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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1926-12-01 · 17 (1.12.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
III (1926-1927)
Issue
17 (1.12.1926)
Date
1926-12-01
Page
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— 382 — jährlicher |mtb das für das jüdische Kind, mit Phantasiebrldung und Begriffen arbeiten zu müssen, die es nicht hat und die es nicht haben kann. Es ist das eine Vergewaltigung des jüdi schen Kindes, eine Verurteilung zu reproduktiver Passivität, eine Lähmung seiner schöpferischen Aktivität. Als ein Beispiel für die Wahrheit unserer Bchauptung mag der Zeichenunterricht an den württembergischen* Grund- und Volksschulen gelten. Uns Alten ist der Zeichenunter richt ein Mittel zur mechan. Uebung von Auge und Hand gewesen, zum Zweck der Erwerbung technischer Fertigkeiten. Sein Ziel erreichte er ver mittelst des mechanischen Nachschasftns vorhandener Vorlagen. Der moderne Zeichenunterricht ist ein bildhaftes Gestalten von Erlebnissen, eine Form der Darstellung des innerlich Geschauten, ein aus das Papier gezaubertes Spiegelbild der Phantasie. Der Reformator des württ. Zeschen- Unterrichts, mein Studienfreund Professor Äolb- Stuttgart, führt in seinem Werke „bildhaftes Gestalten" nun aus, daß gefühlbetonte Anschauungsbilder am klarsten dargestellt werden. Am stärksten gefühlbetont sind aber die religiösen Erlebnisse in Haus und Gemeinschaft. Es nimmt uns deshalb nicht wunder, daß die Kinderzeichnungen in Kolbs Sammlung, die das Christkind, Skt. Niklas und ähnliche Stoffe darstellen, die größten schöpferischen Kräfte sreimachcn und zu wahren Kunst . leistungen führen. Neben das bildhafte Gestalten tritt als Dar stellungsform die mündlich-sprachliche und die schriftlich-sprachliche Darstellung des Erlebten und Geschauten. Auch sie werden durch die Gesüylsüc tontheit der Wahrnehumng klarer und wahrer. Solange aber der christliche Geist alle Fächer durchdringen'soll, werden religiös betonte Themata auf allen Gebieten zur Förderung der Produk tionskraft der Kindesseele wiederkehren. - Jü disthe Kinder werden nur als Reproduzierende an derartige Ausgaben herantreten können. Tie Schwungkraft ihrer Phantasie wird eher gelähmt als gestärkt, das Vorstellungsleben verschwommen und unklar, — der Charafter schwankend werden. Darum kann ich immer und immer wieder sagen: Tie deutschen Juden haben nur die Wahl zwischen weltlicher Gemeinschaftsschule und jüdischer Be kenntnisschule. Tie christliche Bekenntnisschule und die christliche Simultanschule sind nicht die für jüdische Kinder geeigneten Schulsysteme. Eine Wormser Liebesgeschichte in dem „Rechtsgutachten" des Joir CH. Bacharach. In der halachischen (die Gesetzes-Auslegung und -Anwendung behandelnden) Literatur nehmen die Schaalaus u. Teschuwaus (Rechtsgutachten) eine hervorragende Stellung ein. Sie gelten als Quellen und Belege für Entscheidungen in religionsgesetzlichen Fragen. Diese Gutachten sind aber . nicht nur für den Talmudgelehrten von hohem Interesse, sondern auch für den Kulturhistoriker, denn in diesen Abhandlungen werden Ereignisse, Zustände und Sitten aus der Zeit der Verfasser beschrieben. Hochinteressant ist folgende Begebenheit in dem Teschuwaus „Chawaus Joir" von R. I. Joir Chaijim Bacharach (1628 —1701), Rabbiner in Worms. Sie würde einem Dichter einen dankbaren Stoff zu einer Novelle liefern. R. Joir Chajim berichtet — wir können ihm wörtlich folgen —: Ein ehrlicher, glaubwürdiger Mann erzählte mir eine Begebenheit, die sich in der Gemeinde Worms Im Hjlhre des großen Erdbebens 1636 zugetragen hat. Da war die Tochter eines vornehmen und reichen Mannes in der Gemeinde Worms an der Pest erkranft. Infolge der Menge der von der Seuche Ergriffenen gab es weder eine weibliche noch männliche Person, welche die Pflege des jungen Mädchens zu übernehmen in der Lage war. Da kam ein Metzgergeselle, ein schöner und stattlicher Jüngling, zu dem Vater der Kranken und sagte zu ihm: „Ich liebe eure Tochter und habe Mitleid mit chr. Wenn Ihr mir versprechet und durch Handschlag an Eidesstatt bekräftigt, daß, wenn sie am Leben bleibt, Ihr sie mir zur Frau gebet, so will ich sie bedienen und pflegen und zwar mit Aufbietung aller meiner Kräfte und unentgeltlich." Der Vater willigte ein und gab ihm den Handschlag. Auch die Jungftau gab ihm durch Handschlag das Gelöbnis, daß sie sich mit ihm verheiraten wollte. Der junge Mann pflegte sie gewissenhaft und aufopfernd und unter seiner Hand genas das Mädchen in kurzer Zeit und gewann wieder seine ehemalige Gesundheit. Da wurde der junge Mann ,von der Cholera ergriffen, und das Mädchen pflegte ihn, denn es war von Neigung und Lieb« zu seinem Retter entbrannt, und auch et blieb am Leben. Als nun der Vater sein Versprechen erfüllen sollte, tat es ihm leid, daß er seine einzige Tochter, welche so schön und gebildet war, einem armen Metzgergesellen geben sollte .Er wollte von seinem Versprechen zurücktreten, indem er die Ausflucht gebrauchte, jener Handschlag sei ja nur unter dem Zwange der Krankheit erfolgt, er habe also als erzwungener Eid keine Rechtskraft. Die Tochter hingegen blieb gegen den Willen ihres Vaters ihrem Versprechen treu und erklärte mit allem Nachdruck, sie wolle den Jüngling heiraten, sei es mit Zustimmung ihres Vaters, sei es gegen sein Verbot. Ta sagte der Vater: „Gut, tue wie du willst, aber ich werde dir keinen Heller mitgeben, nur was dir dein Geliebter gegeben hat, kannst du mitnchmen." So geschah es, und sie wurde die Frau ihres Pflegers, ichne daß sie von ihrem Vater etwas mitbekommen hätte. So weit die Begebenheit, die dem R. Joir

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