Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 17 (1.12.1926)
- Date
- 1926-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
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- 380 - Erden ,church seine heiligen Priester"" triumphiert, wo Priestertum mit dem Heiligsein sich einte: die Ehanukkazeit. Im Martyrium, in der Hingabe an die Gottheit bis zur Selbstaufgabe hat Israel damals diesen höchsten Menschheitsgrad erreicht. Seitdem nennt die Bibelsprache die Menschen, welche die letzte Folgerung aus der Forderung gezogen hecken, für die Wahrheit zu leben, und, wenn das nicht mehr möglich ist, für sie zu sterben, die chren Glauben mit dem Herzblut besiegelt haben: kedauschim die Heiligen. Das klassische Altertum ist religiös indifferent gewesen. Es war dem Griechen gleichgültig, wenn in di« Zahl der Götterbilder ein neues eingereiht werden sollte. Es macht« dem Römer nichts aus, einen neuen ,charbarischen" Gott in sein Pantheon, in seinen Götterkreis aufzunchmen. Erst das Judentum schasst in der Idee des Marty riums den religiösen Heroismus und seine letzte Konsequenz den Tod für die religiöse Uebcrzeu gung. Nicht di« Heldenkämpfe gegen die Syrer bedeuten die Einzigartigkeit der Makkabäerzrit, sondern die unerhörte neue Tatsache des Martyriums. Gewiß hatte es auch schon früher Einzelne gegeben, die das Leben für die Idee eingesetzt. Wer kennt nicht die Märtyrergestalten der Pro pheten? Wen hat nicht das erschütternde Bild des Schmerzensmannes, wie Jesaia den Propheten nennt, bis in das Innerste der Seele erschüttert, der sich wie ein Lamm zur^ Schlachtbank schleppen läßt urck stumm den Tod für seine Ueberzeugung erduldet (Jes. 53,3,7)? Aber ein Märtyrervolk hat die Erde doch erst in den Tagen der Makkabäer gesehen. Seitdem ist das Martyrium ein grundlegender Gedanke der Religion Israels. Es stcht ebenbürtig neben den Grundwahrheiten seines Bekenntnisses. Ja, es bedeutet noch mehr: es ist seine Krönung, seine Sublimierung, seine letzte Konsequenz. Seitdem ist Israel ein Priesterreich, ein« Gemeinschaft mit priesterlicher Verfassung, ein Staat von Religiösen und zugleich ein heiliges Volk, das Volk der Märtyrer. Dieser Märchrercharakter ist in den Makkabäer tagen das Leitmotiv des Judentums gewesen und seicher geblieben. Wir alle tragen von Kindheitstagen an die heimliche Gloriole des Martyriums. Wir sind die Anderen, aber wir empfinden den Judenhaß nicht als Minderung unserer Ehre. Er steigert in uns, die der Wert unserer Wahrheit enthusiasmiert, das versittlichend« Bewußtsein der Verantwortlichkeit bis zur Frömmigkeit und die Liebe bis zur Selbsthingabe. Erwirb zur lebendigen Predigt des Kiddusch Ha-Schem der Heiligung des göttlichen Namens: Hütet euch, daß chr nicht den Namen eures Gottes entweiht, daß Gott nicht um euretwillen mißachtet, daß der jüdische Name durch euch nicht verächtlich wird! Wir sind allerdings eine Minderheit, aber das ist kein« Schande — Gott war stets mit den Wenigen — umso größer ist unsere Veranwortung. Gewiß, wir leiden unter den fortgesetzten Kränkungen. Aber diese Krän kungen vertiefen nur unsere Lieb«, sie sind Jessurim schel ahawoh Schmerzen, welch« die Liebe wecken. Unser Bekenntnis ist das Psalmenwort: „Ich sterbe nicht, nein, ich leb« und ich ver künde die Taten Gottes."" Noch im Sterben bekennen wir Gott, selbst unser Tod ist ^in Zeugnis für ihn. So sind wir in Wahrheit „ein Priesterreich und ein heiliges Volk."" Das Reichsschulgesetz - und wir. Von Oberlehrer Spatz, Rexingen. In diesem Winter soll der Reichstag das neue Reichsschulgesetz beraten. Es ist die vielumstrit lenste, brennendste innerpolitische Frage, die die junge deutsch« Republik bewegt. Die Weimarer Verfassung vom Jahre 1919 brachte nach heftigen Kämpfen schließlich die Schulfrage durch ein Kom promiß zum verfassungsmäßigen vorläufigen Abschluß, es einer ruhigeren Zukunft überlassend, die Auslegung für den vieldeutigen Artikel 146 in einem Reichsschulgesetze zu schaffen. Dieser Artikel lautet: „Das öffentliche Schulwesen ist organisch zu gestalten. Auf einer für alle gemeinsamen Grundschule baut sich das mittlere und höhere Schulwesen auf. Für diesen Aufbau ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlage und Neigung, nicht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung oder das Religionsbekenntnis seiner Eltern, maßgebend. Innerhalb der Gemeinden sind indes auf Antrag von Er zichungsberechtigten Volksschulen ihres Bekenntnisses oder ihrer Weltanschauung «inzurichten, soweit hierdurch ein geordneter Schulbetrieb, im Sinne des Abs. 1 nicht beeinträchtigt wird. Der Wille der Erziehungsberechtigten ist möglichst zu berücksichtigen. Das Nähere bestimmt die Landesgesetzgebung nach den Grundsätzen eines Reichsgesetzes."" Man sollte nun meinen, die Gemeinschaftsschule müsse überall in Deutschland künftighin die Regelschule sein, die Bekennt nisschule dürfe nur unter gegebenen Voraus setzungen zugelassen werden. Unterzichen wir aber die Kulturprogramme der deutschen Religions gemeinschaften und der politischen Parteien einer Durchsicht, so wird es uns klar werden, daß das kommende deutsche Reichsschulgesetz in der Praxis die Bekenntnisschule an die erste Stelle rücken und auch die Gemeinschaftsschule zu einer christlichen Simultanschule ausgestalten wird. Aus dem katholischen wie aus dem evangelischen Lager ertönt der Ruf nach der Bekenntnisschule ganz einmütig. Wenn der Staat glaubt, die Erziehung zum staatsbewußten und staatsbejahenden Staats bürger als das Erziehungsziel festsetzen zu müssen.