Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 15 (1.11.1926)
- Date
- 1926-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
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— 325 — Juden Überhang nicht. Es ist auch vollkommen ausgeschlossen, daß Juden ihn, sei es durch lleberrckung oder Versprechungen, zum Uebertritte be wogen haben. Vor allem stand dem die damalige württembergisch>e Gesetzgebung im Wege, die einen solchen Uebertritt im Lande nicht gestaltete. Sodann hat die wirtschastliche Lage des Knothel durch seinen Uebertritt keine Besserung crsahren, da er, wie noch erwähnt werden soll, nach demselben die kümmerliche Existenz eines Wandcrarmen gesührt hat. Und endlich und hauptsächlich war und ist jede Art von Beeinslussnng Andersgläubiger zwecks Bekehrung zum Judentume durch das jüdische Religionsgesetz streng stens verboten. Tiefes Religionsverbot - es ist ein Ruhmeszeugnis des Judentums hat bei Maimonides Mischne Thora Hilch. Jssure Biah Kap. 13, Abs. 13 ff. (und säst gleichlautend bei Joses Karo im Schulch. Aruch Jore Tea Kap. 268, Ms. 2 und 12) im Anschluß an bab. Talmud Jebam. 47 a und b folgenden überaus bezeichnenden Wortlaut: „Wenn ein Mann oder eine Frau zum Judentume übertreten will, so ist vor allem zu prüfen, ob dies nicht um eines Geldgewinnes oder Erlangung einer höheren Stellung willen, oder vielleicht aus Furcht geschieht. Bei einem Manne ist auch noch zu prüfen, ob er nicht vom Gefallen an einem jüdischen Weibe geleitet werde. Und ebenso bei einer Frau, ob es nicht aus Wohlgefallen an einem jüdischen Jüng linge geschieht. Hat man nun keinerlei Nebenzweck gefunden, so macht man hieraus die Betreffenden mit der Schwere Pes jüdischen Religionsgesctzes und mit der Selbstüberwindung, welches dieses von ihnen als den hieran nicht Gewohnten, verlangen wird, bekannt, damit sie von ihrem Bor haben abstehen sollen. Stehen sie aber dennoch nicht davon ab, und sieht man, daß sie aus Liebe (zur jüdischen Religion) sich zu dieser bc kehren wollen, dann kann man sie aufnehmen. Deshalb hat man auch zur Zeit des Königs Tavid Proselyten nicht ausgenommen, weil man voraus setzte, es geschähe aus Furcht (vor dem damals auf der Höhe seiner Macht stehenden jüdischen Volke). Und ebenso nicht während der Regiernngszeit Salomos, weil man annahm, daß die Pracht und der Wohlstand in Israel sie anlockc. Ein Andersgläubiger, der aus irgendwelchem weltlichen Grunde zum Judentume Übertritt, ist nicht als wahrhafter Proselyt (Ger Zedek) anzusehen. . . Und deshalb lehrten die Weisen (Jcb. 47 b): Proselyten seien für Israeliten nachteilig wie ein Aussatz, denn die meisten von diesen treten nur zu besonderen Zwecken über und erweisen sich dann als Verführer der Israeliten. Sie sernzuhalten ist aber nach ihrem Uebertritte nur schwer möglich". Mansieht aus diesem Zitate, mit welcher Vorsicht und Gründlichkeit man bei der Aufnahme von Proselyten vorzugehen hat. Sie wurden auch angewendet, als Knothel im Jahre 1850 an den Freudenthaler Rabbiner Joses mit seinem Ansinnen herantrat. In einem Schreiben an den Rabbiner Beitel in Breiten schildert er, welche Mühe er sich gegeben habe, um Knothel von seinem Vorhaben abzubringen, aber ohne Erfolg. Knothel habe daraus bestanden, unter Bcob achtung aller religiösen Vorschriften zum Judentume übertreten und dann durchaus wie ein Jude leben zu wollen. Und als R. Josef ihn aus die gesetzliche Unmöglichkeit eines Ucbeitn.tes in Württemberg hinwies, habe Knothel erklärt, er wolle nach dem damals französischen Elsaß, wo volle Gewissensfreiheit bestaich, wandern und dort seinen Uebertritt vollziehen. Aus Bitte des Knothel schrieb nun der Freudenthaler Rabbiner an den von Breiten, daß dieser ihm durch Empfehlung auf seinem Wege nach Straßburg i. E. wciterhelsen möge. Knothel erhielt auch diese Empfehlung, deren Wortlaut vorliegt. In Straßburg angekommen, wurde Knothel vom dortigen Oberrabbiner Aron zunächst abgewiesen. Knothel solle vorerst Kenntnisse der jüd. Religionsgesetze erwerben und dann sich, wenn er wolle, wiedermelden. Ob er zu dem Behufe in Straßburg geblieben ist, kann den Akten nicht entnommen werden. Jedenfalls hat Knothel dieser dem Religionsgesetzc entsprechenden Forderung Genüge getan, denn im folgenden Jahre hat, laut vorliegender Bestätigung, der Mohel Simon Blum aus Bischheim bei Straßburg an ihm in Straß bürg im Hause eines Mannes namens Buchbinder die Aufnahme vollzogen. Genau einen Monat später, am 9. Weadar, verließ Knothel Straß bürg mit einem empfehlenden Zeugnis des dortigen Oberrabbiners, nach welchem er noch die vorschriftsmäßige Erklärung vor einem dreigliedrigen Rabbinatskollegium abzugeben und vor einem solchen das rituelle Tauchbad zu nehmen habe. TaS holte Knothel dann in Freudenthal vor dem dortigen Rabbiner Josef und vor 2 hinzugczogenen Gelehrten: Pinchas Seligmann Grün wald und Ephraim Seligmann Levi laut vorliegendem Zeugnis nach, womit seine Aufnahme in die jüdische Gemeinschaft vollzogen war. Nun begann sein Wanderleben als Armer, für das ihn die Rabbiner Benjamin Millstätter in Karlsruhe und Herz in Jebenhausen mit warmen Empfehlungen für Unterstützung ausgestattet hatten. Ueber Knothels weiteren Lebenslauf liefen Nachrichten nicht bei den Akten. Gründet jüdische Volksschulen! i Als ich vor etwa 40 Jahren in den württembergischen Volks-Schuldienst eintrat, gab es in Württemberg noch 30 israelitische Volksschulen, deren Lehrer den christlichen Volksschullehrern in allen Rechtsverhältnissen gleichstanden. Heute gibt es in Württemberg nur noch 2 öffentliche israe-