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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1926-10-01 · 13 (1.10.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
III (1926-1927)
Issue
13 (1.10.1926)
Date
1926-10-01
Page
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- 274 - Heimen möglich. Trotz wiederholter Bestrafungen setzte er es fthließlich durch, daß man ihn gewähren ließ. Nach wenigen Jahren war er so weit, daß er sich durch Erteilen von Privatunterricht seinen Lebensunterhalt und die Mittel zu weiterer Ausbildung verdienen konnte. Im Alter von 17 Jahren verließ er Fürth und bekleidete dann 10 Jahre lang eine Hauslehrerstelle in Harburg, auch hier seine rabbinischen Studien eifrig fortsetzend und noch nebenher als Buchhalter im Geschäfte seines Prinzipals tätig. Nachdem er noch eine ähnliche Stellung in Laupheim angenommen hatte, kehrte er 1816 auf Wunsch seiner Mutter nach Lauchheim zurück. Seine freiere religiöse Anschauung bestimmte ihn, auf die Lausbahn als Rabbiner zu verzichten und Kaufmann zu werden. Noch im gleichen Jahre verehelichte er sich mit Fromet Neuburger, in der er eine würdige Lebensgefährtin fand. 1817 wählte ihn seine Heimatgemeinde, obwohl er der jüngste Familienvater war, zu ihrem Vorsteher. Und in eben diesem Jahre begann seine vielseitige und erfolgreiche Tätigkeit für die Judenschaft Württembergs. In richtiger Erkenntnis der wichtigsten Grundlage für eine bessere Zukunft der Juden setzte sie beim Schulwesen ein. Im April 1817 richtete Heß an den kurz vorher zur Regierung gekommenen König Wilhelm in einer umfassenden Tenkschrist die Bitte, er möge „in landesväterlicher Fürsorge die Gebrechen des jüdischen Schulwesens durch zweckmäßige Vorkehrungen zu beseitigen geruhen." Gleichzeitig richtete er an den Kirchenkonvent in Lauchheim die dringende Bitte, „daß derselbe den Israeliten in Lauchheim aufgeben mögel ihre Jugend, die bisher keinen Unterricht im Tculschlesen und -schreiben und in der Arithmetik genoß, in die dortige deutsch« Schule zu schicken." Am 13. Juni 1817 richtete Heß, unbekümmert um die Angriffe, die er unterdessen von zelotischer Seite erfahren hatte, eine weiüre Eingabe in gleicher Sache an die Regierung. Einen Ersolg hatte er insofern zu verzeichnen, als der König in Z 4 des Edikts vom 18. Nov. 1817 die Einsetzung einer Kommission für 'das israelitische Kirchen-, Schul- und Stiftungswesen anordnete. Hierdurch ermutigt, reichte Heß i. I. 1818 ein weiteres, von edelster Gesinnung getragenes Promcmoria ein, in welchem er neben den Mängeln des Schulwesens auch jene des Armenwesens sehr eingehend darstellte und, aus die Notwendigkeit der Errichtung einer Zentralstelle für beides hinwies. Tiefe verschiedenen Eingaben hatten vorläufig immerhin den Erfolg, daß sie in die seit langem in Angriff genommenen Vorarbeiten der Regierung für ein die gesamten Rechtsverhältnisse der Juden regelndes Gesetz einen rascheren Zug brachten. Diese Wahrnehmung veranlaßte Heß i. I. 1819 zu der weiteren Eingabe, daß vor Anbringung eines solchen'Gesetzes bei den Kammern auch den Jsraelften des Landes die Möglichkeft zu gutachtlicher Aeußerung gegeben werden möge. Alle von Heß gegebenen Anregungen wurden später im Gesetz von 1828 bzw. in seinen Vorarbeiten berücksichtigt. Im Jahre 1820 richtete Heß, unter Hinweis auf die Verordnung vom 10. Juli 1820. welche die Führung der jüdischen Kirchen- und Familienregister regelte, an den König die Bitte, die Juden zur Annahme deutscher Familiennamen zu veranlassen. Zwar wurde Heß unter Berufung auf die geplante allgemeine Regelung abschlägig beschieden. Aber seine Eingabe hatte doch einen von ihm kaum geahnten Erfolg für die Juden in Jebenhausen. Hier hatten nämlich schon am 26. März 1818 die Vorsteher David Raff und Moses Faist an das königl. Oberamt in Göppingen eine Eingabe gerichtet, in welcher sie mit beigegebener Liste die Annahme deutscher Familiennamen durch 25 jüdische Familienhäupter — darunter auch Moses Löb, der Vater des nachmaligen Kammersängers Sontheim — anzeigten und um Genehmigung und öffentliche Bekanntmachung baten. Die Sache blieb zunächst liegen, bis der Schritt von Heß die einer freiwilligen Annahme deutscher Familiennamen geneigte Regierung aufmerksam machte. Der für die Verzögerung verantwortliche judenfeindliche Göppinger Oberamtmann Seeger mußte hierauf 1821 dem Pfarramte in Bezgenrieth, das 1818—1836 mit dem Psarramte in. Jebenhausen vereinigt war und das deshalb die Familienregister der Jebenhäuser Juden führte, den Auftrag erteilen, ein Verzeichnis der „mit alleiniger Ausnahme ihres Rabbiners" (Maier Levi) von den Jebenhäuser Juden angenommenen deutschen Familiennamen anzufertigen. Am 14. März 1821 legte die königl. Kreisregierung in Ulm dieses Verzeichnis dem Ministerium des Innern zur Genehmigung vor, die bereits am 24. März erfolgte u. z. mit dem Hinzufügcn, „daß man diesen Entschluß der dortigen Juden mit Wohlgefallen ersehen habe')." Tie Entstehung des Gesetzes vom 25. April 1828 -) hat ihren eigentlichen Ausgangspunkt in einer Initiative der 2. Kammer, welche am 19. Juni 1820 vom Könige die Ausarbeitung eines die Verhältnisse der Juden regelnden Gesetzes erbat. Bereits in dem am 1. Oktober erstatteten Gutachten des Ministeriums des Innern wurde dem schon ermähnten Heß'schen Anträge von 1819 Rechnung getragen und für die einzusetzende Kommission die Zuziehung von 4—6 Juden zur Aeußerung über einzelne Fragen empfohlen. Unter den am 18. April für den 8. Mai 1821 nach l) Näheres hierüber in meiner in Bälde erscheinenden .Geschichte der Juden in Jebenhausen und Göppingen." r) Ausführlich behandelt bei Paul Tänzer, die Rechtsverhältnisse der Juden in Württemberg 1806-1828, Stuttgart 1922, S. 68 ff.

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