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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1926-05-16 · 4 (16.5.1926) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
III (1926-1927)
Issue
4 (16.5.1926)
Date
1926-05-16
Page
[Seite] (sequence 7)
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zu welchem zahlreiche Einladungen ergangen waren. Die Erschienenen setzten sich zusammen au« Angehörigen der verschiedensten Berufsarten und Parteien. Gegenstand war: »Der Kampf um den Talmud." Den ersten Bortrag hielt der Vorfitzende der Ortsgruppe, Stadtpfarrer a. D. Lamparter. Er legte vor allem die geschichtlichen Verhältnisse dar, unter welchen der Talmud entstanden ist, und kam zu dem Resultat, daß dieser, mag un« auch manches an ihm fremdartig erscheinen, doch ein Kulturdenkmal ist, welches nicht bloß dem Judentum die wichtigsten Dienste geleistet hat, sondern aus dem uns noch heute der Geist ernsten Strebens nach Recht und Sitte und der warme Hauch der Nächstenliebe entgegenweht. Den sittlich-religiösen Teil, des Talmud behandelte in einem zweiten Vortrage Rabbiner Dr. Cohn. Er legte zunächst die eigenartige Struktur des Talmud dar und ging dann auf die Angriffe über, welche immer wieder auf die Sittenlehre deshalb gemacht werden, als ob er den Juden jede Gemeinheit und Feindseligkeit den Fremden gegenüber gestatte, indem er die Beschuldigungen mit treffenden, von dem gegenteiligen Geist beseelten Worten des Talmud wider- 73 - legte. Die Borträge machten auf die Anwesenden sichtlichen Eindruck und haben gewiß dazu> beigetragen, 2rrtümer und Vorurteile über den Talmud zu zerstreuen. Stuttgart. Angabe de« Religionsbekenntnisses bet polizeilichen Anmeldungen. 2m Amtsblatt de« Württembergischen Ministeriums des Innern, das soeben ausgegeben wm»e, macht RegierungSrat Reihling auf ein Urteil de« ersten Strafsenats de« Berliner Kammergericht« aufmerksam. Darnach stehen die Bestimmungen dex Äolizeiverordnnng, daß bei der polizeilichen Meldung tfie Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft anzugeben sei, nicht in Widerspruch mit Artikel 136 Absatz III der Reichsverfassung, der lautet: »Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Ueberzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur so weit da« Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert." — Das Urteil macht nämlich darauf aufmerksam, daß die Religionsgemeinschaften das Recht zur Erhebung von | Steuern haben und daß die Steuermeldungen vielfach Mineralbad „Leuze", Inscllbad Hallestelle »Lease* an der König-Karl-Brü<±e Altbewährtes Heilbad gegen Nerveiuchwldicn, RheomaHamtu. JsdilAs, UniaUfolgen, Hers« und Frauenleiden. Berger Sprudel In rein natürlicher Füllung. Steuerberatung FardaraqMlnzai*, Aufwertung, VertrAg«. Testawaute, Eingabe» durch erfahrenen und geprüften Fachmann Hirschkanzlei Stuttgart Kdubsiddrafe 1 Telefon M2S OBELTRAN SPORT Steht Ihnen ein Umzug bevor und ist Ihnen an einer errtklasslgen Ausführung gelegen, so wenden Sie sich an das Möbeltransport - Speslalhaus BULUNGER & UNGLERT STUTTGART. Rosenbergstr. 26a/J8. SA. 23017 Fachmännische Beratung, Geschultes Personal Kosten voranacbUi Persönliche Latin ge tung Paul Wagner STUTTGART Leonhardsplaix 1 Ela«. HaaptrtlUer.tr. Fernsprecher 251 SO, fegr. 1SOS empfiehlt zur Frühjahrspuifcrei sanflkhe Wasdiu. RCllIgMgSMlflCl ••Wie ■•MölaiiafC.lMB' kcnca Jhre Zufriedenheit fidteri mir Jhre Empfehlung fl. Marquardt Dampfwäfiherei Vaihingen a.F.-Tc%°" Julius Hirschfelder Stuttgart MarienstraJBe 32 * Das Haus für fesche Damenkleidung * Steter Eingang aparter Nenheiten in erlesenem Geschmack bei sehr mfifiigen Preisen

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