Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 15 (1.11.1926)
- Date
- 1926-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 20)
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ausführt und alles dies geltend macht und noch manche andere Gründe, die ich aber nicht anführen will. Damit Sie aber erkennen, daß dem Talmud der Verlust eines Auges oder sonstigen Organes nicht als ein« Kleinigkeit erscheint, will ich Ihnen sagen, was er alles unter „Ersatz für Auge" versteh. Zunächst Ersatz sür den Verlust des Auges, also eine Entschädigung für den Verlust des Augenlichtes und der Arbeitsfähigkeit, eine Sache, welche heutzutage im Rentenverfahren täglich vorkommt. 2. Heilungskosten; 3. Schmerzen-geld; 4. Arbeitsverfäumnis während der Arbeitsunfähigkeit; 5. Entschädigung für die bleibende Entstellung. Also ganz erkleckliche Geldleistungen! Der Talmud hat auch nicht von sich aus diese Verpflichtungen ausfgestellt, sondern hat sie bereits in der Thora, im gleichen Kapitel 21 aufgestellt gefunden." Ich:"„Wenn aber jemand dieses „Auge um . Auge" nicht in der Weise, wie Sie, talmudgelehrter Herr Levh, dies ausführen, auffaßt, sonsondern als, wie Sie beiläufig erwähnten, „jus talionis" Bergeltungsprinzip, dann wäre vielleicht die allgemeine Meinung im Rechte?" Levh: „Durchaus nicht! Dann steht immer noch fest, daß dieser Satz keine Moral, sondern nur ein Rechtssatz ist. Es ist aber zwischen diesen beiden ein himmelweiter Unterschied. Einen Moralsatz muß man ausführen, er ist ein Gebot; auf. die Ausübung eines mir zustehenden Rechtes kann ich verzichten', in unserem Falle: verzichten, daß meinem Schädiger der gleiche Schaden, den er mir zugefügt hat, auch zugqfügt werde. Ferner: das mir zustehende Recht darf ich mir nicht selber nehmen, ich muß den Richter angehen, daß er mir mein Recht zuspreche und es mir verschaffe. Dieser wird aber zuerst sehr reiflich prüfen und genau das Maß bestimmM^Md das Wie sestsetzen. Aber daß ich selber dem Gegner das Auge aussthlage, das verbietet die Gerechtigkeü und erst recht die Liebe und die Moral." Ich: ,^ch muß Ihnen beipflichten, Herr Levh. Ich kann da nicht begreifen, wie töricht und oberflächlich die Welt dieses Gesetz auffaßt, und ich CANNSTATT Gustav Seüz Kürschner CANNSTATT K6nf£stra$e 46 Telephon: Nr. 644 SA: Nr. 51124 SpahU-fiesM!! fctaer Pelzwaren Carl Weisser um. TtiefM 5». 5*81« Maristraft« 511 Werkslille für 1 Dekorattonsr Maleret Spazierstöcke / Stockschirme Telefon 275 :: Könlgstraße 41 empfiehlt ihre eigenen Fabrikate Cannstatt Reparaturen Albcrl Traub Damen- und Herren- Friieurgesdiäft CANNSTATT Bahnhofitr. 3 » Telefon 3X0 empfiehlt sich bei enikl. Bedienung Paul Mauser SpenalEeschäft für Aussteuer-Artikel Cannstatt Ä>ilhelmstraf>e >8/20 Telefon 522 »Apparate und j Bedarfsartikel! empfiehlt preiswert | Dinkelacker&Cie,Cannstatt j KBeigetpeBe 40 | Sämtliche Photoarbeiten l werden schnell und pünktlich erledigt