Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 17 (1.12.1926)
- Date
- 1926-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
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- 384 - solcher Leistung nicht zwingen, denn dem Vater steht das Recht zu, seinen Eid zu erläutern (interpretieren) und zu sagen, er habe bei seinem Versprechen im Sinne gehabt, ihm nur die Tochter ohne eine Mitgift zu geben, denn die Hergabe der Tochter habe ihm als genügender Preis für die Pflege des Mädchens geschienen. Selbst wenn er im Augenblick des Versprechens im Sinne gehabt hätte ' kann der Vater geltend machen - die Tochter nach der allgemein geltenden Gepflogenheit, d. h. mit Hergabe einer Mitgift, zu verheiraten, so könne der Verlobte keine Verpflichtung aus diesem Geoankengange ableiten, weil der Gedanke nicht ausgesprochen worden sei und „Worte im Herzen keine Worte seien"; es gelte also bloS das gesprochene Wort! und das habe nur von der Tochter gchandelt. So könne dir irdische Richter den Vater zur Leistung einer Mitgift nicht zwingen, aber der Vater hätte sich auf seine Verpflichtung gegenüber dem göttlichen Richter, der auch die Ge danken kennt und di« Jnnehaltung auch der nur im Gedanken gegebenen Versprechungen verlangt und ' überwacht, besinnen und darnach handeln müssen, so wie es aus jener im Talmud berichteten Geschichte von dem Brunnen und dem Wiesel hervorgehe. Für Leser, denen sie nicht bekannt sein sollte, biene folgendes: Ein Jüngling versprach einer Jungfrau die Ehe. Diese sagte: „Wir sind ja allein, wer soll Zeuge sein, daß du dein Versprechen halten willst?" Da, sagte er: „Der Brunnen hier, an welchem wir sitzen, und das Wiesel, das da eben vorbeihuscht, sollen Zeugen sein." Das Mädchen war es zufrieden. Aber nach einiger Zeit vergaß der Mann sein Versprühen und heiratete ein anderes Mädchen und bekam im Laufe der Jahre mehrere Kinder. Ta ereignete es sich nun, daß die Kinder an einem Brunnen spielten, und eines von ihnen in denselben fiel und ertrank. Einige Zeit später wurde ein weiteres Kind von einem Wiefel gebissen und starb an den Folgen deS Bisses. Die bekümb e w Ä hrt 4 Sei» aber 70 Jahre HARDT Plano« Ha Flngelfabrtk rüfgrAndd 1555 STUTTGART * Forststraue No. 131 KARL HARDT Ist die 1. Fabrik des Landes, die seit 1862 als Spezialität kreuzsalttge Pianos baut. Beste Gewähr für gute, gediegene JJcbeti. N$lfi Pr da, mlfcrt'Bft Zdhaistrkifttemt. Tnsk - Stlesui - aktt. Uhren -Acdcciic KSnigstr.51 geg. d.Tübingeritr. Fach - Geschäft guter Uhren. Eigene Reparatur-Werkstätte. I Deine Augen vertrau nicht Jedem! Vom Fachmann einwandfrei angepaßte Augenylaser 'schonen das Jfage. Gewähr für gute Jtrbeit bietet Adolf Mehrer vorm. G. Lufft TeL24SS6 Stuttgart Eberhardstr. 37 Spezialgeschäft für Auqenoptik, 1 heaiergläser, Feldstecher etc. Die beste Bezugsquelle für Schlagsahne fff. Tee-Butter Quark alle Sorten Käse Molkerei Kuhn Stuttgart Sonnenstra&e 5 (beim Rathaus) Telephon 24373 Motzer L Krauß Stuttgart Königstr. 33 (Ecke Eberhardair.) Damenkleiderstoffe Nur preiswerte Qualitätsware Conditorei und Caf6 Eugen Sdieible, Königsbau Beflellungen auf alle Featlidikeiien unter Garantie der Verwendung nur befter Roh-Materialien Garantiert nur feinfte Süßbutter Spezialität: Jeden Jagfeinstes Kopenhagener Kaffeegebädc Reichhaltigste Auswahl feinßer Chocoladen, Pralinen, Fondant, glafierte Früchte von erften Häufem und eigener Fabrikation Erftklaffige Flafdien - Weine, Südweine und Liqueure, Bonbonieren u.Jonfl. Gefchenkartikel Frühftüdc von V* 8 Uhr an, belegte Brötchen, Fleifdi-Pafteten etc. zu jeder Tageszeit Gemütliche Räume Samstag u. Sonntag geöffnet bis 1 Uhr Nadits PHÖNIX^_ Nähmaschinen für Haushalt, Gewerbe und Industrie — ErseisteUe, Reparaturen — Kupfer L Co., Stuttgart, Gartenstr. i» Bequeme Ratenzahlung gestattet