Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 18 (16.12.1926)
- Date
- 1926-12-16
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/4904101-5441798-5442942--0848-4904870- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
bete Bezahlung erhalten. Als weiterer Punkt wurde angeführt, daß die Stolgebühren eine persönliche Beziehung zwischen den Gemeindemitgliedern und den Beamten schaffen. Schließlich stünde der Erlaß des Oberrats tatsächlich auf dem Papier; denn mit Ausnahme von Stuttgart und wenigen anderen Gemeinden würde der Erlaß nicht eingehalten. Die Verpflichtung der Beamten, einen rituellen Haushalt zu führen, verursache auch einen größeren Kostenaufwand in der Lebenshaltung. Es läßt sich also voll rechtfertigen, wenn den Beamten von seiten der Gemeinden eine Entschädigung für den Ausfall an Stolgebühren gegeben wird. Der Finanzausschuß stellt sich aber grundsätzlich auf den Standpunkt, daß die Stolgebühren abgeschafst sind, daß es also den Beamten verboten ist, Gebühren für Amtshandlungen anjunehmen. Von seiten des Oberrats widerlegten Regierungsrat Tr. Nord linger und Tr. Gunzenhauser die Ausführungen der Redner in der Debatte, an welcher sich Dr. Würzburger-Heilbronn, Oberlehrer Preßburger - (Stegfingen, Dr. Lepman, Dr. W o l f - Äuttgart, Dr.Hayum- Tübingen, Hermann Kahn-Baisingen und der Berichterstatter Ministerialrat Dr. Hirsch beteiligten. Herm. Kahn führte aus, daß es durch den Antrag der Kommission zu den größten Schwierigkeiten kommen würden. Die Gemeinden würden je nach ihrer sinanziellen Lage den Anteil, den sie zurückzahlen wollen, bemessen. Dadurch würde beim Beamten das Gefühl wach gerufen, als ob die leistungsschwache Gemeinde ein Unrecht beginge; es wäre so der kleinen Gemeinde unmöglich, einen Lehrer zu bekommen. Gerade von dem Lehrer auf dem Lande wird eine große Arbeit verlangt, besonders dann, wenn er noch eine Volksschule hat und dadurch mit dem Gottesdienst mindestens 50 Stunden beschäftigt ist. Seine Bezahlung wäre jedoch geringer als die eines Lehrers in der Stadt, der nicht mchr als 20 Stunden unterrichten muß. Die Gleichstellung, Schreibbüro „Perfekt Diktat* » Abschriften Vervielfältigungen Fnaraf 21J35 KönlgstraBa 3 I5*gr«t«tfe*t 1875 FeinsteHrrre« « Dame«schneideret Stuttgart, Hospitalstrahe Nr. 21 a KISSLING L KUNZE Stuttgart, Hirtduir. 35 Telef. S.-A. 259 62 llilllllllllllllllllliii Pelzmoden iiiiiiiiiiiiiniiiiiiiii Lager feiner moderner Pelzwaren nur eigener, solider Anfertigung ZM. G80I3 'Witwe Spe3ialgesdiäft für feine ^Landarbeiten Stuttgart, QoststraÖe 7 'Beltfon S.-Vl. 22414 Leinen Wäsdie * Aussteuern Hussteuergestfiaft Eberhardstr. 69 fl. Hausburg Cognac, Schnäpse Alfred Böhm, Calwerstraße IS Stuttgart Celef. 224 St/$2 RICHARD VOGT, STUTTGART, MARIENSTR. 7 (Eingang NrstcnlioO Hand-Arbeiten / Modelle und Material Wolle, Seide, Garne, Stoffe ■