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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1924-05-15 · 2 (15.5.1924) · p. Seite 18

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
I (1924-1925)
Issue
2 (15.5.1924)
Date
1924-05-15
Page
Seite 18 (sequence 2)
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18 — J b) zur Landesversammlung 7 Abgeordnete und 7 Ersatzmänner. , Auf dem Stimmzettel für die Wahl zur Landesversammlung sind die Abgeordneten und die Ersatzmänner als solche ausdrücklich zu bezeichnen und der Name des Ersatzmannes unmittelbar hinter den Namen des Abgeordneten zu stellen, den er ersetzen soll. Stuttgart, den 2. Mai 1924. Israelitisches Vorsteheramt Rieger. Wahlen! - Die Wahlen zum Reichstag und zum Landtag mit allen ihren betrübenden und erregenden Erfahrungen liegen glücklich hinter uns. Bereits am 18. Mai sollen die Juden ves Landes wieder vor die Urnen treten, diesmal um ihr Stimmrecht bei der Wahl zu den neuen Religionsbehörden auszuüben. Die politischen Wahlen scheinen aber leider das Interesse an den Wahlen zu den religiösen Körperschaften völlig ertötet zu haben. Eine erschreckende Teilnahmelofigkeit an den Vorbereitungen zu diesen Wahlen läßt vermuten, daß die Teilnahme an ihnen überaus gering sein wird. Das ist tief zu bedauern. Denn noch niemals waren die Wahlen von so schwerwiegender Bedeutung-und Entscheidung. Die Wahlen zur Landestagung werden diesmal überhaupt zum ersten Male vollzogen. Die Landestagung soll aber das Willensorgan der gesamten Judenheit des Landes sein. Sie hat den Oberrat (die bisherige Oberkirchenbehörde) zu wählen und Verfügungen zu treffen, die für das Wohl und Wehe der Juden Württembergs wahrscheinlich für lange Zeit maßgebend bleiben werden. Uebe darum jeder sein Wahlrecht aus, damit die Wahlen der tatsächliche Ausdruck des Willens der Gesamtheit sind und sich die Gewählten nicht als die Vertreter einer Minderheit, sondern aller ihrer Religionsgenoffen betrachten dürfen! Wer sich der Wahlpflicht entzieht, der entzieht sich damit der Verpflichtung, am Aufbau und Ausbau des jüdischen Lebens in unserem Laut« mitzuwirken, und verabsäumt sein vornehmstes Ehrenrecht' Gottlob! daß wir bei diesen Wahlen nicht das üble Gezänk und die widerlichen Gehässigkeiten der politischen Wahlzeit vernehmen müffen. Dort galt es, sich für Parteien zu entscheiden, hier gilt es einen Kampf um Persönlichketten. Dort war die Parteifärbung alles, hier sollen bei den zur Wahl aufgestellten Männern und Frauen Charakter und Gesinnungstüchtigkeit, sachlicher Ernst und persönliche Wahrhaftigkeit, Ehrenhaftigkeit und religiös^ Begeisterung den Ausschlag geben. Es wäre trrfbedauerlich, wenn auch bei den Wahlen zur Landestagung und zu den Gemeindevorsteherämtern das Parteischema und die politische Schablone eine Rolle spielen würde. Das persönliche Vertrauen und die Einstellung zum Judentum müffen hier entscheidend sein. Besonders die Stuttgarter Gemeinde war stet» im besten Sinne neutral d. h. überparteilich; sie hat sich immer gemüht, allen Richtungen gegenüber Gerechtigkeit walten zu laffen. Sie war es, welche die Einreihung des 8 94 in die neue Verfaffung angeregt hat: „Beschlüffe der Landesversammlung, welche Aenderungen des Gottesdienstes oder der ritualen Bräuche betreffen, dürfen in den Gemeinden nicht im Widerspruche mit einem Beschluß des BorsteheramtS durchgeführt werden." Es gab bisher keine RechtS- oder Linksgerichteten in der Gemeindestube, sondern nur Männer, die über die Partei hinaus für die gerechte Behandlung aller Gemeindemitglieder, für die gerechte Befriedigung aller Gemeindebedürfniffe eingetreten sind. Es wäre ebenso ungerechtfertigt wie unjüdisch, den ParteifanatiSmus in die Gemeindeverwaltung verpflanzen zu wollen. Welche Gesichtspunkte bei den Wahlen zur . Landestagung wie zu den Gemeindevertretungen maßgebend sein sollen? Es dürfen allein die biblischen Forderungen für die Wahl zu den Volksführern sein: „Ersieh dir auS allem Volke tatkräftige Männer (ansche chajil), gottesfürchtige (jire elauhim), Männer der Wahrheit (ansede emes), uneigennützige (staune woza) und setze sie über Israel (2. Mose 18, 3l)". Wir brauchen vorerst „tatkräftige" Menschen, Personen mit Entschließungskraft und geradem starkem Wollen, mit nüchterner Arbeitstreue und schlichtem Pflichtbewußtsein, mit selbstoerleugnender Arbeitswilligkeit und ehrlichem Fleiß. I Andere mag es locken, als Schwätzer und Hetzer! billigen Beifall zu ernten. Hier gilt es stille Auf- - bauarbeit zu leisten, unbekümmert um das Lob der Maffe. Sie müffen „gottesfürchtig" sein. Indifferente, religiös gleichgiltige, in jüdischen Fragen uninteressierte Gemeindevorsteher und Abgeordnete der Landestagung find ein Widerspruch in sich. Sie sollen ja das jüdische Leben, das im Grundzng religiös ist, anregend beeinflussen. Sie dürfen in jüdischen Dingen nicht unwissende Theoretiker, sondern sollen Wissende und Wirksame sein. Sind sie doch zu Hütern einer ehrwürdigen Ueberlieferung, zu Wahrer« heiliger Einrichtungen-, zu Mehrern ererbter Ideen und Ideale berufen. Besonders aber müssen die Erwählten „wahrhaftig" sein, das heißt nicht nur charaktervolle sittliche Menschen, deren bürgerliches Leben durchaus , einwandfrei ist, sondern solche, die den höheren Mut haben, der „Wahrheit die Ehre zu geben", die nicht bei einer vorgefaßten Meinung hartnäckig beharren, sondern ihre Meinung auch um der Wahrheit willen ehrlich überprüfen und sich der besseren Einsicht unterwerfen. Das ist in noch höherem Sinne die Bedeutung der Forderung, daß die Gemeindeführer „uneigen- . nützig" sein müffen. Da» bedeutet nicht die Selbstverständlichkeit, daß sie ihr Amt nicht zu selbst-

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