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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1926-07-16 · 8 (16.7.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
III (1926-1927)
Issue
8 (16.7.1926)
Date
1926-07-16
Page
[Seite] (sequence 5)
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Schuldforderungen an die Untertanen binnen 4 Wochen beim Oberamt anzumelden und Belege einzureichen. Nicht angemeldete Schulden werden hinfällig. Ferner wiick den Juden verboten, mit ein und demselben Untertanen ohne besonderen, vom Oberamt genehmigten Kontrakt Abschlüsse in Gesamthöhe von mehr als 6 G u l d e n zu machen. Ungenehmigte Forderungen verfallen der Konfiskation. Im November desselben Jahres wird der Satz auf 5 Gulden, 1793 sogar auf 4 Gulden herabgesetzt. Jeder höhere Abschluß bedarf besonderer Genehmigung. Waren so die Bestimmungen für den Handel im Murischen Gebiet schon drückend, so galt das erst recht für Geschäfte mit den Bewohnern des benachbarten württembergischen Gebiets. Nach einem Schreiben des Oberamtmanns von Sulz, 1777, ist den Juden außer an den Jahrmärkten der Handel im Württembergischen gänzlich untersagt. Eine einzige Ausnahme macht der Handel mit alten Kleidern, den man „ihnen noch aus Nachsicht zur Zeit gestatten will." Handel auf Bbrg wird strengstens verboten; Außenstände werden mit Einziehung bedroht. Auch ist Juden der Aufenthalt in württembergischen Orten nur für eine einzige Nacht gestattet. Freundlicher zeigt sich — unter der Herrschaft Kaiser Josefs II. - die österreichische Regierung, der im südlichen Schwaben die Herrschaften Ober- > und Niederhohenberg gehörten. Hier wird durch einen Kontrakt vom 15. Mai 1777 (abgeschlossen mit dem österr. Oberamt zu Rottenburg) der lästige und entwürdigende Lechzoll für die Juden der ganzen Umgebung durch eine Pauschalsumme abgelöst. Der Inhalt des Schriftstücks ist kurz folgender: 1. Die Juden der Gemeinden Baisingen, Rexingen, Mühringen, Nordstetten, Tette fee, Haigerloch und Hechingen haben samt Angehörigen und Gesinde in dem Ober- und Nieder-Hohenbergischen Oberamtsbezirke voljse Leibes- und Personalfreiheit. 2. Diese Leibzollfreiheit wird auch auf fremde Betteljuden erweitert. 3. Dahingegen ist der Warenzoll nicht abgelöst. 4. Der Kontrakt gilt für 6 Jahre. 5. Werden der Judenschast noch 30 Geleiter zugestanden, damit sie auch in andern österreichischen Gebieten ihre Verwandten und Freunde — ohne Leibzoll zu zahlen — besuchen kann. 6. Dafür zahlt die Judenschaft jährlich 500 Gulden, die wie folgt auf die Gemeinden verteilt werden: Haigerloch 26 fl., Dettensee 55 fl., Mühringen 100 fl., Nordstetten 75 fl., Rexingen 102 fl., Baisingen 75 fl., Hechingen 67 fl. Daß eine solche menschlichere Behandlung der Juden eine Ausnahme war, beweisen, die Akten der folgenden Zeit, u. a. auch Protokolle ,59 — über den ,^Judeneid", von denen 2 bei den Akten des ehemaligen Oberamts Glatt vorhanden sind. Biel mehr noch scheinen die Dettensecr Juden aber unter den unzuträglichen Wohnungsverhältnissen gelitten zu haben. Die 23 Familien waren in 3 Herrschastsgebäuden untergebracht. Schon 1764 Nagen sie über unzureichendes Nebengelaß. 1781 begibt sich — gegen den Willen des Statthalters in Glatt — eine Deputation zum Fürstadt nach Muri, um betreffend der Wohnungen und anderen Unzuträglichkeiten um Abhilfe zu bitten. Der Fürstabt Geroldus drückt darauf in einem Schreiben aln den Statthalter 1. den Wunsch aus, daß betr. der engen Wohnungen Abhilfe geschaffen werde, und er verbiete 2., daß man -die Juden durch Hinweis auf die laut Schutzbries immer drohende Ausweisung beunruhige . , . . „inmaßen die Juden doch immer auch Menschen sind." Tie Wohnungsverhältnisse scheinen sich indessen nicht geändert zu haben, denn 1796 und 1798 reichen die Juden neue Bitffchriften ein, die erste an den Statthalter, die zweite an den Fürstabt selbst. Eine Abhilfe wird aber auch durch diese Eingaben nicht erreicht; denn als 1813 die 3 Gebäude den Juden käuflich überlassen werden, wohnen immer noch 23 Familien in ihnen; außerdem befinden sich in einem der Gebäude noch Synagoge und Schule! Noch 1836, als der Jude Samuel Eppstein beabsichtigt, Land zu kaufen und ein eigenes Haus zu errichten, protestiert die Ortsgemeinde dagegen! Die Napoleonschen Kriege bringen der Gemeinde große Lasten durch Einquarfierungen. 1800 mutet die Dorfgemeinde den Juden zu, Pferde in Quarrier zu nehmen, obwohl kein einziger Jude Stallung besitzt! Da die Juden vom persönlichen Kriegsdienste befreit sind, werden ihnen Ablösungsgelder auferlegt. Die Gemeinde Dettensee hat 1809 eine Summe von 125. fl., 1814 für dieses und das vorhergehende Jahr 870 fl. zu entrichten. Mit einem weiteren Beitrag für 1815 — dessen Höhe nicht genannt wird — ist sie infolge Geldmangels noch 1817 im Rückstand, so daß sich der Oberamtmann für Ermäßigung verwendet, freilich ohne Erfolg. Inzwischen ist Dettensee 1803 an Hohenzollern- Sigmaringen gekommen. Eine Erleichterung der Lage war mit diesem Uebergang für die Juden nicht verbunden. Im Gegenteil versuchte die Regierung in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts die Zahl der Judenfamilien etwas zu verringern, indem sie jahrelang beim Ablchen von Schutzjuden den Schutz nicht weiter übertrug. Ohne Schutzbewilligung war aber bekanntlich den Juden das Heiraten untersagt. Die Folge war, daß die Juden im allgemeinen sehr spät zum Heiraten kamen. Schon 1809 — also vor der genannten

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