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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1926-11-01 · 15 (1.11.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
III (1926-1927)
Issue
15 (1.11.1926)
Date
1926-11-01
Page
[Seite] (sequence 4)
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litisch« Volksschulen: Buttenhausen und Rexingen. In Baisingen und Niederstetten bestehen noch freiwillige Israelitische Konfessionsschulen, letztere auf Kosten der Religionsgemeinschaft. Ter Beamten abbau uyd die „Furcht vor dem Kinde" haben in den letzten Jahren die meisten israelitischen Volksschulen eingehen lassen. Obgleich Württemberg an der konfessionellen Volksschule festhält und die simultane Grund- und Volksschule nicht einmal den größten Städten zugesteht, fällt es den Israeliten in Stuttgart, Hcilbronn, Ulm usw. noch, immer nicht ein, Grund- und Volksschulen ihres Bekenntnisses zu verlangen. Unter diesen Umständen ist es ausgemachte Sache, daß die Israelitische Volksschule in Württemberg in absehbarer Zeit der Geschichte angehören wird. Mein Urgroß Vater, Baruch Elsäßer in Freudental, war der erste staatlich geprüfte israelitische Volksschullehrer Altwürttembergs. Aller Voraussicht nach wird der Urenkel die Reihe der württembergischen israelitischen Volksschullehrer beschließen. An dieser Entwicklung trägt die Schule selbst keine Schuld. Ausweislich aller Prüfungsbefunde haben die israelitischen Volksschulen jederzeit zu den besten Schulen der betreffenden Schulbezirke gehört und stets mit ausgebau en Schulsystemen konkurrieren können. Dem Fleiße und der Arbeitsfreude der israelitischen Lehrkräfte wurde von ihren christlichen Vorgesetzten fast regelmäßig Anerkennung zuteil, was umso höher anzuschlagen ist, als die betreffenden israelitischen Lehrer, bei der bekannten Art der israelitischen Landbevölkerung und jeglichem Mangel an einer Beförderungsmöglichkeit, durchaus nicht aus Rosen gebettet waren. Die israelitischen Lehrer haben es nie daran fehlen lassen, daraus hinzuweisen, daß unter Voraussetzung des Weiterbcstehens der konfessionellen Volksschulen, die israelitische konfessionelle Grund- und Volksschule die beste Schulform auch sür die israelitischen Kinder der Städte sei, weil sie eine direkte Fortsetzung des israelitischen Elternhauses ist und in Erziehung und Unterricht aus der Grundlage des israelitischen Hauses weiterbauen kann. Sie haben auch immer und immer wieder auf das blühende israelitische Volksschulwesen in den rheinischen Städten hingewiesen. Es war alles vergeblich. Wir wurden nicht einmal einer Ent gegnung gewürdigt. Ter doktrinäre Ucberliberalis mus der israelitischen Großstadtmenschen redete sich ein, die evangelische Volksschule sei die gewünschte Gemeinschaftsschule, beruhigte damit sein Gewissen und spottete der rückständigen (oder egoistischen!!) Lehrer. — Tie Zukunft wird ihr hartes Urteil über die israelitische Schulpolitik in Würt temberg sprechen. Wenn die Not der Zeit zum Neubau des israelitischen Schulwesens zwingen wird, werden die bewährten Baumeister fehlen. Man wird von vorn anfangen müssen. Das Verschwinden des israelitischen Volksschullehr^rs aus der Mitte der christlichen Lehrerschaft, 326 - bzw. aus den Reihen der Staatsbeamten, hat auch unangenehme politisch« Folgen für die Juden. Es kann bewiesen werden, daß das Vorhandensein jüdischer Lehrkräfte in den einzelnen Schulbezirken ausgleichend, ausklärend und mäßigend aus etwa vorhandene antisemitische Tendenzen wirkte. Die Schicksalsgemeinschast der Kollegialität erwies sich stets als ein Band, das der Rassenwahn nicht zerstören konnte. Beim Verschwinden der israelitischen Lehrer aus den amtlichen und kollegialen Lehrerkonferenzen wird sich gegebenenfalls der Antisemitismus hemmungslos auswirken können. Auch den empfindlichen Mangel an israelitischen Religionslehrern verdanken wir dem Eingehen der israelitischen Volksschulen. Tas mag zunächst paradox klingen. Es ist aber so. Jüdische Jünglinge aus dem bodenständigen Mittelstände wurden dem Lehrerstande zugeführt in der Hoffnung auf die gesicherte staatliche Anstellung im Volksschuldienste und von vornherein durchaus nicht in der Absicht, im Kantorate und Religionsschulwesen einen mehr oder weniger gesicherten Unterschlupf zu finden. Seitdem nun die Aussicht auf staatliche Verwendung fast ganz aufhörte, ebbte der Andrang württembergischer israelitischer Jünglinge zu den württembergischen Seminaren bedenklich ab. Es muß Hwar zugegeben werden, daß die „israelitisch« Religionsgemeinschaft Württembergs", an die alte Tradition der einstigen „israelitischen Landeskirche" anknüpfend, bemüht ist, die Rechts- und Gehaltsverhältnisse der israelikischen „Religionslehrer" entsprechend den für das staatliche Schulwesen geltenden Gesetzen zu ordnen. Man wird außerhalb Württembergs mit einem gewissen Neid auf die israelitischen Religionslehrer Württembergs blicken, die automatisch in die Gruppen VII, VIII, IX der Gehaltsordnung einrücken, ohne Rücksicht aus den Ort der Ausstellung. Man wird es der israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs auch danken, daß sie darauf hält, ihre Rcligionslehrerschaft auch geistig aus der Höhe der Volksschullehrerschaft zu halten und daß sie sür die Anstellung im Religionsschuldienste prinzipiell die Erstehung der Volksschullehrerprüfungen I und II verlangt. Mit inniger Freude muß cs jeden Lehrer erfüllen, wenn er wahrnimmt, wie sehr das Interesse am Religionsunterrichte in den Städten gewechsen ist und welche Wertschätzung man dort dem Religionslehrer entgegenbringt. Diese Wertschätzung findet häufig in Gewährung von erheblichen Gehaltszulagen ihren klingenden Ausdruck. Und doch sind alle diese Reizmittel nicht stark genug, ein Gegengewicht gegen den Verzicht auf zu erhoffende st a a t l i ch e Anstellung zu bilden. Man traut eben der Finanzkraft, Festigkeit und Stetigkeit der kirchlichen Körperschaft weniger als dem staatlichen Beamtenrechte.

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