zahl der darauf verwendeten Stunden zu bezahlen. Außerdem weiden von der Gemeindepflege fol gend« Gebühren in Anrechnung gebracht: 1. Be? Trauungen in der Synagoge: Mark a) Beleuchtung . ...... 20— 50 b) Heizung.50 e)für den Synagogenverwalter . 10—50 d) für den Hausmeister .... 5 e) für den Heizer.10 k) für den Organisten . . . . 10 bei Begleitung eines Sängers oder einer Sängerin weitere ... 10 g) für den Synagogenchor zu Gunsten des Synagogenchorvereins . 50 b) für Auslegen der Teppiche . . 30 Bei Trauungen im B e t s a a l: a) für Beleuchtung .10 Mätk d) für Heizung . . ... ... 10 das übrige wie oben.' Trauungen im Hause im ganzen 25—100 im Hotel im ganzen 50—200 2. Beerdigungsbühren: Dieselben werden „ach Steuerklassen bemessen: Steuerklasse 1. zurzeit diejenigen Äcmendemnglieder. welche über 75 Mark; Steuerklasse 2. zurzeit diejenigen Gcineiiidemitglieder. welche von . 25—75 Mark; Steuerklade 3. zurieit diejenigen Geaieindemilglieder, welche bis . 25 Mark Gemcindeumlage zahlen. Es werden erhoben: Klasse I II III Mark bei Kindern unter 30 Tagen . 15 10 5 bei Kindern von 30 Tagen bis 6 Jahren . ,. 50 35 20 bei Kiichern von 6 bis 15 Jahren 75 50 30 bei Erwachsenen (über 15 Jahre) 100 75 40 Für Reservegräber sind 4 zu bezahlen: für das 1. Reservegrab .... 300 200 100 für das 2. Reservcgrab .... 400 300 210 Für Familiengrab stählen: für jedes Einzelgrab 1500 Mark. Für einen Urnenhainplatz: für zwei Urnen bestimmt, die Hälfte der Gebühr für das 1. Reservegrab; bis zu 3 oder 4 Urnen bestimmt, die Hälfte der Gebühr für das 2. Reservegrab der betreffenden Steuerklasse. „ Tarif für Pflanzendekoration: bei Trauungen: 40, 80, 150 Mark; bei Beerdigungen an der Grabstätte von 20 Mark an; im Krematorium von 30 Mark an. Kraftdroschkentarif siche Adreßbuch der Stadt Stuttgart 1927 VI. Teil S. 27. Näheres bei der Gemeindepflege Hospitalstr. 36, bei welcher auch Sonderdrucke der vorstehenden Gebührenordnung erhältlich sind. Lin Gedicht von Heinrich Heine. Mit einem Exemplar des .Rabbi von Bacharach'. Brich aus in lauten Klagen, Du düstres MSriyrerlied, Das ich so lang getragen Im flammenstillen Gemüt 1 Es dringt in alle Ohrui, Und durch die Ohren ins Herz; Ich habe gewaltig beschworen Den tausendjährigen Schmerz. Es weinen die Groben und Kleinen Sogar die kalten Herrn, Die Frauen und Blumen weinen. Es weinen am Himmel die Stern'. #--r im&allA^die TrtneOuÄlebea^ vN»ch<Säden im Stilbn Verein Sie fliehen und ergießen Sich all' in den Jordan hinein.