Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- IV (1927-1928)
- Issue
- 1 (1.4.1927)
- Date
- 1927-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 33)
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...U ReichStagsabgeordneter Gesandter a. D. Hildenbrand betonte, daß in der Arbeiterschaft der Antisemitismus keinen Nährboden haben könne. Ihre Einstellung: Achtung vor allem, was Menschenantlitz trägt, bedeutet Kampf gegen bi<T moralisch niedrige Gesinnung des Antisemitismus. Dr. Ludwig Holländer, der Direktor des C.-V, fordert eindringlich, nicht nur zu klagen und zu kritisieren, sondern in erhöhter Aktivität und mit warmem Herzen für die Sache des Rechts einzutreten. Dem Schmutz der völkischen Berläum düngen muß die Entrüstung der gesamten öffentlichen Meinung entgegenstehen, damit solche Ungeheuerlichkeiten, wie wir sie in Wort und Schrift erleben, überhaupt nicht mehr möglich sind. Die deutschen Juden müßten ihr« christlichen Volksgenossen durch die Tat von der Wertigkeit des jüdischen Menschen überzeugen und allezeit für die Ehre des jüdischen Namens leben. Sämtliche Redner ernteten langanhaltenden Beifall. Die Morgenfeier schloß mit künstlerischen Darbietungen des bekannten Berliner Schauspielers Ernst Deutsche Paßbestrafungen Unschuldiger. Von Rechtsanwalt Dr. Werner Fraustädter. Nach Paragraph 1 Ziff. 12 der Paßstrvfverordnung vom 6. 4. 1923 (RGBl. I S. 249) ist ein Ausländer strafbar, der der Verpflichtung, sich fpj' ii durch einen Paß oder einen Personalausweis 1 über seine Person auszuweisen, nicht nachkommt. ( Trotz der größten Bemühungen gelingt es dem Ausländer häufig nicht, rechtzeitig in den Besitz des Passes zu gelangen, weil die Behörden \ Schwierigkeiten machen und lang« Nachftagen ) bei den Heimatbehörden erforderlich, sind. Nach j der Ansicht des Kammergerichts können alle diese | Bemühungen den Ausländer nicht von der Strafe l befreien. Das zur Bestrafung notwendige Verschulden liegt nach Ansicht des Kammergerichts darin, daß der Ausländer nach Maus der Gültigkeitsdauer seines Passes nicht das Reichsgebiet verläßt. Diese Ansicht enthält -m. Eeinen schweren rechtlichen Fehler. Mit Straft bedroht ist nicht der Aufenthalt im Reichsgebiet bei Fehlen eines Passes. Der Aufenthalt im Reichsgebiet ist vielmehr die Voraussetzung des gesetzlichen Verlangens, daß der Ausländer einen Paß besitzen soll. Ob der Ausländer sich erlaubt oder unerlaubt im Reichsgebiet aufhält, geht die Gerichte nichts an, da die Frage des Aufenthaltes ausschließlich Angelegenheit der Polizeiverwaltung ist. Rechtspolitisch ist sogar die Kontrolle über die sich unerlaubt hier Aufhaltenden wichtiger als die Kontrolle über die mit behördlicher Erlaubnis Ansässigen. Das Kammergericht hat den schweren Fehler begangen, in eine Prüfung der Frage des Verschuldens einzutreten, bevor es sich überhaupt HEILBRONN Photo- Spezial- Gesdi&ft für Photobedarf Atelier für moderne Bildnisse KJUHRSTR. Nr. 50 Eugen Hoerner Amerikanisches Bank-Geschäft HEILS ROHN a. R. - GtgrQadtl 1850 . Erhebung von Erbschaften in Amerika und Im sonstigen Auslande Baibrlaguai vom VollaMolilea and Urkaadaa HaoMoraohaag mm oh Varaokall.aaa AaakOafte a.Baeehaffaeg «oa ReohtagataoMaa la enslladleehea RMktotraH" Il:1 fe/'/" 1 Hotel Kronprinz I.Hnp5lfeaNI Besitzer Q.Fischer TlllfM df.2S2 Hotel für reisende Kaufleute Zentralheizung / Garage 1 JULIUS NÄGELE SCHOKOLADENHAUS HEILBRONN a.N. Kafseralr. 12, Telefon UM Kaffee / Tee und Kakao 94