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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1926-07-16 · 8 (16.7.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
III (1926-1927)
Issue
8 (16.7.1926)
Date
1926-07-16
Page
[Seite] (sequence 2)
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LandeSverhände mit mehr als 40000 Seelen erhalten für je 40000 Seelen einen Vertreter. Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund Alt als Landesverband im Sinne dieser Verfassung. Der Rat wählt aus seiner Mitte auf die Tauer eines Wahl abschnittes einerr Präsidenten, zwei Stellvertreter des Präsidenten, einen Schriftführer, einen Schatz * meister und deren Stellvertreter. Neben dem Rate ist das Hauptorgan des Reichsverbanhes die auf die Dauer von 6 Jahren bestellte Reichstagung, die aus etwa achtzig Abgeordneten und aus zwanzig vom Rat des Reichverbandes « auf den Vorschlag kultureller Organisationen ein berufenen Mitgliedern besteht. Diese achtzig Abgeordneten werden von den Landesver bänden, und zwar je einer für 6 000 Seelen ge wählt. Auch hier können Landesverbände, die weniger als 6 000 Seelen zählen, gemeinsam die Abgeordneten wählen, die auf die Gesamtzabl ichrer Bevölkerung entfallen. Die Zuwahl der zwanzig Mitglicker der kulturellen Vertreter, von denen 6 von den theologischen Lehranstalten, vier von den Lehrcrverbänden, zwei von den Kantorenverbänden, zwei von der Zentralwohlfahrtsstelle, sechs von den auf das Reich sich erstreckenden nicht politischen Vereinsorganisationen vorgcscklagen werden, soll der Versammlung, die alle drei Jahre zusammentritt, das besondere geistige Gepräge verleihen. ‘ Zu den Aufgaben der Reichstagung gehört die Beschlußfassung über etwa benötigte Abänderungen der Verfassung des Reichsverbandes und die Fest setzung des ordentlichen und außerordentlichen Be darfs und der Deckung des Bedarfes. Die Bckürfnisse des Reichsverbandes werden auf die Landesverbände nach der Seelenzahl um gelegt. Tie finanziellen Anforderungen des Reichs verbandcs sollen aber möglichst bcscheideti sein. Die Umlage darf daher nicht mehr als 75 Pfg. für den Kopf der jüdischen Bevölkerung betragen. Das bedeutet bei 600 000 deutschen Juden eine jährliche Beitragseinnabme von 450000 Mk. Ter Reichsverband soll über die Verwendung der für die jüdische Religionsgemeinschaft vom Reich zur Verfügung gestellten Beiträge beschließen. Das Inkrafttreten der Verfassung ist für den 1. Januar 1927 geplant. Bis dahin sollen sich die Landesverbände über ihre Annahme, schlüssig ma chen. Ter Verband kann nicht zustandekommen, wenn nicht der Preußische und Bayerische Landes verband ihren Beitritt erklären. Tie vorgeschlagene Verfassung darf in allen ihren Teilen als geeigneter Weg zur Erreichung der so dringend notwendigen Gesamtorganisition der deutschen Juden bezeichnet werden. Möge der 18. Juli die erhoffte Einigung herbeiführen! Die Grenzen der jüdischen Jugendbewegung. Von Tr. Alfred Marx (Frankfurt a. M.) Ohne befürchten zu müssen, auf großen Widerspruch zu stoßen, kann man die Behauptung aus stellen, daß die bürgerliche deutsche Jugendbewegung als einheitliche geistige Bewegung heute ausgespielt hat. Im Sommer 1897 entstanden, ist sie heute zerfallen oder erstarrt. Ursache dieses Niedergangs erschließt uns ein Blick in die jugend liche Seele. Kein Kind gleicht dem andern, eines jeden Seele hat ihre individuelle Prägung; das eine ist mutig, das andere zaghaft, das eine flüchtig im Erfassen, das andere tief und gründlich. Und doch strahlt der gleiche Glanz aus unserer Kinder Auge», ein gemeinsames Leben durchflutet ihre Seelen: Wie der Körper des Kindes nichts anderes will als einer ihm innewohnenden Kraft folgend zu einer harmonischen Gestalt sich entwickeln, so will sich seine Seele dehnen unh weiten in der Fülle der ihr gespendeten Eindrücke. Es ist die unschuldige Naivität, das gläubige Hingegebensein an die Eindrücke, die es empfängt, das uneingeschränkte Vertraue», seine A l l a u s g e s ch l o s s c » h e i t, die das Kind Kind sein lassen. Das Kind ist der verkörperte Glaube an das Gute im Menschen. „Unschuld ist das Kind und Vergessen, ein Ncubeginnc», ein Spiel, ein aussichrollendes Rad, eine erste Bewegung, ein heiliges Jasagen." Neue ungekannte Kraft durchströmt des Jünglings Körper; es erwacht in ihm — sit venia vcrbo — das körperliche Gefühl seiner selbst. In der subjektiven Färbung seiner Empsindungen, seines Strebens wird er Mann: Er horcht in sich hinein, reflektiert über sich, fühlt sich als selbstverantwortliche Individualität innerhalb seiner Umgebung, empfindet das Bedürfnis, etwas Eigenes zu schaffen, sucht seine Lebensaufgabe. In seiner objektiven Stellungsnahme zum Leben bleibt er ganz Kind: unbeschwert durch innere Erfahrung, die ihm die Eitelkeit, Lüge, den Neid und Haß der ihn umgebenden > Welt unwiderlegbar zum Bewußtsein gebracht hätten, ungebrochen in seinem Glauben an das Ideal eines harmonischen, edlen Menschentums; aber auch bar jeder tiefcrgehenden Erkenntnis der Kompliziertheit unseres volkswirtschaftlichen und kulturellen Lebens, fähig einmaliger höchster innerer Anspannung; unfähig aber ein seinem Inneren angemessenes Leben schöpferisch zu gestalten und dauernd fcstzuhalten. Ein weiterer Gesichtspunkt, der uns die Zersplitterung und Lähmung der Jugendbewegung verständlich zu machen vermag, ist die Veränderung unseres gesamten geistigen Lebens im letzten Jahrzehnt. Als Karl Fischer mit seinen Wandervögeln im Sommer 1897 in einfacher Kleidung feine Wanderungen begann, die alten Volkslieder und Volkstänze zu neuem Leben erweckte, in

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