Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 2 (16.4.1926)
- Date
- 1926-04-16
- Page
- [Seite] (sequence 4)
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.. u i'imji., iWin.u.m,'n - 26 — ppp^.. .... Tjj, |. lichrt, als Kastengeist und Rationaldünkel die Völker zerklüftet, sondern auch das herrliche Wort gepredigt: „Laßt euch kränken, kränkt nicht wieder, höret euren Schimpf und erwidert nichts, tut alles aus Liebe, bleckt unter Schmerzen fröhlich, dann seid ihr Gottesfreunde und strahlend wie die Ssnne, wenn sie aufgeht in chrer Pracht." Beiträge zur Geschichte der Äuden in Württemberg Die israelitische Gemeind« Nordstetten. Bon Rabbiner Tr. Schweizer, Horb. Durch Anordnung des Oberrats der isr. Religionsgemeinschaft Württembergs v. 12. Okt. 1925 ist die isr. Religionsgemeinde Nordstetten, Lberaml Horb, aufgelöst worden. Ein einst blühendes, reich gesegnetes, durch innige Religiosität ausgezeich netes Gemeinwesen hat damit ein Ende gesunden. Aber die Gottesgemeinde des Ortes, den einst der Dichter Berthold Auerbach besungen, dessen kernfeste Torsgestalten durch seine Romane und Bolkserzählungen in der ganzen Kulturwelt be kannt geworden sind, verdient es, daß das Ge dächtnis an seine ruhmreiche Vergangenheit fest gehalten wird. Hat doch in diesem Dorfe am Freitag, 28. Februar 1812 (Schuschan Purim 5572) Berthold Auerbach das Licht der Welt er blickt. Birgt doch der isr. Friedhof unter rauschen den Tannen das Grab des Dichters. Juden aus Bayrisch-Schwaben (Auerbach, Hür den, Kriegshaber)), sind es gewesen, die von den Herren Keller von Schleitheim am Beginn des 17. Jahchunderts die Erlaubnis zur Ansiede lung in Nordstetten erhielten. Die Obecherrschast über diese Gutsherren aber war bis zum Unter gang des heiligen römischen Reiches deutscher Nation bei dem kaiserl. österreichischen Erzhaus geblieben. Die Juden von Nordstetter hatten also die kaiserlichen Anordnungen zu befolgen, und das war ihnen auch nicht schwer geworden; denn in Wien saß damals der tolerante und humane Joseph II. auf dem Throne. Die Juden hatten am meisten von den Heimsuchungen durchziehender Heere zu fürchten. Der Bauer behielt, wenn es nicht gleich an Leib und Leben ging, doch wenigstens Acker und Pflug, die Habseligkeiten der Nordstetter Juden aber waren im Jahre 1796 beim berühmten Rückzug Moreau's durch den Schwarzwack schwer bckroht. Ein lustiger Anschlag des israelft. Gemeindevorstehers (Parnas) Mayer Auerbacher half über alle Sorgen hin-, weg; er ließ ein großes Faß mit rotem, tüchtig mit Branntwein vergeistigten Wein vor seinem Hause aufstellen und auf einen Tisch gefüllte Flaschen setzen/um gefährliche Quartiermacher und Nachzügler zu bewirten und abzulenken. Die List gelang das Ungewitter zog vorüber. Im Jahre 1772 bestand die Nordstetter Judengemeinde aus 18 Familien. Jede dieser Familien mußte der Gutsherrschast eine Rezeptionsgebühr von 30 Gulden, ein jährliches Schutzgeld von 15 Gulden, an Nebengebühren 2 Gulden 11 Kreuzer 3 Heller, außerdem 2 Gulden an die Dorfgemeinde bezahlen, endlich das Ihrige beitragen zu den beträchtlichen Kosten für den Kultus. Bemerkenswert ist noch die Tatsache, daß jeder Besitzer von einer Thorarolle in seinem Hause eine Steuer-Abgabe an die kaiserl. Kammer entrichten mußte. Ein diesbezüglicher Erlaß des K. K. Oberamts in Hohenberg, d. d. Rottenburg (Sitz des vorderösterr. Landvogts) 31. Jänner 1789 besagt: „Se. Majestät haben gütigst zu entschließen geruht, daß die Entrichtung der von den Juden für die Erlaubnuß, das Gebeth zu Hause mit Ausstellung der Thora verrichten zu dürften zu bezahlenden Taxe jährlicher 50 fl. an das Kameral aufzuhöhren habe, dagegen aber der jenige, der eine Thora in seinem Hause aufstellen will, HO fl. als eine festgesetzte Taxe in die Judengemeindskasse, außerdem aber auch nichts mehr dafür zur Judengemeinde bezahlen und für die jüdische Normalschulen verwendet werden solle. Welche der Judenschaft zu statten kommende aller mildeste Gnadensbezeugung dem sreyherrl. Amt zur Kundmachung und Nachachtung der dortigen Judenschaft auch zu selbstseitiger Benehmung in Betreff des abzuführenden Taxes eröffnet wird." Auch eine besondere Türkenkriegsteuer mußte die Judenschaft wie die anderen Bewohner ent richten. Bemerkenswert sind die Krie'gslieserunzen, die von den Juden als den damaligen Kauf¬ und Handelsleuten erhoben worden sind. Bon Freiburg im Breisgau, dem Sitz des Kais. Ober gerichts erhält das Rottenburger Oberamt den Befehl, unterm 8 .Juni 1789, dem Freyherrl. v. Schleitheim'schen Amt in Nordstetten und der dortigen Judenschaft mitzuteilen: „Se. Majestät haben den Juden, deren Stellung zum Militär der Zeit bloß auf das Fuhrwesen, mittels Verordnung vom 7. Julius 1788 beschränket gewesen, auch die D i e n st l« i st u n g wie andere christlichen Unterthanen unter das Feuergewehr, wenn sie lieber da, als unter dem Fuhrwesen zu dienen verlangten, neuerlich eingestanden." Ein schöner Beweis für die humane, gerecht denkende Gesinnung des Kaisers Josef. Er war es auch, der unterm 23. Juli 1787 wegen der Annahme von festen Familiennamen eine Verordnung erließ, in welcher es heißt: „Alle bisher in der jüdischen Sprache, oder nach dem Orte, wo sich einer entweder für beständig, oder auch nur auf eine Zeit aufgehalten, z. B. Schulen, Töplitz üblich geweste Benennung haben gänzlich aufzuhören. Icker Hausvater wird den für seine ganze Fßmilie bestimmten Bor- und Geschlechtsnamen längstens bis letzten November 1787 an den Ortsmagistrat oder an die Ortsobrigkeit, wo er zu wohnen oder fich auf zu halten befugt ist, in teutscher Sprache schriftlich anzuzeigen und diese