Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- III (1926-1927)
- Issue
- 2 (16.4.1926)
- Date
- 1926-04-16
- Page
- [Seite] (sequence 3)
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Ihr LehrAut hat SüO nach derüblichett Zeitrechnung Juda, ,^>er Heilige" nach den Ueberlieserungen der palästinensischen Hochschulen gesammelt, " und nach sachlichen Gesichtspunkten geordnet. Dieses Sammelwerk, Mischnah — ,^>as zu Lernende" — genannt, wurde nun in den Lehrhäusern Palästinas und Babels ausgelegt, im Einzelnen biblisch begründet und mit ähnlichen Sammlungen verglichen, es wurden die leitenden Gesichtspunkte herausgestellt und für die Praxis des Lebens notwendig gewordene Bestimmungen getrosten. Diese Erörterungen in Form freier Diskussion mit Abschweifungen aller Art, erbaulichen, geschichtlichen, allgemein wissenschaftlichen Inhalts wurden im knappen Lapidarstil schriftlich festgehalten. Aus den jahrhundertelang festgesetzten Sammlungen solcher Protokolle über Debatten zu den einzelnen Mischnahstücken entstand die Gem a r a -Erläuterung. In Palästina legte R. Jochanan im 3. Jahrhundert zu einer solchen Protokollsammlung den Grundstein, aus der der j e r u s a l e m i s ch e Talmud erwuchs. Für Jochänans Denkart ist ein Predigtstück bezeichnend: Als die Aegypter auf chrer Verfolgung der eben befreiten Israeliten im Meere den Tad fanden, wollten die Engel ein Loblied auf den Untergang der Sklavenhalter singen, doch Gott wehrte es chnen: „Meiner Hände- Werk sinkt ins Meer und ihr wollet jubeln?" In Babels Lehrschulen haben Rab und Samuel begonnen, das Studium der Mischnah zur Blüte zu bringen, und dadurch eine Entwicklung einzuleiten, die etwa im 6. Jahrhundert zum entgültigen Abschlüsse des babylonischen Talmuds geführt hat. Rab, ein Gebetsdichter von hohem Schwung — „mögen alle Menschen einen Burü» schließen, Gottes Willen zu tun in Wahrheit" betete er am Neujahrsfeste, — Samuel, ein Arzt und Astronom, > der als Rechtslehrer den Grundsatz aufstellte: „das Recht des Staates ist für die Juden verbindlich", sollen noch jeder durch einen Keinen Einzelzug uns näher gebracht werden. Zu Rab kamen Arbeiter, denen beim Transport Weinfässer zerbrachen. Man wollte sich an chren Kleidern schadlos halten und ihnen die Lohnauszahlung verweigern. Unter Hinweis aus den Schriftvers ,chamit du gehst den Weg der Gütigen, uiü» die Pfade der Gerechten beschreitest"" veranlaßte Rab den Arbeitgeber zur Eritlohnung und zum Verzicht auf Schadenersatz. Samuel lehrte, man darf selbst einem Heiden gegenüber nicht falschen Anschein wecken, und verlangte demgemäß, als seine Jünger einen Fährmann mit einem zum Genuß für Juden ungeeignet gewordenen Huhn enllohnen wollten, daß man dichen Nebenumstand, daß für Juden die Gabe auS ritualen Gründen unbrauchbar geworden fei, dem Nichtjuden mitteilte. So waren es viele Jahrhuuderte, in denen der Talmud ward und wuchs. sein Wesen blieb alle Zeit von Bklang die eniergischr Abwehr alles Heidnischen. Der Abgötterei sollte ein )bamm ent gegrngeworfen werden. Daher sollt« alles, was irgendwie mft Vielgötterei | zusammenhing, der Handel mit Götteremblemen, der Besuch der Thea ter und Zirkusse, letzterer auck wegen der in ihnen sich oft darbietenden Szenen der Unzucht und Grausamkeit (Gladiatorengef, chte, Tierkämpfe) den Juden verwehrt sein. Dem Sieche des jüdischen Eingottgliaubens und der Ab vehr heidnischer Einflüsse diente das Leben in Gesetzestreue; diese artete aber nicht in Gesetzjsstarrheit aus: Bor Lebensgefahr tritt die Gebotsforderung zurück - größer ist die Rücksicht aus das menschliche Ehrgefühl, als ein Verbot in dch Thora. Das Entscheidende blieb die fromme! Gesinnung: „Es ist etwas Herrlicheres um die Übertretung eines Gesetzes aus reiner Gesinnung als um die Erfüllung eines Gesetzes aus unreiner Gesinnung."" In einem so buntbewegten durch mannigfache Stimmen und Stimmungen durchtonten S p r e ch s a a l, wie es der Talmud ist, wird uns auch hie und - da ein Wort begegnen, das nicht die Höhenlage jüdischer Lebensanschauung erreicht. Wie es ungerecht wäre, aus den Kirchenvaterschristen alle engherzigen und unduldsamen Äußerungen zu sammeln und zu sagen, das ist das Christentum, so gllt das gleich« dem Talmud gegenüber. Hier hat man oft Stellen aus dem Zusammenhang gerissen, und sie in feindlicher Absicht ausgebeutet. Man hat einmal ein Kind! am Rüsttage zum Feste geschlachtet, also ist der Ritualmord historisch belegt. Die Wirklichkeit steh! vor der scheinbar verfänglichen Stelle, daß man bei der Unterbringung von Waisenkindern ( Vorsicht walten lasse, weil einmal die Pflegeeltern um das Kind zu beerben, es ermordet haben und zwar vor dem Feste, weil dann bei der Be tattung keine große Beteiligung zu befürchten tt ar, und das Verbrechen also leichter unentdeckt bleiben könnte. Oder die talmudgelehrten Judenhetz, r zitieren, man darf den Nichtjuden betrügen, wi rtlich: der Irrtum eines Nichtjuden ist erlaubt! 9 ach jüdischem Rechte ist nämlich ein Geschäft hinfällig, wenn mehr als 1/6 von der Ware verdi nt ist. Unter Umständen geht die Mehrs» mme der Uebervorteilung an den Geschädigt n zurück. Natürlich gilt das nur, wo Käufer und Verkäufer sich gleichermaßen unter diese Regelung stellen, also zwischen Juden! Der Satz heißt also: Die über 1/e an der Ware verdiente Sumn e braucht man dem Nichtjuden nicht herauszugeb nt, weil dieser es gegebenenfalls auch nicht täte. In dunkeln Zeiten der K crsolgung war der Talmud ein Heilsbörn, der dm Geist frisch und llar erhielt, und die Seelen davor schützte, in Tiefen des Hasses und der $ lache zu versinken. Der Talmud hat nicht nur ft i Einkkang mit der Bibel die Einheit des Men chengeschlechtes ge-