Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 16 (16.11.1926)
- Date
- 1926-11-16
- Page
- [Seite] (sequence 4)
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— 354 — fern tragen sollte- In keinem anderen Sinne ist die Stelle (2. B. M. 19,5) zu fassen: „werdet ihr nun meiner Stimme gehorchen und meinen Bund halten, so sollt ihr mein Eigentum sein vor allen Völkern; denn die ganze Erde ist mein-" „Tie ganze Erde ist mein," spricht so ein Ratio nalgott? Heißt das nicht: wenn der Gott, dem die ganze Erde gehört, der der Herr der ganzen Welt ist, sich ein besonderes Eigentum vor allen Völkern auserwählt, so kann er nur die Absicht haben, durch dieses auserwählte Volk für alle zu sorgen? So ist es auch zu verstehen, wenn Israel (2. B M- 4,22) „der erstgeborene Sohn Gottes" genannt wird. Ter erstgeborene Sohn ist Israel nicht bloß deshalb, weil es Gott zuerst unter allen Völkern erkannt hatte, sondern weil es den Beruf hatte, der dem Erstgeborenen überall zugewiesen war, der Priester des Hauses, hier der Welt zu sein und alte-Menschen zur Er kenntnis Gottes zu führen. Wenn aber Israel der erstgeborene Sohn Gottes ist, so müssen alle Völker Gottes Kinder sein, also ist Gott de r W e l t e n g o t t. Tas und kein gnderer ist der Standpunkt der Thora. Sie beginnt mit der Schöpfungsgeschichte, wie jedermann bekannt ist: „Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde." Ist da noch Raum für einen anderen Gott? Ein einziges Menschenpaar hat Gott geschaffen — nach seinem Bilde, im Bilde Gottes schuf er den Menschen (s. B. M. 1,27), von diesem Paare stammen alle Menschen ab, die ursprünglich eine Sprache hatten — zeigt sich darin nicht der Weltengott, der Gott aller Menschen? Auch die Völkertafel (l. B. M. 10) ist ein Zeugnis „für die ursprüngliche Gleichberechtigung aller Völker." Und weit davon entfernt bei der Erwählung Abrahams und seiner Nachkommen einen Geist der Ausschließung zu bekunden, zeigt die Bibel deutlich ihren Universalismus. Abra ham wird gesegnet „und in dir sollen gesegnet werden alle Geschlechter auf Erden" (1. B. M. 12,8), ebenso heißt es von Abraham, als ihm Gott die Zerstörung Sodoms ankündigt: „sintemal er ein groß und mächtiges Volk soll werden, und alle Völker auf Erden in ihm gesegnet werden sollen" (1. B. M- 18,18) und bei der sog. Opferung Jsaks (1. B. M- 22,18) „und durch deinen Samen sollen alle Völker auf Erden gesegnet werden." An Jakob erging die Verheißung (1. B. M. 28,14) „durch dich und deinen Samen sollen alle Geschlechter auf Erden gesegnet werden." Im Segen Moses (5. B. M. 33,3) kann man den vorliegenden hebräischen Wortlaut beim besten Willen nicht anders übersetzen als: „auch liebt er (Gott) die Völker (Luther: wie hat er die Leute so lieb!). Alle ihre Heiligen sind in deiner Hand." Und hat nicht Gott, lange bevor er Ahraham berief, .mit Noah einen Bund geschlossen (1. B. M. 6,18; 9,9)? Tie angeführten Stellen — alle Geschlechter, alle Völker auf Erden — lassen sich wohl kaum nationalistisch auslegen. Der Grundgedanke \ von Einheit der Menschheit und der Gleichheit (aller Menschen vor Gott tritt aber auch in einzelnen Gesetzen der mosaischen Lehre klar f hervor, wenn sie auch dadurch als nationalistisch l erscheinen mögen, daß sie zuerst nur an das Volk Israel ergingen. Das konnte auch gar nicht anders - sein, da das Volk Israel nach seinen Stammvätern zum Träger der Gotteslehre berufen war und von ihm das Gottesgeboi allmählich aus die Menschheit übergehen sollte. Die Verpflichtung zu den Gottesgeboten war zunächst bloß dem nationalen Israel auferlegt, aber die Verpflichtung der Uebung derselben gegen andere, natürlich bloß der Sittengesetze, der Gesetze des Rechts und der Liebe, bestand gegen alle Menschen ohne Ausnahme. So sind die Verbote des Meineids, des Raubes, des Diebstahls, des falschen Zeugnisses, des Gelüstens nach fremdem Eigentum im Dekalog ganz allgemein aufgestellt (2. B. M- 20). Eben so allgemein sind die bald daraus folgenden ausführlicheren Gesetze über die äußeren Rechtsverhältnisse gehalten z. B. „wer einen Men schen (isch — 3. B. M- 24,17 kol nesesch adam, irgend einen Menschen) schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben" (2. B. M. 21,12). Feierlich wird erklärt (3. B. M. 24,22): „es soll einerlei Recht unter euch sein, dem Fremdling wie dem Einheimischen; denn ich bin der Herr euer Gott." Tiefer Zusatz, „ich bin der Herr, euer Gott," der gerade bei Rechts- und Sittengesetzen säst überall vorkommt, darf sicher dahin verstanden werden, daß Gott, der Hepp der ganzen Welt, in Bezug auf Recht und Liebe keinen Unterschied zwischen Israel und den anderen Völkern zulassen kann. Nirgends bei den Rechtsge'etzen wird ein Unterschied zwischen Israeliten und Nichtisraeliten gemacht, als ob sie dem Israeliten gegenüber beobachtet werden müßten, dem Nichtisraeliten gegenüber keine Geltung hätten. Sie sind ganz allgemein gefaßt, wofür Beispiele ohne Zahl sich anführen ließen (man sehe z. B. 2. B. M. 23,1 ff.). Und immer kehrt die ausdrückliche Vorschrift wieder: den Fremdling sollst du nicht drücken (z. B. 2. B. M. 22,20; 23,9 u. ö.). Dazu wird die Begründung ^gegeben: ,chenn ihr seid auch Fremdlinge im Aegypterlande gewesen", „denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, dieweil chr auch Fremdlinge im Aegypterlaiü» gewesen." Dieselbe Begründung finden wir auch zu 3. B. M. 19,33,34: „wenn ein Fremdling bei dir in euerem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden. Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben, wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Aegypterland. Ich bin der Herr euer . Gott."