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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1924-09-15 · 6 (15.9.1924) · p. Seite 85

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
I (1924-1925)
Issue
6 (15.9.1924)
Date
1924-09-15
Page
Seite 85 (sequence 5)
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Würde des Obervorgängers nicht auf Mose- Sohn, Herz, sondern auf einen Verwandten Calman Model über. Erst 1734 konnte sich Löw, Herz' Sohn, in seiner Geburtsgemeinde nieder, lasten, wo ihm 1747 in Anerkennung seiner Redlichkeit in Ordensaeschästen eine Schutzstelle für ein noch unerwachsenes Kind zugesagt wurde. Löw, der Urgroßvater Ludwig Börnes, starb 1749 auf einer Reise nach Frankfurt. In Oedheim hatten sich 1713/14 zwei jüngere Kinder de» 1703 verstorbenen Moses, Jakob und seine Schwester Jütle (Gudula), die mit Simon Isaak aus Steinfurth verheiratet war, auf Grund eines ihnen erteilten Schutzbriefes gegen den Willen der Ortsgeoieinde, die bis 1697 keinen Juden ausgenommen, niedergelasten. Simon Isaak, der Handel mit Gilbet, Juwelen, „Früchte und dergleichen Sachen, was ihm unter die Hände kommt", trief, galt al» ein ehrenwerter Geschäftsmann. Er starb 1752. Schon vorher waren seine drei Söhne nach Mergentheim übergesiedelt. Baruch Simon, sein ältester Sohn, der Großvater Börnes, war 1722 in Oedheim geboren. 1750 war ihm und seinem Bruder Moses der Schutz in Mergentheim bewilligt worden. Da ihre Frauen ^Schwestern waren, wohnten sie beide im Hause ihrer Schwiegermutter, der Witwe des 1749 verstorbenen Löw, der mit seines Vaters Namen Löw Herz hieß. Baruch Simons Frau, die Großmutter Börnes, hieß Reih. Da sich seine Schwiegermutter wieder verheiratete, erhielt er 1759 die Erlaubnis sich ein Christenhau» zu kaufen. Er erwarb das Haus eines verstorbenen Georg Adam Pollack in der Holzapfelgaste. Das alte Haus!wurde niedergenffen und an seine Stelle ein stattliches Wohnhaus, das heutige Rabbinat»hc>us, erbaut. Schon vorher waren dem Baruch Simon wie zuvor seinem Schwiegervater Lieferungen für die bei der Reichsarmee stehenden Bataillone des Ordens übertragen worden. 1759 erhielt er vom Deutschmeister das Privileg, daß ihm die Akkorde bei allen Käufen und Verkäufen der Regierung vorzugsweise übertragen werden sollten, und die lebenslängliche „Personal- und Schutzficeiheit" für sich, sein Weib und seine Kinder, „so lange sie sich nicht verehelichen". Diese Schutzfreiheit wurde ihm 1761 vom nächsten Deutschmeister, Karl Alexander, Herzog von Lothringen, erneuert. Im gleichen Jahre wurde er „in mildestem Anbetracht deren von ihm Unserem hohen Meistertum geleisteten und ferneres von ihm . zu erhoffenden anderweiten treu, und ersprießlichen Diensten" zum Hoffaktor mit dem Hinzufügen ernannt, ihn, seine Knechte und Bagage allenthalben zollfrei passieren zu lasten. Am 21. November 1762 wurde er Obervorgänger und am 25. Februar 1763 erhielt er die Berechtigung, für die Stelle eines Oberrabbiners aller Ordensjuden einen geeigneten Mann vorzuschlagen. Dieses Amt hatte die Ordensregierung 1728 in- Leben gerufen. Baruch Simon schlug den in Mergentheim als Sohn eines Privatrabbiners geborenen Abraham Brade, den Enkel des berühmten Prager Oberrabbiners, vor, der dann auch am 12. September 1764 seine förmliche Ernennung erhielt. Bereits im Jahre vorher war Baruch Simon mit seiner Familie an den kurfürstlichen Hof nach Bonn übergesiedelt. Die Geschäfte des.Obervorgängers übernahm vertretungsweise sein Bruder _ Moses. Baruch wurde am 27. Juli 1774 zum Ordensagenten ernannt und erhielt sogar vom nächsten Jahre an eine jährliche Besoldung von 50 Reichstalern „in Ansehung seiner Unserem hohen Meistertum geleisteten und ferner anhoffenden guten Dienste". Die in den meisten Börnesbiographien erwähnte Angabe, daß er sich besondere Verdienste um die Wahl Maximilian Franz Xavers zum Kurfürsten von Köln erworden habe, entspricht in dieser Form nicht den Tatsachen, zumal gerade dieser Deutschmeister Baruch Simon kein besonderes Wohlwollen entgegenbrachte. Im Jahre 1800 ersuchte ihn Baruch um die Erneuerung des seinem Ahnen Salomon gewährten „ewigen Schutzes". Aber weder Baruchs Gesuch noch die vielen amtlichen umfangreichen Gutachten in dieser Angelegenheit erwähnen die Kölner Vorgänge. Der Deutschmeister lehnte vielmehr Baruchs Ersuchen ab. Am 8. Oktober 1802 starb Baruch Simon in Mergentheim. Sofort wurde vom Deutschmeister in Wien aus eine gerichtliche Inventur seines Nachlasses wegen der voraussichtlichen Erbstreitigkeiten und wegen der Nachlaßsteuer veranlaßt. Als Gerichtsstelle hierfür wurde das Judenamt für zuständig erklärt. Die Gutachten in dieser Sache schildern dem Deutschmeister ausführlich Baruchs Verdienste, erwähnen aber nichts von der Kölner Wahl. In seine Schutzstelle trat dann sein ältester Sohn Jakob Baruch, der noch in der letzten amtlichen Mergentheimer Schutzjudenliste vom 18. Jauuar 1809 unter Nummer 20 angeführt wird. Ueber Zahl und Verteilung der Schutzjuden in der Ballei Franken gibt der letzte Schutzbrief vom Jahre 1795 Auskunft. Man zählte damals 155 Schutzjuden und zwar in Stadt Mergentheim 19, in Edelfingen 7, in Aub 13, in Jgersheim 12, in Markelsheim 3, in Ailringen 6, in Wachbach 1, in Sontheim 14, in Oedheim 8, in Gundelsheim 3, in Heinsheim 4. in Neckarsulm 8, in Ellingen 13, in Lauchheim 15, in Edersheim 22, in Jkelheim 7. Wenige Jahre später waren die bisherigen Schutzherren selbst schütz« und heimatlos. 8ic transit gloria mundi! Rabbiner Dr. A. Tänzer-Göppingen. "

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