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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1926-07-01 · 7 (1.7.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
III (1926-1927)
Issue
7 (1.7.1926)
Date
1926-07-01
Page
[Seite] (sequence 2)
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Mütter die Seelenkultur ihres Kindes unendlich bedeutsamer als die Aneignung irgend einer Sprach- und Fachkenntnis durch ihr Kind. Es ist nicht nur die Verletzung eines biblischen Gebotes, sondern die lieblose Mißachtung einer heiligen Elternverpslichtung, wenn Eltern das Bibelgebot übertreten: „Lehret eure Kinder Gottes Worte!" Es ist eine unverständliche Fol gerung der Unkenntnis vom Judentum unter den Eltern, daß sie der Schule zumuten, das Maß der religiösen Bildung zu verringern und das Hebräische aus dem Untcrrichtsbetrieb völlig auszuschalten. DieHnzige sinngemäße Folgerung der .Unkenntnis vom Judentum sollte vielmehr lauten: W i r ”(£ 11 e r n müssen u m unserer K i n der willen uns mühen, uns selb st eine ausreichende Kenntnis vom Juden tum anzueignen! Wenn Eltern die beglückende Befeligung kennen würden, mit ihren Kindern von Gott und den reli giösen Gedanken des Judentums zu sprechen, sie würden alles daran letzen, die religiösen Lehr meister ihrer Kinder zu werden. Es sollte der natürliche Ehrgeiz jüdischer Eltern sein, ihren Kindern die ersehnten Antworten nach dem Woher und Wozu zu geben, die für den werdenden Menschen Entscheidung bedeuten. Kein Lehrer kann hier Vater und Mutter ersetzen! - Wir beten täglich oder sollten wenigstens täglich beten: „Sprich mit deinen Kindern von Gott, wenn du in deinem Hause sitzest, wenn du auf dem Wege gehen, wenn du dich niederlegst und wenn du aufstehest!" Hier hat die Thora ein wun dervotles Erziehungsprogramm ausgestellt: Nütze deine Freistunden für dein Kind, sprich mit ihm am Tische des Hauses, aus Wanderungen in Gottes freier Natur, bete pnt deinem Kinde am Abend und am Morgen, und dein Kind wird in dir nicht nur den sehen, der es mit Nahrung und Notdurft versorgt, sondern in dir den Lehrer,' den Priester lieben und verehren. Wir klagen, daß die Ehrfurcht unserer Kinder vor den Eltern nicht mehr so« tief ist, wie wir sie für unsere Eltern empfunden haben. Vielleicht liegt das daran, daß die jüdischen Kinder ihre Eltern heute nicht mehr beten sehen, daß sie sich um ihre religiöse Erziehung gar nicht kümmern. Das Jüdische Lehrhaus hat hier eine große heilige Aufgabe. Seine Tore sind weit geöffnet: Kommet undlernet! Die Geschichte der jüdischen Gemeinde in Dettensee. 1) Von Gustav Spier, Haigerloch. Wenn man von Horb über Nordstetten nach Südosten wandert, gelangt man nach etwa einstündigem Marsch zum Dorfe Dettensee. Hier bestand bis vor kurzem eine ansehnliche jüdische Gemeinde, nächst Hechingen und Haigerloch die dritte 136 — im Gebiet der Hohenzollerischen Fürstentümer. Das Dorf Dettensee gehörte bis zum Jahre 1803 mit einer Anzahl von Nachbarorten dem Kloster Muri in der Schweiz. Unter dem schütz der Fürstäbte von Muri und ihrer Statthalter zu Glatt am Neckar ist die jüdische Gemeinde in Dettensee entstanden. Der erste Schutzjude scheint um 1720 nach Dettensee gekommen zu sein. Als nämlich der Statthalter von Glatt im Jahre 1764 eine Umfrage betr. der Schutzverhältnisse der Tettenseer Juden vornimmt, erklärt der 70-jährige Jacob Löw, er sei über 40 Jahre im hiesigen Schutz, ohne jedoch einen Schutzbrief zu besitzen. Da alle andern Juden erst seit 28, 19 und weniger Jahren am Orte zu wohnen angaben, ist der genannte Jacob Löw als der erste Jude in Dettensee anzusehen und seine Niederlassung auf die Zeit um 1720 anzusetzen. Von den 23 zur Zeit der Umfrage ansässigen Juden besaßen nur 7 Schutzbrief«, von denen der älteste aus dem Jahre 1745 stammte. Doch sind keineswegs seit diesem Jahre systematisch Schutzbriefe ausgegeben worden. Der größte Teil der Judenschaft war noch nach diesem Jahre ohne Schutzurkunde zugezogen. Die Juden wohnten in herrschaftlichen Gebäuden und hatten 1764 an Schutzgeld und Hauszins für jede Familie 12i/? Gulden zu zahlen, Witwen zahlten die Hälfte. Lazarus Benedict gibt an, niemals (seil 28 Jahren) Schutz- und Mietsgeld entrichtet zu haben. Sein Bruder, der Hofjude, habe ihm vas vermittelt. Aus der Folgezeit ist eine große Anzahl Schutzbriese erhalten. Im Gegensatz'zu denen der Haigerlocher Juden, die immer für die gesamte Gemeinde ausgestellt sind, lauten die Dettenseer Schutzurkunden stets nur aus einen einzelnen Namen. Nach einem Bericht des Vogtes von Dettensee an den Amtmann in Mühringen wurde dies grundsätzlich so gchandhabt. Vom Jahre 1766 bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts enthalten die Briefe durchweg die Klausel, daß der Schutz mit und ohne Grund jederzeit aufgehoben werden könne. Um 1773 haben die Juden zu entrichten: 2 fl. Einzugsgeld, 15 fl. jährliches Schutzgeld und Mietszins, außerdem den „Wassertaler" an die Dorfgemeinde. Die Judenschaft selbst beschloß im Jahre 1749 mit Genehmigung der Herrschaft von jedem zuziehenden Glaubensgenossen 3 Gulden Einzugsgeld zu erheben und zwar zur Bestreitung der Kosten „für erkaufte zehen gebotten (-Thorarollen) und andere nothwendigkeitten in der Synagog." Ferner sollte wöchentlich i» Batzen für die Armenkasse erhoben werden. (Fortsetzung folgt).

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