Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 24 (16.3.1927)
- Date
- 1927-03-16
- Page
- [Seite] (sequence 3)
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sich damit ausschaltenden Beamtenschaft nicht wittrer. Auch die Beamten (Rabbiner und isr. Religionslehrer) der isr. Religionsgemeinschaft Württembergs schlossen sich zu einer Arbeits- und Interessengemeinschaft zusammen. Alte Gegensätze sollten vergessen sein. In der Inflationszeit funktionierte die Gemeinschaft vorzüglich. Unvergeßlich bleibt mir der durchschlagende Erfolg, den ich gemeinschaftlich mit Herrn Rabbiner Dr. Sträßburger-Ulm bei der Finanzkommission des württembergischen Landtags und bei den Parteiführern, einschließlich des Vertreters der Deutschnationalen, erzielen konnte. Wir erlebten wiederum die Wahrheit des Wortes: „Einigkeit macht stark". Aber schon bei der Neugestaltung der Fassung der Verfassung der isr? Religionsgemeinschaft regten sich wieder die Sonderwünsche der Gruppen. Die Zweistündetheorie wurde wieder lebendig: Rabbiner — und Lehrer, 'Akademiker — und Seminariker. Die zwei Wahlkörper in der Standesvertretung bei den Wählen zur Landesversammlung sind die Folgen der Spaltungspolitik. Wie einfach wäre es doch gewesen, wenn die Verfassung ausgesprochen hätte: Rabbiner und Religionslehrer wählen gemeinschaftlich zwei Abgeordnete, einen Rabbiner und einen Lehrer! Dann wären beide die Vertrauensleute der Rabbiner und Lehrer gewesen, und es wäre nicht denkbar gewesen, daß die Interessengemeinschaft in die Brüche gegangen wäre. Sie ist bei der Beratung der Stolgebührenfrage in die Brüche gegangen. Wir machen hier niemand einen Vorwurf. Wir bedauern nur, daß es so gekommen ist. War es nur «in Fehler der Regie? Oder mußte es so kommen? Sind denn innere'Ge gensätze vorhanden, die ein Zusammenarbeiten unmöglich machen? Das sind die Fragen, die einer Klärung bedürfen, nicht zuletzt im Interesse der isr. Religionsgemeinschaft. Ich habe schon mit dem Worte „Zweiständetheorie"' Gegensätze angcheutet. Aber ich habe auch angedeutet, daß es sich hierbei nur um äußere Gegmsätze handelt, um Formen in den Beziehungen, die i^er Veränderlichkeit der Zeit unterliegen und die vom Temperament der Einzelpersonen beeinflußt werden. Innere Gegensätze, die in dem Amte selbst begründet sind und die uns die Berechtigung geben, von Rabbinern und isr. Religionslehrern als von zwei Ständen zu sprechen, sind in W. nichstt vorhanden, nicht in der Theorie und nicht in der Praxis. Der Rabbiner ist bekanntlich auch „Melammed" und der Lehrer kann auch „Raw" sein, insofern diese Be zeinchung nur einen akademischen Grad (Magister, — Meister) bezeichnet. In der Praxis ist mit der Bezeichnung „Rabbi" allerdings der Begriff des „Maggid" (Predigers) verschmolzen. Aber wirken die meisten Religionslehrer nicht auch auf Kanzeln und in Lernschiurim als Prediger, — als Lehrer der Erwachsenen? Sind sie nicht auch „Mehrer" der Gotteserkenntnis in ihrer Gemeinschaft? Der Rabbiner ist aber auch „Maureh", d. h. der allein zuständige Interpret des Gottesgebots der Halacha in Thora und Talmud. Beruht hie rauf vielleicht das Trennende? Kann der Rabbi für sich äus dieser Seite seiner Tätigkeit ein Recht beanspruchen, das der Religionslehrer nicht hat? Hier muß sestgestellt werden: Der Begriff „Mau reh" ist durchaus nicht zu vergleichen mit dem Rechte „zu binden und zu lösen", — er schafft nicht den Qualitätsunterschied: Priester und Laie. Und hat denn nicht der Religionslehrer, zumal nenn er auch Schachet ist, in der' Praxis tägtäg lich religiöse Entscheidungen zu treffen? Auch in dem Belange des Maureh sind nur Quantitäts- Unterschiede zwischen dem Rabbiner und dem Re ligionslehrer vorhanden. Wenn wir für Rabbiner und Lehrer eine Synthese suchen, dann sin den wir sie in dem Satze: Rabbiner und isr. Religionslehrer haben den Lehrinhalt des Judentums der jüdischen Gemeinschaft zu übermitteln. Dieser Satz überbrückt alle Gegmsätze und bringt Rabbiner und Lehrer auch in die allein richtige Verbindung mit der Mischen Gemeinschaft. Erkmnen aber Rabbiner und Lehrer di« Verbind lichkeit dieses Satzes an, so ist es aus mit, der Zweiständetheorie, dann folgt aus ihm mit z.-vin gender Notwendigkeit die Jnteressmgemeinschast, eine Jntereffengeimeinschast, die nicht nur auf dm äußerm Erfolg, sondern in erster Linie auf die innere Notwendigkeit gebaut ist und deshalb wirksam bleiben muß. Wmn wir von diesem Standpunkte aus das Verhältnis zwischm Rabbinern und Lehrem betrachten, dann war das Versagen der Interessen gemeinschaft nur ein Fehler in der Regie. Dann dürfen hber Rabbiner und Lehrer nicht mitein ander schmollen und einander den Mißerfolg vorwerfm. Im Gegenteil! Jetzt muß man erst recht zusammenkommen und gemeinschaftl. allm Emstes nach Mitteln und Wegen suchen, die ein reibungsloses Zusammenarbetten möglich machen. Persönliches Verschnupstsein sollte bei Männem, die gewohnt find, sachliche Arbett zu leisten, keine unheilbare Krankheit sein. Die Lage des Judentums, die Interessen unserer Religionsgemeinschaft sollten uns gegen diese Kinderkrankheit immunisieren. „Niemand zu leid und niemand zulieb nach Wahr heit und Recht suchen", das sei die gemeinsame Losung. AuS den Gemeinde» Württembergs. Stuttgart. Am 28. ds. Mts. begeht Atthur Essinger, der Vorsitzende des Borsteheramts der Stuttgarter Gemeinde, seinen 70. Geburtstag.