Mannheim
Compact Memory

Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1927-01-16 · 20 (16.1.1927) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
III (1926-1927)
Issue
20 (16.1.1927)
Date
1927-01-16
Page
[Seite] (sequence 3)
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/4904101-5441798-5442946--0897-4904918
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Ein sehr wenig erfreuliches Bild dieser mangelnden Anteilnahme und gesteigerten Interesselosigkeit haben die am 26. Dezember stattgefundenen Wahlen zum Stuttgarter Borsteheramt offenbart- Von 3386 Wählern in den Listen haben ganze 276 ihr Stimmrecht ausgeübt. Also über 3000 oder 92 Prozent hielten es nicht her Mühe wert, auch nur ihre Stimme abzugeben. Es wäre jeder, auch der kleinsten Partei der Gemeinde möglich gewesen, durch eine, überraschende Zusammenfassung ihrer Stimmen für 3 Jahre die Entscheidung über Wohl und Wehe der Gemeinde an sich zu reißen. Es mag zugegeben werden, daß der 26. Dezember kein glücklich gewählter Wahltag gewesen ist, weil erfahrungsgemäß an diesem Tage eine größere Anzahl der Gemeindemitglieder außerhalb der Stadt weilt. Wo ist aber der andere wesentlich größere Teil der Wähler geblieben, der an diesem bürgerlichen Feiertage sein Wahlrecht hätte ausüben können? Aber noch betrübender als diese Wahlbeteiligung is. das unwidersprochene Gerücht, daß sich mehrere der für die Wahl vorgeschlagenen Kandidaten nicht bereit gefunden haben, ihre Zustimmung zur Wahl zu geben. Es ist schon an und für sich bedauerlich, daß der kleine Verein für die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde Stuttgart und neben ihm der noch kleinere hiesige Liberale Verein die Wahlen „machen". Daß aber jüdische Mitbürger die höchste Ehre, welche die Gemeinde zu vergeben hat, mit irgend welcher Begründung abgelehnt haben, ist eine Tatsache, die zu ernstestem Nachdenken veranlassen muß. Das Vorsteheramt ist die Repräsentation der jüdischen Gemeinde. Hält man es in Stuttgart unter der persönlichen Würde, dieser repräsentativen Gemeinschaft anzugehören? Nach dem alten Wortgebrauch, sollen in der Gemeindestube die „Besten der Stadt" versammelt sein, um für die Gemeinde zu raten und zu taten. Die Festigung der Gemeinde, die Erhöhungen ihrer Leistungen, die Steigerung ihres Ansehens muß «ine Ehrenaufgabe aller Gemeindegenossen sein. Wie kommt es, daß hier dieses Selbstbewußtsein fehlt? Eine Ursache dieser Gleichgültigkeit mag darin gefunden werden, daß die Gemeindevereine den Gemeindemitgliedern die Sorge der Wahl abgenommen haben. Tatsächlich umschließen die Vereine zusammen kaum 10 Prozent der stimmberechtigten Möglicherl Wo bleilei die anderen großen Vereine der Gemeinde: der Jugendbund, der Froiitlämpferbund iifir. nsw.? Schweigen heißt hier offen,'und ige Tatsachen leugnen. Di« passive Resistenz ist ein erschütterndes Zeugnis für des fehlende Pflichtgefühl unserer Gemrindegenossen und ihrer Vereine. Sie alle haben hier «ine ernste Arbeit zu leisten. Sie haben die Pflicht, Werbevereine für die tätige Anteilnahme am Gemrindeleben und damit am Leben des Judentums zu sein. Sie müssen immer wieder die Abseitsstehenden an die heilige Verpflichtung erinnern: „Scheide dich nicht von der Gemeinde!", lebe nicht abseits von ihr, nimm Anteil an ihrem Wohl und Wehe — das ist ein wesentlicher Teil deiner Verpflichtung als Jude! Die Stolgebührenfrage. Von Oberlehrer S p a tz - Rexingen. Wiederholt hatte sich die Landesversammlung mit der Stolgebührenfrage zu beschäftigen. Die diesjährige Tagung bestätigte mit kleiner Mehrheit den namentlich von den größeren Gemeinden, mit alleiniger Ausnahme von Stuttgart-Cannstatt, hart angefochtenen Erlaß des Jsr. Oberrats, betr. Abschaffung der den Kultusbeamten zustehenden sogen. Stolgebühren. Diese Gegnerschaft läßt voraussehen, daß die Frage durch den Machtspruch einer zufälligen Mehrheit nicht erledigt ist. Wenn sie in einer alle Beteiligten befriedigenden Weise geregelt werden soll, dann muß zuvor eine bessere Klärung des Belangs stattfinden, dann muß man nicht aus opportunistischen, sondern aus prinzipiellen Gründen Stellung zu dieser Frage nehmen. So wie die Regelung heute ist, erscheint sie als ein Berlegenheitsprodukt, als ein prinzipienloser Wechselbalg, als «ine Halbheit, die niemand recht befriedigen Itann. Untersuchen wir also die Frage! „Stolgebühren" nannte man ursprünglich die Gefalle, die der katholische Geistliche in der „Stola", im Amtskleid, bei der Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Einzelpersonen zu erheben hatte und jetzt noch, neben seinem Gehalte, erhebt, der ihn für die Dienstleistungen an der Allgemeinheit belohnt. Auch die evangelischen Geistlichen bezogen die Stolgebühren. Sie find aber in Württemberg seit etwa 25 Jahren abgelöst — nicht aufgehoben. Evangelische und katholische Volksschullehrer, welche der Kirche Organistendienst« leisten, haben heute noch, neben ihrer ordentlichen Belohnung für das kirchliche Nebenamt, Anspruch auf die Stolgebühren. Evangelischerseits ist es der freien Vereinbarung zwischen dem Organisten und der Kirchenpflege überlassen, die Stolgebühren abzulösen. Es ist aber nur in wenigen Gemeinden eine solche Vereinbarung zustandegekommen. Die Stolgebühren der isr. .Kultusbeamten beruhen auf altem Herkommen und entsprangen wohl ursprünglich dem Bedürfnis, die Existenzbedingungen der Beamten zu verbessern und damit ein gutes Werk — eine Mizwah zu tun. Aber auch ausgesprochen religiöse Motive sind deutlich erkennbar: Förderung des Thorastudiums, ein Werk, nach frömmer Ueberlieferung so verdienstvoll wie das Selbststudium. In der Jnflations- und Revolutionszeit, als die Mittel zur Aufbringung der Gehälter der Kultusbeamten knapp wurden, glaubte man, di« Stolgebühren den Beamten nehmen und den geldarmen Gemeindekassen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.