Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- I (1924-1925)
- Issue
- 6 (15.9.1924)
- Date
- 1924-09-15
- Page
- Seite 84 (sequence 4)
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Beitrage zur Geschichte der Juden in Württemberg. Ludwig Börnes Borfahren iu Mergentheim. Am 24. April 1809 hatte die Deutschordensballei Franken nach nahezu sechshunderljährigem Bestände ihr unrühmliches Ende gefunden. Bereits am 20. April hatte Freiherr v. Maukler an der Spitze eines württembergischen Regimentes das Fürstentum Mergentheim für den König von Württemberg in Besitz genommen. Zu den wenigen Erinnerungen an die ehemalige Herrschaft des geistlichen Ritterordens gehören die heute noch im Gebiete der Ballei bestehenden Judengemeinden. Allerdings hatten in Mergentheim bereits im 18. Jahrhundert Juden gewohnt. Sie waren auf Grund eines Privilegs Ludwigs des Bayern, das Karl IV. 1355 bestätigte. Schutzjuden des Ritterordens geworden. Unter seinem Schutze lebten hier die Voreltern Ludwig Börnes fünf Generationen. Im Jahre 1635 wurde dem ältesten mit Sicherheit festzustellenden Vorfahren Börnes Salomon durch Dekret des Deutschmeisters »Johann Caspar v. Stadion vom 17. August gestattet seinen Wohnsitz von Hüttenheim nach der Residenz Mergentheim zu verlegen „und die statt mit allerhand Kauffnmnnschaft wahren nach seinem Vermögen zu versehen". Drei Jah^e später wurde ihm ausnahmsweise die Erwerbung eines Hauses in der Holzapfelgasse gestattet. Im gleichen Jahre erhielten am 26. Mai alle Mergentheimer Juden, darunter auch Wolf, der Compagnon des Salot mon, den Befehl, das Ordensgebiet innerhalb eines Vierteljahres zu verlassen. Nur Salomon sollte im „Judenhause" geduldet werden. Er wurde so der Stammvater der heutigen jüdischen Gemeinde in Mergentheim, die noch ein Jahrhundert später nur aus seinen Nachkommen und Verwandten bestand. Er richtete sich noch im Jahre seiner Ansiedlung einen Handel mit Spezereiwaren, insbesondere mit Gewürzen und gedörrten Fischen ein, der bald christliche Nachahmer fand und deren Klage wegen nachteiliger Konkurrenz veranlaßte. Tatsächlich ward Salomon am 16. Februar 1647 der Gewürz- und Fischhandel verboten, aber schon wenige Monate später ihm und seinen Söhnen Manaffe und Löw mit geringen Einschränkungen wieder freigegeben. Salomon erfreute sich der Gullit der Deutschmeister nrchohem Maße. Dennoch gelang es ihm nicht, ein Dekret zu verhindern, das am 29. Juli 1641 den der Stadt Mergentheim bewilligten Judenleibzoll für Ordensjuden von sechs auf zwölf Pfennige und für „ausherrische" auf einen Batzen erhöhte. Eine Ausnahme erwirkte er nur 1643 für die der Kriegsunruhen halber in die Stadt geflüchteten Ordensjuden. Dagegen setzte er die Genehmigung zur Vergrößerung des Judenfriedhofs in Unterbalbach durch. Am 16. Sept. 1656 wurde ihm und seinen beiden Söhnen die Auszeichnung zuteil, daß ihnen und ihren Nach-! kommen der «ewige Schutz" allerdings nur für! zwei Häuser zuerkannt wurde. Zwei Jahre später! erwirkte er die besondere Gnade, daß der Brauch i der Lieferung eines Leibpferdes „sanit hinzugehöriger Equipage" für den fürstlichen Marstall anläßlich der Erneuerung des Schutzbriefes in eine Ablösung von 400 Gulderr umgewandelt j wurde. Mit Dekret vom 1. Mai 1658 wurde ihm die Errichtung der ersten Synagoge in Mergentheim gestattet. Bis dahin hatten die Mergentheimer Juden nach Neunkirchen zum Gottesdienst gehen müffen. Allerdings wurde die Synagoge 1663 auf Grund der Gutachten der Jesultenkollegia zu Wien und Dillingen vom 9. August wieder geschloffen und erst am 18. Juni 1665 > wieder sreigegeben. Salomon unterhielt einen i Rabbiner für die Synagoge und erwirkte auch die Erlaubnis des Schächtens. Er schied 1665 aus dem Leben. Der ihm bewilligte „ewige" Schutz erwies sich von kurzer Dauer. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde seinem Sohne Manaffe wenigstens der Schutz für seine Söhne Moses und Lippmann erteilt. Manaffe, der 1642 von Weikersheim nach Mergentheim übergesiedelt war, war ein rabbinisch gelehrter Mann und bekleidete das Ehrenamt eines von der gesamten Judenschaft gewählten und von der Ordensregierung beeideten Obervorgängers der Ordensjudenschaft. Die Vorgänger oder Vorsitzende der im Tauber¬ und Neckardistrikte und zu Aub wohnenden Juden bildeten mit weiteren Beisitzern ein Kollegium, in dem der Mergentheimer Vorsitzende als Obervorgänger den Vorsitz führte. Er war die Mittelsperson zwischen Regierung und Judenschaft, denen er alljährlich Rechnung zu legen hatte. Manaffe erhielt 1685 in seinem Sohne Moses einen Vertreter, der 1691 an seine Stelle trat. Moses war mit Bela, der Tochter des Baruch Feist, verheiratet. Nach dem noch vorhandenen Ehevertrage hatte er von seinem Vater außer der Kleidung dreihundert Reichstaler, einen silbernen Becher, sowie die Zusage auf ein Jahr „Freitisch" und die Erwerbung des Mergentheimer Schutzes als Heiratsgut erhalten, während der Brautvater seiner Tochter fünfhundert Reichstaler, zwei Mark Silber, ein halbes Jahr „Freitisch", zwölf Reichstaler zum Ankauf eines Bettes, einen silbernen Sabbatgürtel von 20 Lot und Kleidung nebst „Schleier und Zierung" zugesagt. Die Braut erhielt bei der Trauung einen Ehering, der Bräutigam „ein verguldte gertil wie gebräuchlich ist". Moses starb 1703. Er war bereits als Agent des Ordens tätig gewesen. Hier zweigt die Familiengeschichte Börnes nach Oedheim ab, um erst nach vierzig Jahren nach Mergentheini zurückzukehren. Inzwischen ging die