Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- I (1924-1925)
- Issue
- 10 (15.1.1925)
- Date
- 1925-01-15
- Page
- Seite 193 (sequence 3)
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Jt. 4. Demütigen ist Gott stets nah, Zerknirschten hilft er gern. Und sind auch tausend Feinde da. Ich traue auf den Herrn. Er hält mir ferne jedes Leid, Und beitend ich verkünde: Der Sünder nur ist totgeweiht. Ihn tötet seine Sünde. Beiträge zur Geschichte der Juden in Württemberg. Geschichte der Juden in Oedheim. Im Jahre 1698 erklärte sich Freiherr von Bautz bereit, zwei Judenfamilien in das bisher von ihm bewohnte Schlößlein zu Oedheim aufzunehmen. Er gab an, daß bereits sein Großvater zwei Juden bei sich Schutz gewährt habe. Der Deutschorden wollte diesen Zuzug verbieten, gab aber schließlich nach, verbot jedoch den Christen am Orte jeden Handel mit den Juden. So zog 1701 der Jude Baruch von Wachbach in das Oedheimer Schlößlein ein. Am 27. Oktober 1702 erklärte die Württemberger Regierung, daß Bautz das Recht habe, einen Juden bei sich aufzunehmen. Die Deutschherren aber gaben den Befehl, diesen Juden aus ihrem Gebiete zu schaffen, sobald er sich blicken ließe. So mußte sich Baruch vor ihnen verbergen, bis im Juli 1703 der Amtmann zu Heuchlingen nachgab und ihn „tolerierte". Bautz hatte die Absicht, für die Juden ein eigenes Haus zu erbauen. Er bezog 1729/30 von Jud Hertzle 5 Gulden, von Jeckoff 5 Gulden, von Heinle 10 Gulden; Jsaac Abraham war nach Stein verzogen, während Moyses Abraham gegen eine jährliche Zahlung von 8 Gulden neu ausgenommen war. Die Aufnahme der Juden verhütete allerdings den Konkurs der Herren von Bautz nicht. Roch im Jahre 1738 hatte ihnen der Schutzjude Jakob Moyses ein Darlehen vom Deutschorden vermittelt. Aber noch im selben Jahre (9. Oktober 1738) verbot ein Erlaß der Deutschherrenregierung den Oedheimer Juden bei Strafe der Vermögenskonfiskation jeden Handelsverkehr mit den jüdischen und christlichen Ordensuntertanen. Damals gab es bereits zwei Judenhäuser am Orte. Die Juden standen aber in dem üblen Rufe, Hehler zu sein und Oedheim zu einem Hehlernest gemacht zu haben. 1781 zahlten Wolf Sahn, Jud Moyses, Salomon Hägelin und Jsaac Löw je 15 Gulden, Josef Hertz 12 Gulden, die drei im Judenhaus am Tor wohnhaften Wolf Mannaffes, Rahum Mayer, Moyses Raphael je 15 Gulden und Josef HaulenS Witwe im Taglöhnerhäusle am Tor 4 Gulden. Im gleichen Jahre erlaubte das Heuchlinger Amt dem Pächter David Jäger (dem „Davidle") am 30. Mai den Bau einer Ziegelhütte. 193 — i l Das Dtutschmeisterpatent von 1795 nennt in Oedheim Geligmann Levi, Jsaac Moyses, Salomon, Woff Benedikt, David Benedikt, Joseph SimonS Wittib, Mayers Wittib, Hayums Wittib nebst ihren Familienangehörigen. Im Mäh 1848 kam es in Oedheim zu Pöbelausschreitunaen, die sich wie im Elsaß besonders gegen die Juden richteten, die allerdings nur wenige Tage währten. Eine eidene Synagoge bauten sich die Oedheimer Jujven erst 1860. Heute zählt der Ort 22 jüdischt Personen. Die Familien Strauß, Mannheimer und Rosenstein stammen von hier. (Nach Alfons Neher, Oedheim einst und jetzt, 1912 S. 65-74). Die Jude» in Talheim. Von einer Niederlassung der Juden in Talheim ist verhältnismäßig spät die Rede. Es scheint, daß sich erst nach der Ausweisung der Juden aus Heilbronn Heilbronner Flüchtlinge hier niedergelaffen haben. Darauf läßt ein hochintereffantes Schreiben schließen, das Abraham von Kaltenwesten (Neckarwestheim) zusammen mit Nathan von Talheim am 15. Januar 1491 wegen der Synagoge und des Friedhofs zu Heilbronn an den dortigen Rat gerichtet haben. In ihm erheben sie Anspruch auf den konfiszierten Besitz der Heilbrqnner Judengemeinde, der ihr widerrechtlich geraubt worden ist, obwohl dieses Gut ihnen und der gesamten „judßheit" vor fast zweihundert Jahren „hochgefreit" und bestätigt worden ist und obwohl die Stadt Heilbronn jährlich den schuldigen Zins und die bedingte Abgabe erhalten habe. (Württemb. Geschichtsquellen XV. 472). Eine Antwort auf diesen Einspruch scheint nicht erfolgt zu sein. Der Vogt zu Lauffen, Gerhard von Talheim, richtet kurz darauf am 17. September 1493 an den Heilbrqnner Rat das Ersuchen, die Juden zu Talheinj, Neckarwestheim, Bönnigheim und Erligheim, zum Heilbronner Wochenmarkt zuzulaffen. Eine besondere Bitte für seinen Juden Simeon „der uns verwandt und uns zu versprechen stat, seßhaft zu Talheim" wegen derselben Zulaffung enthält ein Schreiben des Grafen Eberhard d. I. von Württemberg (das. XV. 544). Am 29. Oktober 1502 verwenden sich Gerhard von Talheim und Konrad Sturmfeder für zwei Talheimer Juden, die auf der Rückkehr von der Heilbronner Jahresmeffe mißhandelt worden waren (das. XIX. 37). Der bereits 1491 als Sachwalter der Juden protestierende Nathan von Talheim kommt, noch 1525 und 1526 in den Heilbronner Ratsakten vor (das. XV. 112, XIX. 280). Das Ersuchen der Zulaffung von Juden nach Heilbronn wird dann nochmals und diesmal endgiltig vom Rat 1543 abgelehnt und diese Ab- <2