Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- I (1924-1925)
- Issue
- 12 (15.3.1925)
- Date
- 1925-03-15
- Page
- Seite 271 (sequence 1)
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»V^WWWWWWWWWWW Gememdezettung für die israelitischen Gemeinden Württembergs l B«;ngspr«l«: «iaichlle-Uch B«IUUg«tt «illwlch 4 «Ottmark «tnj«taimnm<r 35 «ottpfruaig Pofticheck-Xomo, 36t 5* «rftctnt lichrllch mtntxftene zwittsmol Verlag: Israelitische Verlagsaustall <6. m. d. Fr. fctnfpt«d)«r S.-fl. 233t* (nur für Dtriageabtlg.) Schrlftlettuag; Stadtraddtuer vr. Itteger, Stuttgart Ltzorlotteaftraü« 13. 7ta}«ig«Bpr«t*i di« einspaltig« TlonpartUkitUt «d«r deren Raara 30 «ottpfamig famtU«mmj«tg«n tntt klein« pai«tg«n di« Kkägtil* 20 «ottpfamig Rtklaax 1.50 «Ottmark I. Jahrgang Stuttgart, 15. März 1-25 Nr. 12 »Gemeiudezettuug» erscheint vom 1. April ab bei unveränderter Bezugsgebühr zweimal monatlich, am 1. und 15. jede« Monat». Amtliche Bekanntmachungen. Israelitischer Oberrat. Stuttgart. I9.II.25. Nr. 147 Gemäß des Gesetzes über die Kirchen vom 3. März 1924 sind die örtlichen Steuern und die Landesumlage des am 31. März 1925 ablaufenden Steuerjahres zunächst auf ein Vierteljahr, d. h. bis zum 39. Juni 1925, als Vorauszahlung für das Steuerjahr 1925 sortzuerhebm und demgemäß auch die Leistungen an die Zentralkaffe in der bisherigen Weise auf den 25. jeden Monats vorauszubezahlen. Eine Einhaltung dieser Zahlungstermine ist unbedingt notwendig, da sonst die Bezüge unserer Beamten nicht rechtzeitig ausbezahlt werden können. In welcher Weise die örtlichen Steuern und die Landesumlage im Jahre 1925 erhoben werden, ist noch unentschieden und kann endgiltig erst tzurch die Landesoersammlung bestimmt werden. An die Jsr. Vorsteherämter. Nördlinger. Nr. 147 Stuttgart, 19.11.25. Um für das Rechnungsjahr 1925 eine Grundlage für die Erhebung der örtlichen Steuern und der Landesumlage zu erhalten, ist es notwendig: 1. daß die Gemeindepflege vom zuständigen Finanzamt die Höhe a) der von den Gemeindeangehörigen geleisteten Vorauszahlungen auf die Reichseinkommensteuer für das Kalenderjahr 1924 und b) der auf die Gemeindeangehörigen auf 1. Januar 1924 veranlagten Vermögenssteuer erhebt und die Gesamtbeträge zu a) und b) alsbald hierher mitteilt, 2. daß die Gemeindepflege alsbald berichtet, wieviele Steuerzähler und wieviele Seelen die dortige Religionsgemeinde am 1. Januar 1925 gezählthat. DieSeelenzahl kann auch schätzungsweise angegeben werden. Die außerhalb der Gemeinde ansäßigen, aber der Gemeinde zugeteilten Steuerschuümer find der Zahl nach besonders aufzuführen. An die Jsr. Gemeindepflegen, j Nördlinger. Stuttgart, 2. III. 25. Betreff: Vorbeterlurs. In überaus anerkennenswerter Weife haben sich in den Gemeinden, die keinen eigenen Religionslehrer haben, Privatpersonen zur Verfügung gestellt, um in altherkömmlicher Weise bei den Gottesdiensten die Gebete und die biblischen Abschnitte würdig vorzutragen. Der Oberrat nimmt an, daß es in Ihrer Gemeinde eine Reihe Gemeindemitglieder gibt, welche bereit find, im Ehrendienst der Gemeinde als Vorbeter und Baal köre zu wirken. Um diesen Personen die Kenntnis der herkömmlichen Melodien und des LaienenS zu vermitteln, hält es der Oberrat für angezeigt, Vorbeterkurse für Privatpersonen in Hall zu veranstalteü, die unter der Leitung der Herren Uhlmann- Gmünd, Wissmann-Künzelsau und Krämer- Heilbronn stehen werden. Diese Borbeterkurse sollen an Sonntagnachmittagen stattfinden. Der Oberrat gewährt allen Teilnehmern an diesen Kursen das Fahrgeld 4. Kl. und ein Taggeld von 3 Mk. Sollten Teilnehmer an den Kursen das Postauto benützen müssen, so werden auch diese Fahrkosten von hier aus ersetzt. Das Vorsteheramt wird ersucht, diese Mitteilung durch Anschlag an der Sunagogentüre und durch Verkündigung im Gotteshause zur Kenntnis aller Gemeindemitglieder zu bringen. Es ist dem Oberrat bis zum 1. April d. I. ~ mitzuteilen, wieviele Personen aus der dorttgen Gemeinde an diesem Kurse teilnehmen werden. In Anbetracht der Wichtigkeit dieser Kurse ersucht der Oberrat das Vorsteheramt, auch persönlich dafür eintreten zu wollen, daß eine tunlichst große Zahl der Gemeindemitglieder an diesen Veranstaltungen teilnimmt. Nördlinger. An die Jsr. Borsteherämter Braunsbach, Michelbach a. Lücke, Wiesenbach,