Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- I (1924-1925)
- Issue
- 12 (15.3.1925)
- Date
- 1925-03-15
- Page
- Seite 272 (sequence 2)
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— 272 — Affaltrach, Bonfeld, Kochendorf. LehrensteinSfeld, Oedheim, Hohebach, Laudenbach, Weikersheim, Edelfingen, Archshosen, Mederstetten. Nr. 222. Stuttgart, 3. III. 25. 0. Beil. Betreff: Bestattungsfeier«. Im Interesse der Wahrung der religiösen Würde bei Bestattungsfeiern in den Gemeinden, die keinen eigenen Beamten haben, ist es wünschenSwert und wird daher dringend empfohlen, daß ein Rabbiner oder Religionslehrer die Zeremonien bei der Bestattungsfeier vollzieht. , Die Gemeinden ... werden darauf hingewiesen, daß unmittelbar nach Eintreten eines Todesfalles in der Gemeinde Mitteilung an den für die einzelnen Gemeinden... bestimmten Beamten:.. zu erfolgen hat. Die Beerdigungsfeier ist in Einvernehmen mit diesem Beamten so festzusetzen, daß ihm die Abhaltung der Bestattungsfeier möglich ist. Die Kosten für die Teilnahme dieses Beamten an der Beerdigung (Reisekosten, Taggelder) hat die Gemeinde selbst zu tragen. An das Jsr.Borsteheramt Nördlinger. der Gemeinden ohne eigene Beamten. Stuttgart, 4. III. 25. Nr. 223. Am 15. März d. 2. findet in Stuttgart in den Räumen der Stuttgart-Loge, Calwerstr. 33 im Hintergebäude, eine Versammlung des Landesverbandes für isr. Wohlfahrtspflege (L.J.W.) e. B. statt, in der Dr. Segall-Berlin, der Geschäftsführer der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden in Berlin, einen Vortrag über die „Lage der Jüdischen Wohlfahrtspflege in Deutschland" halten wird. Wir empfehlen den Gemeinden, Vertreter zu dieser überaus wichtigen Versammlung zu entsenden. An die Jsr. Vorsteherämter. Nördlinger. Stuttgart, 4. III. 25. M.232. Bei fehlender Bekenntnisangabe in den Steuerhebelisten ist es wiederholt nicht möglich gewesen, die Bekenntnisangehörigkeit der Steuerzähler festzustellen. Es wird daran erinnert, daß nach 8 202 der Reichsabgabeordnung die Angabe des Religionsbekenntnisses (Art. 136 Abs.3 der ReichSverfaffung) durch Zwangsstrafe erzwungen werden - kann. An die Jsr. Borsteherämter. Nördlinger. Stuttgart, 5. III. 25. Nr. 231. Durch den Tod de- Reichspräsidenten Ebert ist das gesamte deutsche Volk in tiefe Trauer versetzt worden. Die Rabbiner und ReligionSlehrer werden angewiesen, beim Gottesdienst am Sabbath, den 7. März d. I., in der Predigt oder im Gebet des Verlustes, den das deutsche Volk erlitten hat, in angemessener Form zu gedenken. An die Rabbinern.Religionslehrer. Nördlinger. Zum Abschluß deS ersten Jahrgangs der Gemeindezeilung für die israelitische« Gemeinde» Württembergs. Mit der vorliegenden Nummer der Gemeindezeitung liegt ihr erster Jahrgang abgeschloffen vor. Wenn auch ein Jahr für ein Unternehmen an sich ein winzig kleiner Zeitteil ist, so ist doch der Abschluß des ersten Jahrgangs für eine Zeitung von entscheidender Bedeutung. Ihr erster Jahrgang kennzeichnet den Geist, in dem sie geleitetwird, die Absichten, die durch sie verwir klicht werden sollen, die Aufgaben, denen sie dienen will. Zugleich beantwortet aber der Rückblick auf diesen ersten Zeitraum die Frage, ob die Zeitung die bei ihrem ersten Erscheinen gemachten Versprechungen erfüllt hat, in wie weit sie den Erwartungen entsprochen hat, die in sie gesetzt worden find. Im Geleitwort zu ihrer ersten Nummer hatte die Zeitung versprochen, der Sprechsaal für die jüdischen Gemeinden des Landes zu werden und zugleich ein Bindemittel für ihren Zusammenhalt und Zusammenhang. Sie hat dieses Ziel in strenger Unparteilichkeit nie aus den Augen verloren. Sie wollte alles Wiffenswerte aus dem Leben der württemberyischen Gemeinden berichten und zugleich die Geschichte der Juden des Landes pflegen, durch die Veröffentlichung kurzer sachlicher Mitteilungen zur Abweyr judenfemdlicher Angriffe beitragen und durch unparteiische Besprechungen auf alle wichtigen Neuerscheinungen auf dem Gebiete des jüdischen Schrifttums Hinweisen. Sie hat sich bemüht, diese Zusagen einzulösen, die Anteilnahme im religiösen Leben zu vertiefen und den Familien guten Lesestoff zu vermitteln. In magnis et voluisse sat est. Ihre Absicht war stetdie beste und reinste. Ob die Gemeindezeitung auch den Hoffnungen enffprochen hat, die in sie gesetzt worden find? Die Antwort auf diese Frage muß sie den Lesern überlaffen, deren Kreis sich von Nummer zu Nummer gesteigett hat, die mit ihrem Lobe und mit ihrem Tadel nicht gekargt haben. Die Zeitung war besonders denen dankbar, die auf ihre Mängel aufmerksam gemacht haben. Sie find, so weit daS in der Kraft des jungen Unternehmens stand, gemildert und zum Teil beseitigt worden. Die Zeitung bleibt auch fernerhin allen denen zu Dank verpflichtet, die Anregungen zu ihrem Ausbau und zu ihrer Verbesserung geben. Verlag und Schriftleitung find in der angenehmen Lage, dem wiederholt lebhaft geäußerten Mangel in ihrer Erscheinungsform bereits jetzt