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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1924-07-15 · 4 (15.7.1924) · p. Seite 51

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
I (1924-1925)
Issue
4 (15.7.1924)
Date
1924-07-15
Page
Seite 51 (sequence 3)
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Rabbiner verlangte Betrag wurde auf 3000 Mark erhöht, da die Versammlung einstimmig die Vermehrung dieser Reisen wünschte, welche die Beziehungen zwischen den Bezirksrabbinern und den Bezirksgemeinden in hohem Grade zu festigen berufen erscheinen. Bei dem Posten „Beiträge zum Religionsunterricht in der Diaspora" wies Regierungsrat Dr. Nördlinger auf Anfrage darauf hin, daß ein Aufsichtsrecht über den Religions, unterricht den Gemeinden nicht zusteht und daß sie keinerlei Befugnis haben, den Schul- oder den Lehrplan zu beaufsichtigen; der Begriff „Fürsorge" in tz 38 der Verfassung treffe lediglich die Verpflichtung der Gemeinde, dafür zu sorgen, daß Unterricht erteilt wird. Eine von Kahn- Cannstatt vorgeschlagene Entschließung, daß die Landesversammlung wünsche, daß der Oberrat^ sich die Vertiefung und Verbesserung des Religionsunterrichtes im Lande besonders angelegen sein laffen soll, fand' einstimmige Annahme. Der für die Gratialien verlangte Betrag wurde auf 115,00 Mark festgesetzt, da dieser Betrag für alle Bedürfnisse ausreicht. Ebenso wurden 30000 Mark für die Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden für , ausreichend gesunden. Zu den vom Oberrate vorgeschlagenen Betrag für Studienkostenbeihilfen bewilligte die Versammlung noch 2500 Mark für Fortbildungszwecke der Religionslehrer und zur Unterstützung der bestehenden Rabbiner- und Lehrerbildungsanstalten in Breslau, Berlin und Eßlingen. Für die Erhaltung alter Friedhöfe und Synagogen, sowie zur Förderung der Kenntnis der Geschichte der Juden in Württemberg wurden 2000 Mark in den Hanshaltplan eingesetzt. Dabei wurde die Frage der Bestattung mittelloser in Schömberg verstorbener Israeliten berührt, die den Oberrat seit langer Zeit beschäftigt. Schließlich wurden die für voraussichtliche Gehaltserhöhungen und die Schaffung eines Betriebsfonds vom Oberrat geforderten Beträge bewilligt. Durch die Bewilligungen entsteht ein Abmangel von 153130 Mark, der durch die Landesumlage zu decken sein wird. Für die Aufbringung dieser Landesumlage schließt sich die Versammlung dem vom Oberrate vorgeschlagenen Wege an, die Reichseinkommensteuer von 1922 zur Grundlage der Besteuerung zu machen und je zehn Pfennig auf je eintausend Mark der Reichseinkommensteuer zu erheben. Dagegen war die Versammlung bereit, auf Vorschlag der Kommission den Gemeinden zur Beschaffung des eigenen Bedarfes weitgehende Bewegungsfreiheit zu gewähren. Sie beschloß: „Mit Ermächtigung des Oberrates kann eine Religionsgemeinde, welche die Ortssteuern nach Steuerklaffen erhebt, auch die auf ihre Mitglieder entfallende Landessteuer von allen Steuerpflichtigen oder einen Teil nach Steuerklaffen erheben. Wird die Landrssteurr nur von einem Teil der Gemeindemitglieder nach Steuerklafen erhoben, so hat die Gemeinde zunächst bei* i Oberrat die Festsetzung des Anteils zu beantrac en,der auf die an derKliafsensteuer beteiligten Ge> »indemitglieder entfällt. Den Vorsteherämtern ist Mattet, steuerpflichtigen Gemeindenmitglieden , die Nachweisen, daß sie nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältniffen die auf sie für 1924 entfallenden Landessteuern nicht aufbrir gen können, einen Nachlaß öder Versetzung in i ine niedrigere Steuerklaffe zu gewähren. Der Naihweis des Unvermögens ist aber nur dann als erbracht anzusehen, wenn der Ermäßigung beantragende Steuerschuldner eine Auskunft über sein! diesjährige Steuererklärung oder seine diesjähnge Vorauszahlungen .auf die ReichSeinkom nensteuer vorlegt und sich aus dieser Aus- ,4uut sein Unvermögen, din Landessteuern voll zu »zahlen, ergibt. Ein Nachlaß der Landessteu;r darf nur gewährt we den, wenn ein Nachlaß von der örtlichen Steuer in gleichem Verhältnis gewährt wird. Der {Zentralkaffe ist eine Abschrift des betreffenden Beschlusses des Vorsteh iramtes unverzüglich milzuteilen. Sollen einem Ste lerpflichtigeu mehr als einhundert Mark Lar dessteuer erlaffen werden, so entscheidet der Obirrat auf Antrag des Vorsteheramtes der Gerieinde des Steuerpflichtigen." Dieser Vorschlag der Finanzkommission wurde ohn: weitere Aussprache angenommen unter ausdrü klicher Erklärung, daß mit dieser Annahme alle an die Versammlung {gerichteten Eingaben als beantwortet bez. als erledigt erklärt wären. Damit war der vorgeschlagene Haushaltplan ang mummen. Die Versammlung trat nunmehr in die Beratunj en über die Wahlen zum Oberrat ein. Ihr Ergebnis war, daß Regierungsrat Dr. Nördling er zum Präsidenten und rechtst. Mitglied des Obe rrates, Rabbiner Dr. Rieger zum Theologischen Mitglied, Louis Hirsch zum stellv. Präsidenten. Leopold Levi, Rechtsanwalt Dr. Günzenhauser, Fle; enheimer-Heilbronn und Herz-Hall zu ehrenamt ichen Mitgliedern des Oberrat» erwählt wur)en. Die Gewählten nahmen die Wahl mit Da» kan und wurdenvom Vorsitzenden derLandesvers nnmlung durch Handschlag verpflichtet. Mit Dai kesworten des Vorsitzenden an die Versammlung und mit dem Dank an den Vorsitzenden der Lan resoersammlung wurde diese um 7 Uhr geschloffen. 2 lögen ihre Entschließungen zum Heile für die israelitischen Gemeinden {und der Gesamtheit dien ml j___ Zum neunten Aw. Sehnsucht «ach Zion von Jehnda Hq-Levi. Waium verschmähst du deiner Kinder Gruß, du weißt doch, wie sie inniä nach dir bangen? Hasl du vergeffe» deiner Herden Rest,

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