Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 20 (16.1.1927)
- Date
- 1927-01-16
- Page
- [Seite] (sequence 4)
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zuführen zu müssen. Die Beamten waren ja durch ihre ordentlichen Bezüge vor der äußersten Not geschützt. Man fand auch einen Grund für diese Maßnahme: Tie israelitischen Kultusbeamten sind in ihrem ordentlichen Dienste nicht vollbeschäftigt; sie sind es erst, wenn die Leistungen zur Befriedigung der privaten religiösen Bedürfnisse zu den Leistungen für die Gemeinde hiezugenommen werden. Gegen eine solche Mechanisierung des Berufs, gegen die Uebertragung des mechanischen Achtstundentags auf die geistigen und ge mütlichen Leistungen der isr. Beamten, hätten diese von allem Anfang an ernstlich protestieren müs sen. Tie Leistungen in Gotteshaus, Schule, Zeel sorge und Studierstube dürfen nicht unter die Kontrolluhr gestellt werden, sonst müssen sie ver kümmern. Weder der katholischen noch der evan gelischen Kirche ist es in der Revolutionszeit eingefallen, die Gleichstellung ihrer Beamten mit den Reichs-, Staats- und Gemeindebeamten ähnlicher Vorbildung und sozialer Schichtung von dem Nachweis der sogen. Vollbeschäftigung abhängig machen. So materiell dachte man auf jener Seite nicht. Das Recht auf Einreihung der isr. Kultusbeamten in die gleichgearteren Gruppen der christlichen Kirchen beruht auf der gleichgearteten Vorbildung, wobei rein stofflich betrachtet, die isr. Beamten nicht ins Hintertreffen kommen dürften. Ihre Vorbildung ist mit der ihrer christl. 466 — Kollegen verglichen, viel mehr in die Breite gehend, zeit- und geldraubender. Die Abschaffung der Stolgebühren der isr. Kultusbeamten mit der Begründung der Erlangung der Bollbeschäf tigüng ist ein Unrecht, ein Raub an herkömm lichen und wohlerworbenen Rechts an sprächen, der damit nicht entschuldigt werden kann, daß ein Teil der Beamten selbst die Äb , schassii.ig gutheißt. Die obengezeichnete Begründung der Abschaf fung der Stolgebühren schafft im Stolgebühren erlaß ein Tohu Wabohu sondergleichen. Es gibt Kasualhandlungen, für die der Beamte keine Ge bühren erheben darf, und solche, die an ihn ge bührenpslichtig sind; was hier gebührenfrei ist, kann in der Nachbargemeinde gebührenpflichtig sein, falls der Kasualfall neben dem ordentlichen Gottesdienste herläust. Aus die religiösen Be dürfnisse des flachen Landes, auf dort noch be stehende uralte Sitte ist keine Rücksicht genoinmen. Ich will einen Fall hierhcrsetzen, der die ganze Komik der Neuordnung kennzeichnet. In A. setzt sich die Tätigkeit des Kultusbeamten bei dem Eintritt eines Erdenbürgers ins Leben aus V Kultushandlungen zusammen, die selbstverständ lich stets auf einmal honoriert wurden: a) Schiur in der Nacht vor der Beschneidung, b) deutsches Gebet bei der Befchne8»ung, c) Aussegnen der Wöch ncrin, ä) Vornahme der „Holle-Kreisch" beim Bericht des Zsraelitischen Fürsorgeamtes über den Monat Dezember. Das Israelitische Fürsorgeamt hat im Monat Dezember 1926 unter Mitwirkung der angeschloffenen Wohlfahrtsvereine folgende Tätigkeit entfaltet: Laufende Unterstützungen Einmalige Unterilützungen Anstaltsfürsorge . . ._ Gesundheitsfürsorge . . Erholungsfürsorge . Wintersürsorge.... AuSbildungsbeihilken Durchreisende .... M 460.57 . 534.57 * 119.- „ 231.55 .. 436.40 „ 86.70 „ 58.— „ 524.85 An 8 Erwachsene und 12 Kinder wurden insgesamt 42 Kleidungsstücke abgegeben Ter Reinertrag des zu Gunsten de« Fürsorgeamts veranstalteten Chanukka-Festes beläuft sich auf Mk. 5 373.41. Allen hochherzigen Spendern, sowie den Helfern unv Helferinnen sei auch an dieser Stelle nochmal« herzlicher Dank gesagt. An monatlichen Spenden erhielt da« Fürsorgeamt Mk. 60.— von den Herren Dr. Otto Einstein, Juliu« Essinger. Albert Flegenheimer, Friedr. Fuchs, Dr. F Rosenfeld, Juliu« Stern. Felix Wolfs. An einmaligen Spenden find ein gegangen Mk. 210. —von den Herren Otto Bamberger, Leopold Goldschmidt, Louis Hirsch zum Andenken an den 100. Geburtstag seiner sei. Mutter. N. N.. Max Ofterberg au« einer Kalendersammlung. Max Wortmann, sowie von Herrn Karl Merzbacher Mk. 5u.—. Die Firma Cohn & Weilmann, Marienstr. 5 stiftete ein Stück Hemdenstoff. Die Firma Jubtu« Schmidt & Eo., Kanonenweg sandte einen größere« Posten Männerwäsche. Israelitischer Männer-Verein für Krankenpflege a.Leidienbesiatiung Mitgliedschaft im Männerverein ist Ehrenpflicht jedes Glaubensgenossen. Keiner darf sich von den unsern Verstorbenen zu erweisenden Liebesdiensten ausschlieien. Wer noch nicht Mitglied ist, melde sich sofort an. Jahresbeitrag RM. 10.—. Der Beitrag kann auf Ersuchen für Minderbemittelte ermäbigt werden. Der. Verein bestreitet einen Teil der Begräbniskosten seiner Mitglieder. Anmeldungen an Herrn Max OSTERBERG, Kasernenstrabe 13 erbeten. Dringend geboten ist zahlreichere Beteiligung der Mitglieder an den Waschungen. Um unsere Pflichten auf dem Gebiete der Krankenpflege erfüllen zu können, bitten Wir unsere verehrl. Mitglieder, sich für Besuche bei Kranken, bei denen keine Ansteckungsgefahr zu befürchten ist, zur Verfügung zu stellen. Bereitwilligkeitserklärungen für Teilnahme an Waschungen nnd Uebernahme von Krankenbesuchen an Herrn Leopold LEVI, Schlotstrabe 45 erbeten. DEB VORSTAND.