Mannheim
Compact Memory

Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1927-04-16 · 2 (16.4.1927) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
IV (1927-1928)
Issue
2 (16.4.1927)
Date
1927-04-16
Page
[Seite] (sequence 3)
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/4904101-5441811-5442958--1068-4905083
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

tagabend und am Sabbathvormittag gebrauchte Geschirr aus dem Hause entfernt. Am Sabbathmorgen wird um IO1/4 dann Kol chamiro gesprochen. Die dritte Mahlzeit am Scckbath darf nur aus Fleisch, Fisch, Eiern oder Früchten bestehen. Die Thallo von den Mazzaus wird am Freitag genommen. Da man am Sabbath den Heck nicht glühen kann, so kocht man dir Mahlzeit für den Sabbathtag bereits in den Peßachgefäßen am Freitag. Um jeden Irrtum zu verhüten, ist es zu empfehlen, di« in den Peßachgefäßen gekochten Speisen am Sabbathtag bereits in dem Pessacheßgeschirr zu genießen. Speisen aus gekochter Mazzoh sind für die Mittagsmahlzeit des Sabbath gestattet. Etwaige noch für den Seder nötige Vorbereitungen dürfen erst nach dem Sabbathende besorgt werden. Es ist aber riesiger, alles für den Seder Nötige, wie das Rösten der Seraua und des Eis sowie die Bereitung des Eharaußis, bereits am Freitag vor dem SabbatPieginn fertigzustellen. — Die Zudengemeinde Wallerstein im Rieß, die Muttergemeinde von Pfiaumloch, Oberdorf und Aufhausen. Von Rabbiner Dr. Kroner, Oberdorf-Bopfingen. Mitten in der weitgedehnten fruchtbaren Ebene des Rießes (das römische Rhaetia), unweit der alten Reichsstadt Nördlingen, die jetzt noch mit ihren Schutzwehrmauern und Auslugtürmen, mrt ihren gegiebelten Häusern und gewundrnen Gäßchen das Mittelalter lebendig verkörpert, liegt ruhig und friedlich, fast bescheiden das von dem Fürsten zu Oettingen-Wallerstein angelegte Landstädtchen Wallerstein. Wirklich fürstlich präsentiert es sich auf den ersten Blick. Gekrönt von einem ins Tal herabblickenden Felsen, zeigt es gleich die Erhebung über das Allgemeine. Eine gradlinige Hauptstraße durchquert vom Bahnhof aus den ganzen Ort, rechts und links sauber«, weißglänzende Häuschen, fast alle mit grünen Läden und fensterschmückenden Blumenbrettchen. Wie ein Jagdanzug am Sonntag, so schmück sieht das Straßeiänld aus, so frisch und natürlich, so sauber und blinkend. Das war die Residenz des früheren Grafen von Oettingen-Wallerstein, einer der drei Grafschaften Oettingen, neben Oettingm-Spielberg und Oettingen-Baldern. Auch heute residiert noch im Sommer ein Fürst dieser Linie im dortigen Schlosse. Hier wohnten seit dem 12. Jahrhundert Juden, die sich des fürstlichen Schutzes zu erfreuen hatten. Noch heute sicht man die Reste des Eruws, der auf fürstliche Anordnung hin errichtet und von der jüdischen Gemeinde mit einer jährlichen Zahlung von 9 Gulden an die fürstliche Kasse erhalten wurde. Di« Judengesthichte dieses Ortes ist ein Ausschnitt aus der Gesamtgeschichte der Juden des Mittelalters, ein treues Spiegelbiü» jener Zeit, in der die Juden „bie lieben Kammerknechte des Kaisers" waren mit „Leib und Gut dem kaiserlichen Herrn gehörten und für alle Zeiten verschrieben waren." Gerade gegen die völlige Auslieferung der Juden an die Willkür und Gnade der kaiserlichen Herrn, eines Ludwig von Bayern, Karl IV., Wenzel, Rupprecht von der Pfalz, Sigismund, Maximilian I., Karl V. nahmen so oft die Grasen von Oettingen-Wallerstein entschiedene Stellung ein. Diese Kaiser brauchten immer wieder Gelder von den Juden zur Befriedigung ihrer Mitischen Aspirationen und. fürstlichen Passionen. Waren sie zu weit verschuldet, so wurde die SchuL) einfach durch kaiserliches Urteil getilgt und gestrichen, waren doch die geldleihenden Juden das Eigentum der kaiserlichen Herrn, über das sie ftei verfügten. Machtlos und rechtlos, ausgebeutet und ausgewiesen, fanden die Juden oft Einsicht und Fürsprache bei dm Grafen in Wallerstein. Ein ganz besonderer Beschützer der Judm war der Graf Martin von Wallierstein (1507 bis 1549), dessen große Judenfteundlichkeit von seinen Nachfolgern glossiert wurde: „Die Juden mit denen er an allen Märkten, Dörfern und Flecken behängt und geziert sei wie ein Jakobsbruder mit Muscheln." Am 14. März 1507 mußte die ganz« Judenschaft Nördlingens auf Befehl des Königs Maximilian, der ein Darlehen von 1000 Gulden von der Stadt zu erwirken hatte, den Ort verlassen, nichts durstm sie mitnehmen, nur die „fahrende Habe." Fortan sollten keine Juden mehr in Nördlingen und in einem Umkreise von 2 Meilen wohnm dürfen. Graf Martin wiederholt zu einer Nachahmung des so „tolleranten" Borgehens ausgefordert und dahin ermahnt, dm ,/lusgeschafften Judm" kein Obdach zu gewähren, kümmerte sich nicht um das königliche Mandat und auch nicht um dm, Nördlinger Rat, ließ sich auch nicht durch einen vom Rate gegen ihn angestrengtm Prozeß beirren, sondern überwies di« ganze Angelegenheit einem gerichtlichen Berfahrm beim kaiserlichen Kammergerichte, bei dem der Anwalt der Judm, Dr. Friedrich Reifsteck (1540), mit festem Mute, juristischer Schärfe und Gewandheit argummtierte, daß das Original des königlichen Mandates gar nicht auffindbar sei, und dieses so lange nicht respektiert werden könne, so lange es nicht erbracht sei. So wurde die Sache zeillich hingchalten und verlor mit dm Jahren ihre rechtliche Bedmtung. Auch fernerhin zeigten sich der Fürst und seine Nachfolger duldsam und huldvoll gegm ihre jüdischm Untertanm. Mußten die Judm überall ein Zeichen tragen, so erließ ihnen das der Fürst in Wallerstein, verständnisvoll darauf hinweisend, daß gerade ein« solche äußere Kennzeichnung sie schlechtm und rohen Elemmtm am ehesten aus-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.